430. Verordnung: Lehrpläne für Berufsschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen: 430. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 26. April 1976 über die Lehrpläne für Berufsschulen
Abstract
Description
Lehrplan gültig ab: 1976-09-01. Für die Berufsschulen, ausgenommen die hauswirtschaftlichen Berufsschulen, die in den im folgenden genannten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne jeweils in Verbindung mit Anlage A (mit Ausnahme der darin unter II. wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht).