135. Verordnung: Lehrpläne für die ersten Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen: 135. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für die 1. Klasse des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen, für die 1. Klasse des Bundesgymnasiums für Slowenen und für die 1. Klasse des musisch-pädagogischen Realgymnasiums erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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1963

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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.

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