153. Verordnung: Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Erzieher: 153. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für den einjährigen Lehrgang und für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Lehrgängen

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1963

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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Für den einjährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher wird der in der Anlage A, für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher der in der Anlage B (jeweils mit Ausnahme der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht). Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht werden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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