Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Abschlussstufe / den zweijährigen berufsqualifizierenden Lehrgang besuchen bzw. für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in der Werkstufe

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2013

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Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung; Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Lehrplan gültig ab: In Berliner Schulen gilt der Rahmenlehrplan ab dem Schuljahr 2014/15; In Brandenburg gilt der Rahmenlehrplan ab dem Schuljahr 2013/14.

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