155. Verordnung: Lehrpläne für Berufspädagogische Lehranstalten: 155. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Berufspädagogische Lehranstalten für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht und für den gewerblichen Fachunterricht der Fachrichtungen Damenkleidermachen, Herrenkleidermachen, Wäschewarenerzeugung und Kunststicken erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.