154. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe: 154. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Abstract
Description
Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Für die Haushaltungsschule der in der Anlage A, für die Hauswirtschaftsschule der in der Anlage B und für die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe der in der Anlage C enthaltene Lehrplan (jeweils mit Ausnahme der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht).; Lehrplan gültig ab: 1965-09-01. Für die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe der in der Anlage D enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) bezüglich des III. Jahrganges.; Lehrplan gültig ab: 1966-09-01. Für die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe der in der Anlage D enthaltene Lehrplan (...) bezüglich des IV. Jahrganges.; Lehrplan gültig ab: 1967-09-01. Für die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe der in der Anlage D enthaltene Lehrplan (...) bezüglich des V. Jahrganges.