207. Verordnung: Lehrpläne für die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Abstract
Description
Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der unter II. der Anlage I wiedergegebenen und unter III. der Anlage I/H genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht.