207. Verordnung: Lehrpläne für die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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1963

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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der unter II. der Anlage I wiedergegebenen und unter III. der Anlage I/H genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht.

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