142. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen: 142. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.

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