155. Verordnung: Lehrpläne für Berufspädagogische Lehranstalten: 155. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Berufspädagogische Lehranstalten für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht und für den gewerblichen Fachunterricht der Fachrichtungen Damenkleidermachen, Herrenkleidermachen, Wäschewarenerzeugung und Kunststicken erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Thumbnail Image

Date

1963

Authors

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Abstract

Description

Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.

Keywords

Citation

Collections

Endorsement

Review

Supplemented By

Referenced By