130. Verordnung: Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 130. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 29. Juli 1977, BGBl. Nr. 492/1977, über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; V. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung [Stand:] 1. November 1977]

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1977

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Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wiss. und Kunst

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Lehrplan gültig ab: 1977-09-01. Die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, BGBl. Nr. 207/1963, in der Fassung der Verordnungen 97/1965, 270/1965, 26/1967, 183/1969, 156/1970, 355/1971, 489/1973 und 490/1973 tritt mit 1. September 1977 stufenweise außer Kraft.

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