146. Verordnung: Abänderung der Verordnung betreffend Lehrpläne für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen und des Bundesgymnasiums für Slowenen sowie für die I. bis III. Klasse des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums hinsichtlich des Musischpädagogischen Realgymnasiums; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht am Musisch-pädagogischen Realgymnasium
Abstract
Description
Lehrplan gültig ab: 1966-09-01. Der enthaltene Lehrplan des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums (mit Ausnahme der darin unter IV. wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) wird bezüglich der 5. bis 8. Klasse mit 1. September 1966 und bezüglich der 9. Klasse mit 1. September 1967 in Kraft gesetzt.