55. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe: 55. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; VI. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht [Ausgegeben] Wien, am 1. August 1963]
Date
1963
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Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst
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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht. Für die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe tritt der Lehrplan stufenweise in Kraft: bezüglich des I. Jahrganges mit 1. September 1963, bezüglich des II. Jahrganges mit 1. September 1964, bezüglich des III. Jahrganges mit 1. September 1965, bezüglich des IV. Jahrganges mit 1. September 1966 und bezüglich des VI. Jahrganges mit 1. September 1967