P . b . b . Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt Wien 40 1035 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1963 Ausgegeben am 10. Juli 1963 40. Stück 1 4 3 . Verordnung: Lehrpläne für die Handelsschulen und Handelsakademien. 1 4 3 . Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehr- pläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Artikel I. Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6, 60 Abs. 2, 61 Abs. 1 lit. a, 74 Abs. 2 und 75 Abs. 1 und 2, wird verordnet: § 1. Für die Handelsschule wird der in der An- lage A/1, für die Handelsschule für Berufstätige der in der Anlage A/2 enthaltene Lehrplan (je- weils mit Ausnahme der darin unter III. wieder- gegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht) bezüglich der 1. Klasse mit 1. September 1963, bezüglich der 2. Klasse mit 1. September 1964 und bezüglich der 3. Klasse mit 1. September 1965 in Kraft ge- setzt. § 2. Für die Handelsakademie wird der in der Anlage B/1, für die Handelsakademie für Be- rufstätige der in der Anlage B/2 enthaltene Lehr- plan (jeweils mit Ausnahme der darin unter III. wiedergebenen beziehungsweise genannten Lehr- pläne für den Religionsunterricht) bezüglich des I. Jahrganges mit 1. September 1963, bezüglich des II. Jahrganges mit 1. September 1964, be- züglich des III. Jahrganges mit 1. September 1965, bezüglich des IV. Jahrganges mit 1. Sep- tember 1966 und bezüglich des V. Jahrganges mit 1. September 1967 in Kraft gesetzt. § 3. Für den Abiturientenlehrgang an Handels- akademien wird der in der Anlage C/1, für den Abiturientenlehrgang für Berufstätige an Han- delsakademien der in der Anlage C/2 enthaltene Lehrplan mit 1. September 1963 in Kraft gesetzt. § 4. Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, nach den örtlichen Erfordernissen durch zusätz- liche Lehrplanbestimmungen über die in den Stundentafeln der in den Anlagen A/1, B/1 und C/1 enthaltenen Lehrpläne vorgesehene Gesamt- stundenzahl hinaus bis zu zwei zusätzliche Wochenstunden unter Erhöhung des Stundenaus- maßes von in den genannten Lehrplänen an- geführten Unterrichtsgegenständen oder unter Einführung von einem oder zwei zusätzlichen Pflichtgegenständen festzusetzen. Vor Erlassung der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen sind die Leitungen der betreffenden Schulen zu hören. An Schulen mit eigenem Lehrbüro können diese zusätzlichen Wochenstunden auch für den Unter- richt im Pflichtgegenstand Bürotechnik verwen- det werden. Artikel II. B e k a n n t m a c h u n g . Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunter- richt wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hie- mit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichts- gesetzes in der Fassung der Religionsunterrichts- gesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekannt- gemacht. Drimmel 80 79 1036 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Anlage A/1 LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. A. Allgemeines Bildungsziel. Die Handelsschule dient im Sinne der §§ 52 und 60 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schul- organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Das Ziel ist ein lebenstüchtiger, gründlich vorgebil- deter, charakterfester junger Mensch, der arbeits- freudig und verantwortungsbewußt in das Be- rufs- und Gesellschaftsleben seiner Zeit eintritt. Ziel der vermittelten Fachbildung im besonderen ist das wirtschaftliche Denken, das unmittelbar zur Ausübung eines entsprechenden Berufes be- fähigt. B. Allgemeine didaktische Grundsätze. Um die Aufgabe der Handelsschule zu ver- wirklichen, sind die Unterrichtsgegenstände Kaufmännisches Rechnen, Kaufmännischer Schriftverkehr und Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre so um das Leitfach Kaufmännische Betriebskunde gruppiert, daß sie eine ideale Stoffkonzentration abgeben und neben der Er- werbung einer sicheren Wirtschaftstechnik auch einen Einblick in die Zusammenhänge der Ge- samtwirtschaft vermitteln. Dieser Aufgabe dient auch die Vereinigung der genannten Unterrichts- gegenstände möglichst in der Hand eines Lehrers, der den Unterricht aufsteigend durch alle drei Klassen zu führen hat. Die Natur eines so realistischen Bildungsstoffes erfordert es, daß dem Lehrplan nur die Bedeu- tung eines Rahmens zukommt. Die ständigen Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ununterbrochenen Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens nicht abgenommen werden kann. Durch die den einzelnen Unterrichtsgegen- ständen beigefügten didaktischen Grundsätze soll die Persönlichkeit des Lehrers nicht eingeengt werden. Der betriebswirtschaftliche Unterricht ist lebensnahe unter Verwendung von Anschau- ungsmaterial aller Art, jedoch ohne bloße Nach- ahmung der Praxis zu gestalten. Auch der Unter- richt in den Gegenständen der übrigen Fach- gruppen ist nach Möglichkeit durch denselben Lehrer zu erteilen. Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen sind soweit wie möglich herzustellen; so sind Gesamt- und Klas- 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1037 senkonferenzen abzuhalten und Stoffverteilungs- pläne aufzustellen. Das Lehrgut soll aber nicht allein unterricht- lichen Zwecken, sondern in hohem Maße auch der Charakterbildung dienstbar gemacht werden. Der Fachunterricht hat daher die Wirtschaft auch als Kulturfaktor aufzufassen, hiebei den Wert der Arbeit als allgemeinbildendes Element für den Aufbau der menschlichen Persönlichkeit zu betonen und die hohe sittliche Verantwortung der Wirtschaftsführenden gegenüber der Gemein- schaft herauszustellen. Die allgemeinbildenden Fächer sind ebenfalls zur Zusammenarbeit heranzuziehen; Wirtschafts- ausbildung und Erziehung müssen zu einer Bil- dungseinheit verschmolzen werden. Die audio- visuellen Hilfsmittel (Tonband, Lichtbild und Schulfilm, Schulfunk und Schulfernsehen) und Fachexkursionen sind für die lebensnahe Gestal- tung und als wertvolle Ergänzung des Unter- richtes anzuwenden. III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT AN DER HANDELSSCHULE. (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Reli- gionsunterrichtsgesetzes.) 1. a) Katholischer Religionsunterricht. Bildungs- und Lehraufgabe: Dem jungen Menschen soll Gelegenheit ge- boten werden zu einer geistigen Auseinander- setzung mit der Heilsbotschaft. Er soll an eine persönliche religiöse Entscheidung herangeführt werden. Deshalb sind Lebens- und kommende Berufsprobleme in unmittelbare Beziehung zur Heilsbotschaft zu bringen und auf allen Gebieten sichtbar zu machen. Dazu hat die Heilige Schrift, vor allem das Neue Testament, als Grundlage zu dienen. Kirchengeschichtliche Probleme sind dem Interesse und Verständnis entsprechend an ge- gebener Stelle miteinzubeziehen. Liturgie und die Feste des Kirchenjahres sowie religiöse Feiern und Übungen sind als christliche Lebensformung miteinzubauen. Lehrstoff: 1. K l a s s e : Erscheinungsformen der Religion, die Religion der Offenbarung, die Begegnung mit Christus, die katholische Kirche, die wesentlichen Fragen der katholischen Glaubenslehre. Bibellesung: Entsprechende Abschnitte aus dem Alten und Neuen Testament. 2. K l a s s e : Die heilige Messe als Opfer und Sakrament, die Sakramente als Quellen des übernatürlichen Lebens und ihre Liturgie, Grundfragen der katholischen Sittenlehre. Bibellesung: Entsprechende Abschnitte aus der Apostelgeschichte und den Apostelbriefen. 3. K l a s s e : Die Auseinandersetzung der Kirche mit den Menschheitsfragen der Gegenwart, im besonde- ren: das neue Weltbild, Individuum und Gemein- schaft, Ehe und Familie, Kirche und Staat, Beruf und Arbeitsplatz, das öffentliche Leben und die soziale Frage, Menschenrechte, Rassenproblem, die Verpflichtung gegenüber den unterentwickel- ten Ländern. Der Christ und die modernen Weltanschau- ungen: Materialismus, Indifferentismus, Un- glaube, Neuheidentum. Aktuelle Tagesfragen in christlicher Schau. Aus- gewählte Kapitel aus den letzten päpstlichen Rundschreiben. Die Sendung und Aufgabe des Katholiken in der Gegenwart. Dem Bildungsziel der einzelnen Schulen ent- sprechend, wird der Lehrstoff durch besondere Weisungen und Lektionspläne des zuständigen Ordinariates festgelegt. 1. b) Evangelischer Religionsunterricht. Allgemeines Bildungsziel: Der Evangelische Religionsunterricht hat in den Formen der Unterweisung und des Lehr- gespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zu- sammenzufassen. Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinander- setzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen. Die Besonderheit der Organisation des Evan- gelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammen- gesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert wer- den können. Im Normalfall sind in einem Schul- jahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln. Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchen- gesangbuch unentbehrlich. Die Themen sind nach Schulart, Geschlecht und Altersstufe entsprechend abzuwandeln. I . K l a s s e : 1. Der Schöpfungsbericht nach der Bibel. Gott, der Schöpfer und der Mensch. Gottes Gericht und die Sünde. Der kleine Katechismus: Das 1. Hauptstück. 2. Kirchengeschichte. Die Vorreformatoren und die Reformation. Gegenreformation und Ge- heimprotestantismus. 3. Das Leben in der Evangelischen Kirche. Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangbuch, Kirch- 103S 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 liches Brauchtum. Innere Mission, Äußere Mis- sion. Taufe und Heiliges Abendmahl. 2. K l a s s e : 1. Jesus Christus in Geschichte und Glaube. Das Zeugnis der Evangelien: Die Taten und die Lehre Jesu Christi; die erste christliche Ge- meinde und die Kirche. Der kleine Katechismus: Das 2. Hauptstück. 2. Staat und Evangelische Kirche in Österreich. Die Gegenreformation; der Nachtridentinische Katholizismus; von der Duldung bis zur Gleichberechtigung. 3. Lebenskunde I. Der Leib; die Entscheidung des Glaubens; Zeit und Ewigkeit; das Gebet (das 3. Hauptstück, teilweise). 3. K l a s s e : 1. Christliche Lehre: Die Bergpredigt; Stellen aus den Briefen der Apostel; die Propheten; die Offenbarung des Johannes. 2. Die Christliche Kirche in ihrer Einheit und Vielfalt. Religion und Offenbarung; Weltreli- gion und Christentum. 3. Lebenskunde II. Ehe, Familie, Arbeit, Beruf, Freizeit. Die Verantwortung des evangelischen Christen in seiner Gemeinde. IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE. A. Pflichtgegenstände. 2. Deutsch. Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache. Das Wichtigste aus der Grammatik und über den Aufbau der Sprache mit besonderer Berücksichtigung der für die Rechtschreibung nötigen Kenntnisse. Verständnis für Literatur und Kunst. Kenntnis bedeutender Werke aus der Literatur des deut- schen Sprachraumes mit besonderer Betonung des österreichischen Schrifttums. Einsicht in die Weltliteratur. Hinlenkung zum guten Buch. Lektüre von Sachliteratur mit besonderer Be- rücksichtigung wirtschaftlicher Fragen. Erziehung zur Aufgeschlossenheit für die Teilnahme am kulturellen Leben. Erziehung zu sozialer und staatsbürgerlicher Gesinnung. Erfassen der öster- reichischen Eigenart. Anleitung zum methodisch richtigen Lernen. Lehrstoff. 1 .Klasse (3 Wochenstunden): Anleitung zum methodisch richtigen Lernen. Mündlicher Ausdruck: Anleitung zum richtigen Sprechen. Unterschei- dung von Mundart, Umgangssprache und Schrift- sprache. Übungen im sinngemäßen und aus- drucksvollen Lesen. Mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gesehenem und Besprochenem. Aus- wendiglernen von Gedichten. Sprachlehre: Wiederholung der Wort- und Satzlehre. Das Wesentliche über Wortbildung und Be- deutungswandlung. Erklärung bildlicher Rede- wendungen, insbesondere jener der Wirtschafts- sprache. Rechtschreibung : Wiederholung der Rechtschreibregeln und gründliches Einüben der Zeichensetzung. Häu- fig vorkommende Fremdwörter. Übungen im Gebrauch von Wörterbüchern, besonders des Österreichischen Wörterbuches. Schrifttum: Einfache Erzählungen und Gedichte. Schul- und Hauslektüre geeigneter Werke (ganz oder in Proben) aus der neueren Literatur und zur Veranschaulichung von Höhepunkten in der deutschsprachigen Literatur bis zur Klassik. Kurze Übersicht über die Dichtungsgattungen. Schriftlicher Ausdruck: Systematische Stilübungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben, Aufstellung von Disposi- tionen. Aufsatzlehre (Unterschied zwischen Er- lebnisaufsatz und Sachaufsatz). 2. K l a s s e (3 Wochenstunden): Mündlicher Ausdruck: Wie in der 1. Klasse, jedoch mit erhöhten An- forderungen. Redeübungen. Sprachlehre und Rechtschreibung: Übungen nach Bedarf. Besprechung häufiger Fehlerquellen. Häufige Fremdwörter. Direkte und indirekte Rede. Schrifttum: Auszugsweise Lektüre bedeutender Werke des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur. Hinweis auf die großen literarischen Richtungen von der Klassik bis zum Naturalismus. Proben aus der neuesten Dichtung, vor allem in Öster- reich. Hauslektüre mit nachfolgender Bespre- chung. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1039 Schriftlicher Ausdruck: Der Sachaufsatz (Besinnungsaufsatz). Dispo- sitionen. Das Stimmungsbild. Abfassen von Be- richten. Darstellung eigener und fremder Gedan- kengänge. Stilistische Übungen mit Hinweisen auf die Fehler und Schwächen des Zeitungs- und Amtsdeutsch. 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Mündlicher Ausdruck: Wie in der 2. Klasse, mit gesteigerten Anfor- derungen. Redeübungen, auch über Werke der Literatur. Sprachlehre und Rechtschreibung: Wie in der 2. Klasse. Schwierige Fremdwörter. Schrifttum: Weitere bedeutende Werke des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur. Hinweis auf die großen literarischen Richtungen vom Natu- ralismus bis zur Dichtung unserer Tage, vor allem in Österreich. Schriftlicher Ausdruck: Sachaufsätze (Besinnungsaufsätze) mit erhöh- ten Anforderungen. Dispositionen. Stilistische Übungen. Sonst wie in der 2. Klasse. Didaktische Grundsätze: Obwohl die Handelsschule vor allem der praktischen Ausbildung dient, sollen die Schüler auch für das Schöne und Gute empfänglich ge- macht werden und so die richtige Einstellung den Werten des Lebens gegenüber erhalten. Hie- zu sind Dichtung und Kunst besonders geeignet. Im Mittelpunkt des Unterrichtes steht die Übung im mündlichen und schriftlichen Aus- druck, um den Schüler auf die Anforderungen der Praxis vorzubereiten. Anzustreben sind Sicherheit in der Rechtschreibung und gewandter Stil; sprachliche und stilistische Unarten müssen energisch bekämpft werden. Der Schüler muß stets angehalten werden, in vollständigen und zu- sammenhängenden Sätzen zu sprechen. Die Er- arbeitung der Regeln und Formen muß aus dem lebendigen Gebrauch erfolgen. Die Redeübungen vermitteln eine gewisse Sicherheit im Sprechen vor der Öffentlichkeit. Hauptaugenmerk muß darauf gelegt werden, daß der Text nicht aus- wendig gelernt wird. Ein Zettel mit kurzen Notizen ist als Hilfsmittel erlaubt. Anschließende Beurteilung durch die Klasse: Aufbau, Tonfall, Gesten, Körperhaltung usw. In der 1. Klasse soll jeder Schüler mindestens einmal, in den folgen- den Klassen womöglich öfter, frei vor der Klasse (mindestens fünf Minuten) sprechen. Daneben ist die freie Rede der Schüler in Form von Diskus- sionen, die in jeder Stunde und bei jedem Thema möglich sind, zu pflegen, wobei die Schüler ihre Ansicht unvorbereitet vertreten müssen. Diese Art der Wechselrede ist auch in anderen Unter- richtsfächern möglich. Durch die Zusammenarbeit des Deutschlehrers mit den Lehrern der anderen Fächer lassen sich auch dort für die Sprech- fertigkeit wertvolle Resultate erhoffen. Im Aufsatzunterricht sollen die Schüler lernen, Erlebtes darzustellen und nicht zu schwierige Fragen sachlich zu behandeln. Beim Sachaufsatz dürfen Dispositionen nicht vernachlässigt werden. Die Themen sollen zum Teil dem fachlichen Charakter der Schule Rechnung tragen und dürfen inhaltlich an den Schüler keine zu großen Anforderungen stellen. Von einer umfassenden literaturkundlichen Unterweisung kann an der Handelsschule keine Rede sein, doch soll die Auswahl der Lektüre so erfolgen, daß die wichtigsten literarischen Strömungen berührt werden (unter Heranziehung von Zusammenhängen mit der bildenden Kunst und der Musik). Hauptziel ist eine gewisse Aus- bildung der Urteilsfähigkeit. Es wird empfohlen, die Schüler zur Führung eines Tagebuches über gelesene Bücher, Zeitschriften und gesehene Theaterstücke zu veranlassen. Theater, Film, Rundfunk und Fernsehen sind als Kulturträger nahezubringen. Die gelegentliche Durchführung von Feierstunden (Dichterweihestunden) (auch unter Verwendung von Sprechplatten und Band- aufnahmen) wird empfohlen. Die Sachliteratur soll den wirtschaftlichen Charakter der Schule berücksichtigen, aber auch Themen behandeln, die geeignet sind, die staats- bürgerliche Erziehung und den Gedanken der Völkerverständigung zu fördern (Proben aus Zeitungen und Zeitschriften sowie aus der Fach- literatur mit nachfolgender stilistischer und sprachlicher Diskussion). Schularbeiten: je vier in der 1. bis 3. Klasse. 3. Lebende Fremdsprache (einschließlich Kauf- männischer Schriftverkehr). (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch oder Serbokroatisch.) Bildungs- und Lehraufgabe: Übung im Verstehen von gehörten oder von gelesenen leichten Texten in der Fremdsprache. Erwerbung eines bescheidenen Wort- und Phra- senschatzes, der zum täglichen Leben und zum Berufe des Kaufmannes gehört. Fähigkeit, über einfache Themen des Alltages ein kurzes Gespräch zu führen. Einige Sicherheit in der Aufnahme und Wiedergabe diktierter einfacher Geschäftsbriefe, in der Erfassung des Inhaltes kaufmännischer Geschäftsstücke und in der Abfassung einfacher typischer Geschäftsbriefe. 1040 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Lehrstoff: 1. K l a s s e (4 Wochenstunden): Sprechen und Lesen: Einführung in die fremde Artikulation durch Vorsprechen des Lehrers und Nachsprechen der Schüler, einzeln und im Chor. Leseübungen an einfachen Texten. Gesprächsübungen einfachster Art im engen Anschluß an das Gelesene. Ein- fache Bildbesprechungen. Sprachlehre: Das Wichtigste aus der Wort- und Satzlehre, soweit es zum Verständnis und zur Wiedergabe der durchgenommenen Texte nötig ist. Einfaches Rechnen in der fremden Sprache. Schriftliche Arbeiten: Abschreiben durchgearbeiteter Texte (auch als Hausübungen). Diktate und Niederschriften aus- wendig gelernter Texte (als Schulübungen). Ge- legentlich Rückübersetzungen (gelesener und durchgearbeiteter Texte) aus dem Deutschen in die Fremdsprache als Klassenübung. Beantwor- tung von Fragen. Alle schriftlichen Übungen im engsten Anschluß an den mündlich durchgenom- menen Lese- und Übungsstoff. 2. K l a s s e (3 Wochenstunden): Sprechen und Lesen: Sprech- und Leseübungen wie in der 1. Klasse unter besonderer Betonung des Wort- und Phra- senschatzes des kaufmännischen Berufskreises. Lesestücke, die den zukünftigen Berufskreis be- handeln. Lektüre einfacher Artikel aus Wirt- schaftszeitungen und -Zeitschriften. Sprachlehre: Vertiefung der Wort- und Satzlehre nach den Bedürfnissen des Unterrichtes. Kaufmännischer Schriftverkehr (Einführung): Lesen, Übersetzen, schriftliches und münd- liches Einüben einfacher Musterbriefe. Anleitung zum selbständigen Verfassen kurzer, einfacher Geschäftsbriefe, anfangs auf Grund von Muster- briefen ähnlicher Art, später auf Grund von fremdsprachigen oder deutschen Angaben, die nicht zu schwierig sein dürfen. Im besonderen sind leichte Briefe aus dem Waren- und Zah- lungsverkehr (Anfrage, Angebot, Bestellung und Ausführung von Aufträgen, Versendungen, einfache Mängelrügen) zu behandeln. Privatbriefe (nach kurzer Inhaltsangabe). Erlernen idioma- tischer Redewendungen. Schriftliche Arbeiten: Diktate mit gesteigerten Anforderungen (auch von Geschäftsbriefen). Umformungen verschie- dener Art aus dem Lesestoff, Nacherzählungen, gelegentliche Rückübersetzungen (wie in der 1. Klasse). Übersetzungen nicht zu schwieriger Texte aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache mit Hilfe des Wörterbuches. Rücküber- setzungen charakteristischer Phrasen und Rede- wendungen (eingekleidet in Sätzen). Übersetzen leichter und Niederschreiben auswendig gelernter Geschäftsbriefe. Fragen und Antworten, Nach- erzählung von Gelesenem. 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Sprechen und Lesen: Wie im Vorjahr, mit gesteigerten Anforde- rungen, unter Einbeziehung ausgewählter Stellen aus der englischen Literatur. Sprachlehre: Wie in der 2. Klasse. Kaufmännischer Schriftverkehr: Übersendung von Kontoauszügen, Wechsel- und Scheckverkehr, Mahnbriefe, Erkundigungen, Auskünfte, Rundschreiben, Stellengesuche und Inserate. Schriftliche Arbeiten: Wie in der 2. Klasse. Didaktische Grundsätze: Die Verwendung einer Lautschrift bleibt dem Lehrer überlassen. (Im Englischen ist deren Ver- wendung verbindlich.) Beim Nachsprechen der Schüler, einzeln und im Chor, ist von sinnvollen Zusammenhängen, nicht von einzelnen Lauten oder Worten auszugehen. In der 1. Klasse wird es sich empfehlen, vor allem die begabteren Schüler Redeübungen (Nach- erzählung von Anekdoten und ähnlichem, Dauer ungefähr 3 Minuten) halten zu lassen. Der Leh- rer hat darauf zu achten, daß weniger bekannte Wörter vor der Redeübung vom Schüler an die Tafel geschrieben werden. Der Lehrstoff soll nicht nur den Wortschatz des täglichen Lebens (Schule, Haus, Wohnung, Familie, menschlicher Körper, Mahlzeiten, Klei- dung, Zeit, das Jahr und seine Festtage, Maße, Gewichte, einfache Rechnungen und ähnliches) enthalten, sondern sehr bald mit dem Wort- schatz der Wirtschaftssprache vertraut machen (Fremde Geldsorten, Büro und ähnliches). In der 2. und 3. Klasse werden Verkaufs- gespräche und Lektüre leichter Wirtschaftsartikel aus Zeitungen und Zeitschriften sowie Rede- übungen (kurze Zeitungsberichte, Dauer 4 bis 5 Minuten) den Unterricht beleben. Zweckmäßige Mittel zur weiteren Belebung des Sprachunter- richtes und zur Veranschaulichung des Gegen- ständlichen, wie Bildwerke, Sprachplatten, Schul- funk, Schulfernsehen, Filme, Theaterstücke, Schü- 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1041 lerbriefwechsel sind nach Tunlichkeit auszu- nützen. Die Sprachlehre darf niemals Selbstzweck des Unterrichtes sein. Der Einübung der Gram- matik und Rechtschreibung dienen häufige Ab- schreibübungen, Memorieren von Mustersätzen und grammatikalische Umformungen. Bei der Einführung in den Kaufmännischen Schriftver- kehr wird die Anknüpfung an den kaufmän- nischen Unterricht (Schriftverkehr) herzustellen sein. Schularbeiten: je 4 in der 1. bis 3. Klasse. 4. Kaufmännisches Rechnen. Bildungs- und Lehraufgabe: Auf vollem Verständnis beruhende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Be- rechnungen. Lehrstoff: 1. K l a s s e (4 Wochenstunden): Einleitende Wiederholung der Grundrech- nungsarten mit Dezimalzahlen und mit gemeinen Brüchen; Rechnen mit periodischen Dezimal- zahlen. Ständige Übungen im Kopfrechnen: Fer- tigkeitsübungen (zum Beispiel Turmrechnen und ähnliches). Einfache Flächen- und Körperberech- nungen (an Hand praktischer Beispiele). Kaufmännische Rechenvorteile mit besonderer Berücksichtigung jener, die auf der Faktorenzer- legung und auf dem Rechnen mit gemeinen Brü- chen beruhen. Abgekürzte Multiplikation und Division. Anwendung der Grundrechnungsarten auf das Rechnen mit benannten Zahlen, Resol- vieren und Reduzieren, auf die metrischen und auf die wichtigsten englischen und amerika- nischen Maße und Gewichte sowie auf die wich- tigsten Geldsorten beschränkt. Die Schlußrechnung, ihre kaufmännische An- schreibung und ziffernsparende Ausrechnung. Die Proportion. Die einfache und zusammen- gesetzte Durchschnittsrechnung. Mischungs- und Verteilungsrechnung. Prozentrechnung in allen Arten und Formen. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Kettensatz mit ziffernsparender Ausrechnung, beschränkt auf einfache Beispiele. Zinsenrechnung in allen ihren Arten und For- men. Terminrechnung. Diskontrechnung nach österreichischer Usance. Berechnung der Kosten des Diskontkredites. Nettoausgleich. Valuten-, Devisen- und Effektenrechnung nach den in Österreich geltenden Usancen, beschränkt auf einfachere Abrechnungen. Die Verzinsung von Spareinlagen, Kontokorrentrechnung nach der englischen Berechnungsart und als Saldo- kontokorrent. 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Berechnung von Zöllen und Abgaben. Einfache und zusammengesetzte Bezugs- und Verkaufs- kalkulationen. Berechnungen von Betriebskenn- zahlen. Produktionskalkulationen in Fertigungs- betrieben. Rechenschieber. Didaktische Grundsätze: Die Behandlung des Lehrstoffes muß sich auf die logische Überlegung stützen; die rein mecha- nische Bewältigung der Probleme ist zu vermei- den; die Schüler sind nach vorbereitender Dar- stellung der Gegebenheiten zu eigener, selbstän- diger Arbeit anzuhalten. Rechenvorteile sind ständig anzuwenden, die ziffernsparende Aus- rechnung durch Abschätzen des Ergebnisses vor Beginn der Rechnung ist ständig zu üben. Auf die Einhaltung einer gefälligen und übersicht- lichen äußeren Form ist zu achten. Das Kopf- rechnen ist weitgehend in allen Klassen zu üben. Bei allen Ansätzen, die sich (wie Kurse, Gebüh- ren, Spesensätze u. dgl.) öfters ändern, ist kein Gewicht auf das Auswendiglernen dieser Ansätze zu legen; unbedingt und ständig ist das Nach- schlagen derartiger Ansätze aus den jeweils gel- tenden Kursblättern, Tarif- und Gebührenord- nungen u. dgl. zu üben, sodaß der Schüler auch in seiner späteren Praxis zur Ermittlung solcher Ansätze (nach den jeweils geltenden Verlaut- barungen) fähig ist. Die betriebswirtschaftliche Sammlung der Schule muß daher stets die neueste Auflage derartiger Veröffentlichungen enthalten, deren Vorweisen und Benützen erst den Unter- richt im Kaufmännischen Rechnen praxisnahe ge- stalten. Schularbeiten: je 3 in der 1. bis 3. Klasse. 5. Kaufmännische Betriebskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Aufgaben und Leistungen der wirtschaftlichen Betriebe, Kenntnis der Ein- richtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Entwicklung und Schulung des wirtschaftlichen Denkens, Vermittlung der theoretischen Grund- lagen für die übrigen kaufmännischen Fächer. Lehrstoff: 1. K l a s s e (3 Wochenstunden): Allgemeine Einführung: Entwicklung und Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens, Gütererzeugung, Gü- terverteilung und Güterverbrauch. Die Betriebe und ihre Aufgaben im Dienste der Wirtschaft. Arten der Betriebe (Leistung, Größe, Standort). Der betriebliche Kreislauf. Kapital und Ver- mögen. Einführung in die Elemente des wirtschaft- lichen Verkehrs: Ein- und Verkauf der Güter; Gegenstände des wirtschaftlichen Verkehrs. Arten der Waren. Kaufvertrag (Abschluß und Inhalt). Usancen. Verpackung und Aufmachung. 1042 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Die Lieferung der Ware: Zustellung, Versand durch die Post, durch die Bahn, durch Kraft- wagen; das Wichtigste über Frachtführer und Spediteur. Übernahme und Prüfung der Ware durch den Käufer. Bemängelung. Liefer- und An- nahmeverzug. Zahlung: Wesen, Aufgaben und Arten des Geldes; die Währungen der wichtigsten europäischen Staa- ten; Valuten. Barzahlung: Barerlag; die Zah- lungsvermittlung durch die Post (Postanweisung, Postnachnahme, Postauftrag). Bankscheck, Kaufmännische Anweisung, Akkre- ditiv, Überweisung; Scheck- und Überweisungs- verkehr des Österreichischen Postsparkassen- amtes, der Österreichischen Nationalbank, der Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Zahlungsverzug und Regelung von Zahlungs- schwierigkeiten. Mahnung. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Begriff und Arten des Kredites (Sicherstellung, Verwendung, Dauer); Kreditkosten. Der gezo- gene und der eigene Wechsel, Wechselbestand- teile, Akzept, Zirkulation, Haftung, Wechsel- bürgschaft, Inkasso. Die wirtschaftlichen Auf- gaben des Wechsels. Der unregelmäßige Wechsel- verkehr (beschränkt auf Prolongation, Protest und Regreß). Die Unternehmungen und ihre rechtlichen Formen : Der Unterschied zwischen „Unternehmung" und „Betrieb". Arten der Unternehmungen. Kaufmanns- begriff. Firma. Handelsregister. Einzelunterneh- mung. Handelsgesellschaften. Erwerbs- und Wirt- schaftsgenossenschaften. Die kaufmännischen Hilfspersonen: Angestellte, Handlungsbevollmächtigte, Proku- risten. Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels. Ein- zelhandelsbetrieb, Betriebsmittel, Einkauf, Lager- haltung, Verkauf, Werbung. Die Betriebsformen der Großbetriebe des Ein- zelhandels. Betriebsmittel und Kapitalsbeschaffung, Ein- kauf, Lagerhaltung, Verkauf und Werbung im Großhandelsbetrieb. Umsatz im Handelsbetrieb. Umschlagdauer, Mindestlager, Kosten- und Kalkulationszuschlag. Gewinnzuschlag und Handelsspanne. Gewinn und Rentabilität. Das Wesentliche über die Liqui- dität. Risken. Handels Vermittler : Der Kommissionär, der selbständige Handels- vertreter, der Makler. Marktorganisationen: Märkte, Messen, Warenbörsen, Auktionen, Einschreibungen, Lieferungsausschreibungen, Mu- sterlager, Ausstellungen. Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Per- sonenbeförderung: Die Post: Brief- und Paketbeförderung, Tele- gramm-, Telephon- und Fernschreibverkehr. Die Eisenbahn: Arten der Güterversendung, Frachtbrief, Eisenbahntarife im Güterverkehr. Fuhrwerksbetriebe, die Betriebe der Binnen- und Seeschiffahrt und die Luftverkehrsbetriebe. Das Wichtigste über die Speditionsbetriebe und den Sammelladeverkehr; Lagerhausbetriebe und Lagerschein; Versicherungsbetriebe, Arten der Versicherung und Versicherungsvertrag. Das Wichtigste über die Betriebe der gewerb- lichen Auskunfteien und Inkassobüros. 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Betriebe der Kreditinstitute: Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Einlagengeschäft. Besondere Hervorhebung des Spargedankens. Arten der Kreditgewährung: Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Akzept-, Aval- und Hypothekarkredit. Wertpapiere und Wertpapierbörsen. Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinstitute. Betriebsformen der Kreditinstitute: Noten- banken, Kreditbanken, Hypothekenbanken, Spar- kassen, Giroinstitute, Bankbetriebe auf genossen- schaftlicher Grundlage. Außenhandelsbetriebe: Das Wesentliche über Export-, Import- und Transithandel, den Vertragsabschluß im Außen- handel (einschließlich der wichtigsten Incoterms, der Fracht- und Verschiffungspapiere und der häufigsten Arten des Zahlungsausgleiches). Das Wichtigste über Devisen und Devisen- bewirtschaftung. Zölle, Zolltarife und Zollverfahren. Gütererzeugungsbetriebe: Gliederung der Erzeugung in Urproduktion, Handwerk und Industrie. Handwerksbetrieb: Betriebsmittel, Material- beschaffung, Fertigung und Verkauf; Kosten- gestaltung und Preisberechnung. Industriebetrieb: Entwicklung und Bedeutung des industriellen Großbetriebes. Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Materialeinkauf, Lagerhal- tung und Fertigung (Arbeitsteilung und Arbeits- vereinigung; Einzel-, Serien- und Massen- erzeugung; Rationalisierung, Typisierung, Nor- 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1043 mung, Spezialisierung; Arbeitsentlohnung und Lohnsysteme), Vertrieb, Kostengestaltung und Preisberechnung. Das Wichtigste über die Zusam- menschlüsse von Unternehmungen. Didaktische Grundsätze: Die Betriebskunde muß als Leitfach der kauf- männischen Unterrichtsgegenstände jene Grund- begriffe und Vorkenntnisse vermitteln, die den Schüler befähigen, in den übrigen kaufmännischen Fächern dem Unterricht leichter zu folgen. Die Lehrer dieser Gegegenstände sollen dadurch bei Beginn von neuen Stoffgebieten weit ausholende Erläuterungen vermeiden können. Sie müssen die Möglichkeit haben, auf die in der Betriebskunde erworbenen Kenntnisse der Schüler hinzuweisen. Der Lehrstoff ist daher derart aufgebaut, daß in der 1. Klasse zunächst die Einführung in die wirtschaftlichen Grundbegriffe und in die wichtig- sten Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs unterrichtet werden. Vollständigkeit und fachliche Systematik haben dabei in den Hintergrund zu treten. Sofern die kaufmännischen Fächer aus- nahmsweise nicht in der Hand eines Lehrers ver- einigt werden können, ist die stetige Fühlung- nahme der Lehrer bei der Behandlung der ein- zelnen Stoffgebiete zu fördern. Der Unterricht in Kaufmännischer Betriebskunde ist so zu ge- stalten, daß er stofflich den anderen kaufmänni- schen Fächern voraneilt. Zur Erreichung dieses Zieles ist es dem Lehrer freigestellt, kleine Um- stellungen in der lehrplanmäßigen Reihenfolge vorzunehmen, falls die Rücksichtnahme auf die übrigen kaufmännischen Fächer dies als zweck- mäßig erscheinen läßt. Die Darbietung des Lehrstoffes hat auf die Aufnahmefähigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen; insbesondere ab der 1. Klasse wird es eine der wichtigsten Aufgaben des Lehrers sein, durch didaktisches Geschick und anregende Dar- stellung in den Schülern wirkliches Interesse und Verständnis für die mannigfachen Erscheinungen des Wirtschaftslebens (einschließlich Behandlung aktueller volkswirtschaftlicher Fragen im Zusam- menhang mit geeigneten Fachgebieten der Kauf- männischen Betriebskunde) und für die Aufgaben der wirtschaftlichen Betriebe zu erwecken. Auf eine systematische Erziehung zum Sparen ist Wert zu legen.. Neben der vorwiegend erklären- den und darstellenden Form des Unterrichtes wird, je nach der Eigenart des zu behandelnden Stoffgebietes, auch die fragende und entwickelnde Form heranzuziehen sein, um die Schüler zu intensiver Mitarbeit anzuregen. Dem Tafelbild (Merkbild) kommt eine wichtige Rolle zu. Die Heranziehung von Anschauungsmaterial und Lichtbildern sowie der Besuch von Betrieben wird den Unterricht aus Kaufmännischer Be- triebskunde in wertvoller Weise ergänzen. Wiederholung und Prüfungen sollen dazu be- nützt werden, die Schüler zu selbständigem Denken und zu klarem sprachlichem Ausdruck zu erziehen. Ein Auswendiglernen von Definitionen ist im allgemeinen zu vermeiden. Auf ein rich- tiges Verständnis für die Materie ist jedoch großer Wert zu legen. 6. Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis der in der Praxis üblichen Buchhaltungsmethoden und -formen. Sicherheit in der Kontierung einfacher und schwieriger Geschäftsfälle sowie die Fähigkeit zur Aufstellung einfacher Bilanzen. Grundzüge der Bilanzlehre. Verständnis für die Organisation der Buchhaltung und die Verwertung der Verrechnungsergebnisse für die Betriebsführung und für die für den Kaufmann wichtigsten Fälle der Besteuerung. Lehrstoff: 1. K l a s s e (3 Wochenstunden): Allgemeines: Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung mit kurzen Hin- weisen auf handels- und steuerrechtliche Vor- schriften. Der Geschäftsfall, der Beleg als Grund- lage der Eintragung. Übersicht der Darstellungsmittel: Die erzählende Verrechnungsform, die staffel-, tabellen- und kontoförmige Verrechnung, die Buch- und Karteiform. Einführung in die doppelte Buchhaltung mit Übungen. Die Verbuchung der Geldbewegung (Kassa- bericht, Kassabuch, Girokonto bei der Bank), der Warenbewegung (Wareneingangs- und Waren- ausgangsbuch, Warenskontro mit Mengen- und Wertverrechnung), des Kreditverkehrs (Kunden- und Lieferantenbuch, Kontokorrent), des Betriebs- aufwandes (Spesenbücher und Spesenverteiler), des Kapitals (Inventur und Inventarium, An- lagenverzeichnis, Ermittlung des Eigenkapitals und des Gewinnes unter Berücksichtigung der Privatentnahmen und -einlagen). 2. K l a s s e (3 Wochenstunden): Das System und die Technik der doppelten Buchhaltung, das Hauptbuch, Probebilanz, Tech- nik des Hauptbuchabschlusses nach einem zusam- menhängenden Beispiel in Konten- und Tabellen- form unter Zugrundelegung des Österreichischen Kontenrahmens, wobei folgende grundsätzliche Fragen der Bilanzlehre zu erörtern sind: Abschreibungen, Rückstellungen, Posten der Jahresabgrenzung. Abschluß der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der Stillen Gesellschaft. Methoden und Formen der Buchhaltung. Die Anwendung der doppelten Buchhaltung im Einzel- und Großhandelsbetrieb durch Aus- 1044 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 arbeitung eines einmonatigen Geschäftsganges unter Berücksichtigung schwieriger Geschäftsfälle samt Abschluß in einem üblichen Durchschreibe- verfahren. An allen geeigneten Stellen ist unter Bezugnahme auf den Lehrstoff der 1. Klasse auf die Hilfsbücher hinzuweisen. 3. K l a s s e (3 Wochenstunden): Verbuchung von Außenhandelsgeschäften und die Behandlung fremder Währungen in Buch- haltung und Bilanz. Die Filialbuchhaltung. Die Verbuchung im Handwerks- und Industrie- betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Kostenrechnung und der Lohnverrechnung und Lohnverbuchung. Gegenüberstellung der Ge- schäfts- und Betriebsbuchhaltung sowie Aus- arbeitung des Betriebsabrechnungsbogens. Grundzüge der Bilanzlehre unter Berück- sichtigung der Aktiengesellschaft und der Ge- nossenschaft. Auswertung der Buchhaltung für die Steuerbemessung und Ausarbeitung der für den Kaufmann wichtigsten Steuer- erklärungen. Besondere Hinweise auf die rechtlichen Folgen mangelhafter Buchführung. Während der letzten zwei Monate des Schuljahres sind die Gegenstände Kaufmännischer Schrift- verkehr, Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre zu einem Übungskontor zusammenzufassen. Didaktische Grundsätze: Zur Einführung in die Buchhaltung sind vor- nehmlich T-Hauptbuchkonten zu verwenden und die Beispiele schematisch zu verkürzen. Die weiteren Übungsbeispiele sind so praxisnah wie möglich zu gestalten, dürfen aber nicht zu umfangreich sein und keine reinen Schreib- arbeiten enthalten. Die rechtlichen und steuer- rechtlichen Bestimmungen sind bei den sich bietenden Gelegenheiten zu behandeln. Größter Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung, auf rationelle Arbeits- gestaltung und auf die Erzielung einer gewandten äußeren Form aller Buchhaltungsarbeiten zu legen. Das Buchhaltungslesen ist zu pflegen. Aus der Bilanzlehre sind die Grundfragen zu behandeln und das Verständnis für einfache Bilanzen aus den wichtigsten Wirtschaftszweigen zu wecken. Der Buchhaltungsunterricht ist in engster An- lehnung an den Unterricht in der Kaufmän- nischen Betriebskunde und an die anderen kauf- männischen Unterrichtsfächer zu führen. Schularbeiten: je vier in der 1. bis 3. Klasse, 7. Kaufmännischer Schriftverkehr. Bildungs- und Lehraufgabe: Befähigung, auf Grund der Kenntnisse in den einzelnen Sachgebieten den gesamten außer- und innerbetrieblichen Schriftverkehr in fachlich und sprachlich richtiger Weise durchzuführen. Fertig- keit, gebräuchliche Formblätter der einzelnen Sachgebiete fachgemäß zu behandeln. Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): Die organisatorischen Grundlagen und tech- nischen Einrichtungen für die Behandlung der ein- und ausgehenden Post. Moderne Ablage- methoden. Die äußere Form der kaufmännischen Schrift- stücke, Wesen und organisatorische Bedeutung der Formatnormung und der formalen Gliede- rung. Der Inhalt der kaufmännischen Schriftstücke: Gliederung des Briefinhaltes, Sprache und Stil. Einführung in den mit einfachen Kaufver- trägen verbundenen Schriftverkehr im Orts- und Ferngeschäft (Anfrage, Angebot, Bestellung, Lieferschein, Rechnungserteilung). Unter beson- derer Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Großhandels sind wiederholende Angebote, Rückfragen, Auftragsbestätigungen, Schlußbriefe, Versandanzeigen, Änderungen, beziehungsweise Widerruf erteilter Bestellungen, Ablehnungen von Aufträgen und Urgenzen abzufassen. Post- versand, Bahnversand; Frachtbrief. Die Formen des Zahlungsverkehrs, Inkasso, Barerlag, der bare, halbbare und unbare Zah- lungsverkehr innerhalb der einzelnen Gironetze unter möglichster Verwendung von Original- formularen. Giroverkehr. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Die regelwidrige Erfüllung des Kaufvertrages: Mängelrüge (Beanstandung der Qualität, Menge, Verpackung, Rechnung), Lieferverzug; Annahme- verzug, Zahlungsverzug. Der mit dem Mahn- wesen verbundene Schriftverkehr, der Postauf- trag. Wechselmäßiger Ausgleich, Trassierung und Remittierung für eigene und fremde Rechnung, Trattenaviso, Akzepteinholung, Domizilierung, Wechselinkasso, Unregelmäßigkeiten des Wech- selverkehrs: Prolongation, Protest, Regreß. Der Schriftverkehr mit Reisenden und selb- ständigen Handelsvertretern, mit dem Kommis- sionär, Spediteur und der Versicherung unter besonderer Berücksichtigung der hiebei üblichen Formblätter. Werbebriefe. 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Der Schriftverkehr im Außenhandelsgeschäft unter Berücksichtigung der jeweils für Export und Import angewandten Vertragstechnik und unter Einschluß des sich ergebenden bank- mäßigen Schriftverkehrs. (In gesonderter oder mit dem Außenhandelsgeschäft vereinter Darstel- lung.) Schriftverkehr mit Kreditinstituten: Errich- tung von Giro- und Kontokorrentkonten, Ein- 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1045 räumung von Kontokorrent-, Wechseldiskont-, Akzept-, Bürgschaft- und Lombardkrediten, Forderungszessionen, Kreditbrief, Dokumenten- akkreditiv. Die Verbindung mit Berufsverbänden und Be- hörden, Gewerbeanmeldung, Erteilung von Handlungsvollmachten, Grundsätzliches über den Schriftverkehr mit den Sozialversicherungs- trägern und mit den Finanzbehörden. Der Schriftverkehr zwischen Unternehmer und Personal: Bewerbungsschreiben, Stellungnahme des Unternehmers hiezu, Dienstzeugnisse. Während der letzten drei Monate des 3. Schul- jahres sind die Gegenstände Kaufmännischer Schriftverkehr und Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre zu einem Übungskontor zusammen- zuziehen. Didaktische Grundsätze: Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg im Unterricht des Kaufmännischen Schriftver- kehrs ist stets im Verständnis der Schüler für das behandelte Sachgebiet zu sehen. Die Pflege dieses Verständnisses zählt zu den vornehmsten Auf- gaben des Lehrers. Es sind daher die wirtschaft- lichen und rechtlichen Grundlagen an lebens- nahen Beispielen zu illustrieren, wobei dem Reifegrad der verschiedenen Klassen Rechnung zu tragen ist. Möglichste Wirklichkeitsnähe ist durch Verwendung von Originalformularen zu erreichen. Es muß darauf Bedacht genommen werden, die organische Verbindung mit den übrigen kaufmännischen Wissensgebieten, viel- fach auch als Wiederholung in höheren Klassen, herzustellen. Hiezu besteht Möglichkeit in zahlreichen Hinweisen auf die in diesen Fächern bereits vorgenommenen Darlegungen. Das ein- wandfreie Verständnis des Sachgebietes ist die grundlegende Voraussetzung für sprachlich rich- tige Ausführung der Schriftstücke. Ihre selb- ständige Abfassung durch den Schüler ist bis zur Diktatreife auszubilden, wodurch allmählich jene stilistische Gewandtheit zu erreichen ist, welche die kaufmännischen Schriftstücke als Bindeglieder zu anderen Wirtschaftseinheiten und zu den Be- hörden kennzeichnen soll. Das Interesse an der äußeren Form muß während der ganzen Aus- bildungszeit in den Vordergrund treten: die Richtlinien des Österreichischen Kuratoriums für Wirtschaftlichkeit sind stets zu beachten. Die praxisfremde Verwendung von Heften ist zu vermeiden. An ihre Stelle treten lose Briefbogen, welche mit den erforderlichen vorgedruckten Teilen ausgestattet und in geeigneten Mappen aufbewahrt werden müssen. Die Querverbindung mit dem Maschinschreibunterricht ist besonders bezüglich der äußeren Form der Schriftstücke zu beachten. Soweit aus zeitlichen Gründen Rein- schriften während der Unterrichtszeit nicht durchführbar sind, müssen sie der häuslichen Be- arbeitung zugewiesen werden. Der Verwendung des Formblattes ist jene Stellung im Unterricht einzuräumen, welche durch seine Bedeutung für das Wirtschaftsleben bedingt ist. Wenn die Ent- wicklung eines Sachgebietes die Verwendung von Formblättern vorsieht, sind diese ausschließlich zu verwenden. Soweit sie in den für den Schul- betrieb erforderlichen Mengen nicht zur Ver- fügung stehen, sind sie wenigstens als Muster zu beschaffen und dem Schüler, der sie zu kopieren hat, vorzuführen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Formblätter im Speditions-, Versiche- rungs-, Industrie- und Bankwesen haben. Das Wesen und die Bedeutung der Formblätter sind stets von der betrieblich-organisatorischen Seite zu beleuchten. Schularbeiten: Je 3 in der 1. bis 3. Klasse. 8. Staatsbürgerkunde (einschließlich Rechtslehre). Bildungs- und Lehraufgabe: Die zum Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Erfüllung der staats- bürgerlichen Pflichten erforderlichen Kenntnisse. Weckung des Sinnes für Wesen und Wert der rechtsstaatlichen Demokratie. Weckung des Wil- lens zu sozialem Verhalten und zu politischer Mitverantwortung und Mitarbeit. Vertiefung der staatsbürgerlichen Erziehung und Festigung der Vaterlandsliebe zu Österreich. Verständnis für Einrichtungen des öffentlichen Lebens und Kenntnis der für das Wirtschaftsleben wichtigen Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gewerberecht, dem Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht, Überblick über die Gerichtsorganisation und das Zivilgerichts- verfahren. Lehrstoff: 3. K l a s s e (3 Wochenstunden): Der Mensch in der Gemeinschaft: Menschen- rechte, der Mensch als Person, die Familie als Ur- form der Gemeinschaft, die Ehe nach kirchlichem und bürgerlichem Recht, der Mensch im Beruf, die engere und weitere Heimat als Lebensraum der Gemeinschaft, Gemeinde, Bezirk, Land. Gesellschaftliche Zusammenschlüsse, wie Ver- eine, Verbände, öffentlich-rechtliche Körper- schaften, Parteien. Volk, Nation (Wandlung des Begriffes „Nation"). Das Wesen des Staates: Staatsvolk, Staats- gebiet, Staatsgewalt, Staatsformen, Aufgaben des Staates: Recht und Sicherheit, Wirtschaft, Wohl- fahrt, Kultur; Gewaltentrennung, Budgeterstel- lung. Prinzipien der staatlichen Ordnung und ihre Verwirklichung in Österreich, vornehmlich an Hand der Bundesverfassung: das demokrati- sche, das gewaltenteilende, das bundesstaatliche und das rechtsstaatliche Prinzip. 1046 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Die Aufgaben und Verpflichtungen des Staats- bürgers im staatlichen Leben, auch im Hinblick auf die internationale Stellung Österreichs. Verfassung und Verwaltung: Das Wichtigste aus der Verfassung und Ver- waltung Österreichs in seiner Bedeutung für den einzelnen und für die Gemeinschaft. Allgemeines Bürgerliches Recht: Natürliche und Juristische Person, Rechtsfähig- keit, Handlungsfähigkeit, Familien- und Erb- recht; Eigentum und Besitz, Pfandrecht, Grund- buch, Rechtsgeschäft und Vertrag (Abschluß, Erfordernisse, Erfüllung, Sicherung), die wich- tigsten Vertragstypen (Kaufvertrag, Bestandver- trag, Werkvertrag, Verwahrungsvertrag, Dar- lehensvertrag). Auszüge aus dem Verkehrsrecht. Gerichtsorganisation und Zivilgerichtsver- fahren: Gerichtsbehörden (Einstellung und Zuständig- keit), Zivilgerichtsverfahren. Besondere Ver- fahrensarten (Mandats-, Mahn- und Bagatellver- fahren); Zwangsvollstreckung; Ausgleich und Konkurs. Handels- und Gewerberecht: Kaufmannsbegriff, Handelsregister, Handels- firma. Hilfspersonen des Kaufmanns. Handels- gesellschaften, Handelsgeschäfte, Kaufmännisches Pfand- und Retentionsrecht, Bürgschaft nach Handelsrecht. Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbe- ordnung: Einteilung der Gewerbe, Voraussetzung für den Antritt eines Gewerbes; Umfang des Gewer- berechts; Lehrlingswesen; Gewerbebehörden. Das Marken- und Musterschutzgesetz, das Wichtigste aus dem Patentrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die kauf- männischen Wertpapiere, im besonderen recht- liche Ergänzungen aus dem Wechsel- und Scheck- gesetz. Sozial- und Arbeitsrecht: Überblick über die österreichische Sozialver- sicherung. Die Kammern; der Gewerkschaftsbund; das Betriebsräte- und das Kollektivvertragsgesetz; das Angestelltengesetz, die Regelung arbeitsrecht- licher Streitigkeiten. Arbeitshygiene. Jugend- beschäftigungsgesetz. Strafrecht: Voraussetzungen für die Strafbarkeit einer Handlung; typische Delikte des Wirtschaftslebens; Strafprozeß. Steuerrecht: Die steuerrechtlichen Grundbegriffe. Steuer- arten, Steuerträger und Steuerzahler. Bemes- sungsgrundlage. Steuererklärung, Steuerbescheid, Rechtsmittel; Finanzverwaltung. Die wichtigsten Steuern (siehe Didaktische Grundsätze). Abgaben- Ordnung. Didaktische Grundsätze: Der Gegenstand soll der staatsbürgerlichen Er- ziehung dienen, zur Vertiefung der Kenntnis der österreichischen Verfassung beitragen und die Schüler befähigen, die wirtschaftlichen Vor- kommnisse rechtlich zu erfassen und zu beur- teilen. Dabei muß auf das in der Kaufmännischen Betriebskunde und in den kaufmännischen Fächern vermittelte Wissen Rücksicht genommen werden. Die einzelnen Gebiete sollen nicht durch bloßes Aufzählen und Aneinanderreihen von Begriffen behandelt, sondern durch ausreichende und ein- prägsame Beispiele aus der Praxis besonders ver- ständlich gemacht werden. Die Handhabung von Gesetzbüchern möge nur beispielsweise gezeigt werden. (Gelegentlicher Hinweis auf internatio- nale und übernationale wirtschaftliche Organisatio- nen.) Die Darstellung der Teilabschnitte: Allge- meines Bürgerliches Recht, Gerichtsorganisation und Zivilgerichtsverfahren und Strafrecht dürfen nur übersichtsweise ohne tieferes Eingehen in die einzelnen Kapitel vermittelt werden; das Handels- und Gewerberecht, Sozial- und Ar- beits- beziehungsweise Steuerrecht bilden den be- sonderen rechtlichen Teil des Gegenstandes. Die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kör- perschaftssteuer und Gewerbesteuer sind in erster Linie im Unterrichtsgegenstand Buchhal- tung, Bilanz- und Steuerlehre zu behandeln; im Unterrichtsgegenstand Staatsbürgerkunde (ein- schließlich Rechtslehre) sind lediglich Hinweise zu geben. 9. Geographie (einschließlich Wirtschafts- geographie). Bildungs- und Lehraufgabe: Erweckung des Verständnisses für die Wichtig- keit der natürlichen Gegebenheiten des geo- graphischen Raumes als Grundlagen der Wirt- schaft. Auseinandersetzung des Menschen mit die- sen Faktoren der Wirtschaft (Naturzwang und die Befreiung davon). Die Wirtschaftsstruktur der Länder der Erde, im besonderen Österreichs. Lehrstoff: 2. K l a s s e (3 Wochenstunden): Aufgaben der Geographie, besonders im Hin- blick auf die Wirtschaft. Der wirtschaftende Mensch. Die Faktoren der Wirtschaft: Ober- flächengestaltung und Boden, Klima und Wetter, das Meer; außereuropäische Erdteile. 3. K l a s s e (3 Wochenstunden): Die Länder Europas einschließlich der Sowjet- union, Österreich, Weltproduktion, Welthandel und Weltverkehr. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1047 Didaktische Grundsätze: Nach Erarbeitung des Begriffes „Wirtschaft" ist der Schüler mit der Bedeutung der Geographie für die Wirtschaft vertraut zu machen. Die Dar- stellung soll sich auf das Notwendigste beschrän- ken und anschaulich sein. Bei der Darstellung der Wirtschaftsstruktur Österreichs ist dessen Stellung im Wirtschafts- leben der großen Staaten der Erde, seine Abhän- gigkeit von den Rohstoffen dieser Staaten, aber auch sein Beitrag für deren Wirtschaft deutlich zu zeigen. Hiebei sind auch gelegentliche Hinweise auf internationale Organisationen und die Entwick- lung internationaler Rechtsnormen zu geben. Die Verflechtungen und Bindungen der öster- reichischen Wirtschaft mit dem Ausland auf allen wirtschaftlichen Gebieten wie zum Beispiel Güter- verkehr, Geld- und Kapitalverkehr, Fremden- verkehr. Nicht die Größe eines Staates ist für seine Welt- geltung maßgebend, sondern die Grundhaltung und die Leistungen seiner Bewohner geben den Ausschlag. Österreichs Erzeugnisse gehen in alle Länder der Welt, sie sind geschätzt und gesucht; der Unterricht in Geographie ist wie kein anderer geeignet, die tatsächlichen Leistungen des öster- reichischen Volkes aufzuzeigen und den Glauben an die Zukunft Österreichs zu stärken. 10. Waren- und Verkaufskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Waren. Das Wich- tigste über Rohstoffe, ihre Gewinnung und Ver- arbeitung, soweit es zum Erkennen der Merk- male einwandfreier Waren, allenfalls ihrer Fehler und Fälschungen erforderlich ist. Ver- ständnis für die einfachsten Warenprüfungen. Einige Fähigkeit in der Führung von sach- gemäßen Verkaufsgesprächen, insbesondere in der Hervorhebung der Vorteile verschiedener Waren für die einzelnen Verbraucherkreise. Lehrstoff: 2. K l a s s e (3 Wochenstunden) : Begriffe: Ware, Rohstoff, Halbfabrikate, Fertigwaren, anorganische und organische Stoffe. Feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe; andere Energiequellen. Metalle und ihre Legierun- gen: Eisen, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Leicht-, Spröd- und Edelmetalle. Steinindustrie: Wichtigste Baumaterialien, Schleifmittel, Schmucksteine, technisch wichtige Minerale (Asbest, Talk, Glimmer), Glas- und Tonwaren. Anorganisch-chemische Industrie: Wasser, Eis, Trockeneis, Schwefel, Chlor, Phosphor, Stickstoff, Säuren, Laugen, Salze, künstliche Düngemittel, Schädlingsbekämpfungs- mittel, Farbwaren, photographische Artikel. 3. K l a s s e (4 Wochenstunden): Nahrungsmittel: Die Ernährung; Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte und ihre Herstellung, Back- und Teigwaren, Zucker, Stärke; Obst, Südfrüchte, Gemüse und ihre Konservierung; Milch- und Molkereiprodukte, Eier; Fleisch, Fische und ihre Dauerwaren. Speisefette und Öle. Genußmittel: Gewürze, sonstige Genußmittel. Holz- und Faserstoffe: Holz und seine Verarbeitung; pflanzliche, tierische, mineralische und synthetische Fasern; Garne und ihre Herstellung; Gewebe und ihre Herstellung; Papier, Buch- und Illustrationsdruck. Organisch-chemische Industrie: Gärungsindustrie, Fettindustrie; ätherische Öle und Harze, Kunstharze, Kunststoffe, Klebestoffe; Kautschuk und verwandte Waren; Leder, Pelze; Teerprodukte. Verpackungskunde. Didaktische Grundsätze: Besprechung der einzelnen Warengruppen, vom Rohstoff ausgehend, über die technischen Vor- gänge zur fertigen Ware, deren Bedeutung, Lage- rung, Verwendung sowie eventuelle Verfälschung. Das Hauptgewicht ist auf die Anschauung zu legen, daher sollen Darbietung und Wiederholung grundsätzlich an Hand zahlreicher Warenproben erfolgen, wobei das Erkennen und Prüfen von Rohstoffen und Fertigwaren ständig zu üben ist. Exkursionen und Schulfilme sollen das Gelernte praxisnah ergänzen. Auf die Querverbindungen zu anderen Fächern, besonders zur Geographie (einschließlich Wirtschaftgeographie) ist zu achten. 11. Stenotypie. a) Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 120 bis 150 Silben in der Minute (je nach Eignung) zu schreiben, die eigene Nieder- schrift sicher zu lesen und wortgetreu in die Langschrift zu übertragen. Lehrstoff: 1. K l a s s e (3 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift in ungeteilter Form (§§ 1 bis 9 der Systemurkunde 1936). 1048 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Eilschrift, unter besonderer Berücksichtigung der kaufmännischen Praxis. Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel zuverlässig zu erreichen, ist es notwendig, in der 1. Klasse eine Schreibfertig- keit von 80 bis 100 Silben in der Minute zu erzielen, wobei auf graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften besonders zu achten ist. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist einzu- üben. Durch dauernde Fühlungnahme mit den übrigen Lehrern ist die Verwendung der Kurz- schrift im Gesamtunterricht (ab 2. Klasse) sicher- zustellen. In der 2. Klasse hat dem Unterricht der Eil- schrift eine kurze Wiederholung des Lehrstoffes der 1. Klasse voranzugehen. Nach Tunlichkeit soll versucht werden, bereits in der 1. Klasse mit der Eilschrift zu beginnen. Das Ausmaß der Kür- zungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Über- tragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. b) Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Sichere Beherrschung der Schreibmaschine im 10-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtun- gen der Schreibmaschine zur rationellen Anferti- gung sauberer Schriftstücke mit und ohne Auf- stellungen; Gewandheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von min- destens 150, je nach Eignung bis 180 Anschläge je Minute (das sind rund 50 bis 60 Silben Diktat). Gewandtheit in der selbständigen Abfassung aller in der Praxis vorkommenden Schriftstücke wie ein- und mehrseitige Briefe aller gangbaren For- mate (einschließlich Postkarte, Briefumschlag und Rechnung), Verträge, Dokumenten-Abschriften. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf usw. Grund- sätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte), weitgehende Kenntnis der modernen Vervielfälti- gungsverfahren, Sicherheit im Beschreiben von Wachs- und Metallmatrizen. Erziehung zur pfleg- lichen Behandlung der Schreibmaschine. Kenntnis der wichtigsten Sondermaschinen (elektrische Schreibmaschinen, Stenographiermaschinen). Lehrstoff: 1. K l a s s e (3 Wochenstunden): Richtige Körper- und Handhaltung; metho- dische Erarbeitung des Griffeides im Zehn-Finger- Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) ein- schließlich Ziffern und Zeichen; Erarbeitung weitgehender Gewandtheit im möglichst fehler- freien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindig- von 100 bis 120 Anschlägen in der Minute (das sind rund 30 bis 40 Silben Diktat); richtige An- wendung der Hervorhebungsarten (Unter- streichen, Sperrschrift, Mittelstellen und Groß- schreiben). Die Zahlen und Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"; Anfertigung von Privatbriefen, von Schriftstücken der kauf- männischen Praxis, die nicht nach den „Richt- linien für Maschinschreiben" genormt sind (Ver- träge, Statuten, Kunden- und sonstige Listen, Preisverzeichnisse), Geschäftsbriefe auf genormten Briefvordrucken ohne Aufstellungen, Ausfüllen von Vordrucken; Anfertigung von Rastern und Tabellen mit der Schreibmaschine; Anfertigung mehrerer Durchschläge, Schreiben auf Doppel- bogen mit und ohne Durchschlag. Maschinenkunde: Bedienung aller Einrich- tungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung der oben angeführten Arbeiten nötig sind; außer- dem Tabulator, Stechwalze, Walzenfreilauf; Ge- brauch des Kohlepapiers. Pflege der Schreib- maschine. Behebung kleiner Schäden. 2. K l a s s e (3 Wochenstunden): Nach kurzer Wiederholung aller Buchstaben-, Zeichen- und Zifferngriffe weitere Pflege der Abschrift und Ansage mit weitgehender Fehler- herabsetzung und Steigerung der Schreib- geschwindigkeit bis mindestens 150, je nach Eignung bis 180 Anschläge je Minute (das sind 50 bis 60 Silben Diktat). Erarbeitung der Brief- formen nach den „Richtlinien für Maschin- schreiben" bis zu mehrseitigen Abrechnungs- briefen, wie Kostenvoranschlägen usw. in allen gangbaren Formaten, ferner Privatbriefe, fremd- sprachige Briefe nach kurzen Inhaltsangaben oder Stenogramm in engster Zusammenarbeit mit dem Korrespondenzunterricht; Schriftstücke des Verkehrs mit Behörden auf nicht vorgedrucktem Papier, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf; Be- schriften der Briefumschläge, Anschluß der Anlagen und Ablage der Durchschläge. Gebrauch des Linienrädchens. Vervielfältigungsverfahren: Schreiben auf Wachs- und Metallmatrizen, Kor- rektur auf Matrizen, Anleitung zur richtigen Wahl des für den besonderen Fall erforderlichen Verfahrens. Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte). Maschinenkunde: Wiederholung (besonders: Papierführung, Hebelwerk, Schriftwerk, Ein- färbevorrichtung, Wagenfreilauf, Farbband- wechsel). Didaktische Grundsätze: Das Hauptaugenmerk ist auf unbedingte Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf Erzielung höherer Geschwindigkeit zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden Aufgaben 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1049 vertraut gemacht werden. Dem Charakter der Schule entsprechend, sind ausschließlich kauf- männische, beziehungsweise wirtschaftliche Ab- schreibe- und Ansagestoffe zu wählen. Die letzte Prüfung in der 2. Klasse hat die pflegliche Behandlung der Maschine, die Behebung kleiner Schäden und die Kenntnis der Grundzüge der Übertragungstechnik zum Gegenstand. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. c) Stenotypie-Übungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit 120 bis 160 Silben in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und die eigenen Niederschriften wortgetreu, formgerecht und fließend in Maschinschrift zu übertragen. Lehrstoff: 3. K l a s s e (3 Wochenstunden) : Aufnahme von Diktaten und ihre maschin- schriftliche Übertragung in steigenden Geschwin- digkeiten. Dabei ist im Zusammenhang mit diesen Arbeiten der Lehrstoff der beiden vorher- gehenden Klassen zu wiederholen und zu festigen. Didaktische Grundsätze: Der Stenotypieunterricht soll die beiden Gegenstände Kurzschrift und Maschinschreiben sinnvoll zusammenfassen. Die Ansagetexte sollen wirtschaftlichen Inhaltes sein, den Schüler zu richtigem und verantwortungsbewußtem wirt- schaftlichen Denken hinführen und besonders jenen Stoffgebieten entnommen werden, die bereits im Maschinschreibunterricht erarbeitet wurden. Dabei ist zu trachten, mit der Klasse die obige Geläufigkeitsgrenze im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe zu erreichen. Durch dauernde Fühlungnahme mit den übrigen Lehrern ist zu veranlassen, daß die Schüler Hausübungen auch anderer Gegenstände auf der Maschine ins reine schreiben. Die maschin- schriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. 12. Geschäftsschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Aneignung der in der kaufmännischen Praxis vorkommenden Schriften und Schriftformen. 1. K l a s s e (1 Wochenstunde): Übungen zur Erzielung einer deutlichen, gefälligen und geläufigen Lateinschrift. Schriften mit der Redisfeder (gerade und schräge Blockschrift, Laufschrift). Eine einfache Schrift mit der Rondfeder, Auf- schriften, Ankündigungen, Preistafeln, Plakate in einfacher Form. Übungen im übersichtlichen An- ordnen innerhalb des Schriftfeldes. Didaktische Grundsätze: Der erzieherische Wert der Anleitung der Schüler zu einer sauberen und gefälligen Schrift ist besonders zu beachten. Die Pflege der Ge- schäftsschrift soll zu einer einwandfreien äußeren Form der schriftlichen Arbeiten erziehen. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. 13. Leibesübungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Setzen eines möglichst hohen Maßes an Ent- wicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung einer optimalen Leistungs- fähigkeit. Ausgleich der gesundheitlichen Schädigungen des Alltaglebens. Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung. Entfaltung der Freude an der Be- wegung und Wecken eines gesunden Leistungs- willens. Erziehung zur Selbstbeherrschung, zu Hilfs- bereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung in die Gemeinschaft. Einsicht in die biologische, kulturelle und. soziale Bedeutung der Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit. Anbahnen des Verständ- nisses für wertvolle außerschulische Leibes- übungen. Lehrstoff: 1. b i s 3. K1asse (je 2 Wochenstunden): Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungs- übungen. Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungs- und Fußschäden sowie zur Leistungsverbesserung bei den Grundübungen und anderen. Übungsgruppen zur täglichen Durcharbeitung des Körpers. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Anbahnen einer bewußten Arbeit an Haltung und Bewegung auf Grundlage gut ausgewählter Bewegungsaufgaben. Erziehen zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten beim Üben, auch im Hinblick auf die Erfordernisse im Alltag und bei der Arbeit. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen in möglichst verschiedenartigen Formen (auch in einfachen Sportformen) zur Vertiefung und Erweiterung der Bewegungs- erfahrung im Laufen, Springen, Steigen, Klettern, Hangeln, Schaukeln, Schwingen, Schwebegehen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen und Schieben. Schülerinnen: Wettläufe bis 75 m, Kugelstoß bis 4 kg. Schüler: Wettläufe bis 100 m, Dauerläufe bis 2000 m (ohne Schnelligkeitsanforderung), Kugel- 1050 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 stoß bis 6 kg. Einfache Griffe und Schwünge des Ringens und aus dem Judo, kurze Ring- kämpfe. Kunststücke: Grundformen des Bodenturnens, wie Rollen, Rad, Handstand, allenfalls auch Überschläge und Vorübungen zur Bodenkippe. Gerätekünste mit Bevorzugung der schwung- haften Formen und der Gerätesprünge, wie Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge; Hock-, Grätsch- und Drehsprünge. Sprung-, Wurf- und Fang- künste. Gleichgewichtskünste. Rudern: Einführungslehrgang. Schwimmen: Nichtschwimmerlehrgang. Für Schwimmer: Verbessern der Form, Erlernen einer zweiten Schwimmart. Schwimmen mit einiger Ausdauer (ohne Schnelligkeitsanforderungen); Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffelform. Einfache Formen des Wasserspringens. Tauchen über kurze Strecken. Winterübungen: Rodeln. Lehrgang für An- fänger und Fortgeschrittene im Eislaufen und Schilaufen. Wertungsfahrten im Schilaufen. Spiele und Tänze. Spiele: Vorbereitungsspiele mit verschiedenen Spielgedanken (Zuspielen, Abschießen, Schnap- pen); mittlere Kampfspiele; Einführen in ein großes Kampfspiel (Schlagball, Korbball, Flug- ball und andere, für Schüler auch Fußball). Tänze und tänzerische Gruppenspiele (ein- schließlich Vorformen): Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze. Für Schülerinnen: Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen nach einfachen Rhythmen, ebenso räumlich geordnet, auch mit Anpassung an die Partnerin und an die Gruppe. Verbinden dieser Vorformen zu einfachen Tanzspielen nach ge- gebener oder improvisierter Musik. Schwünge, auch mit Handgeräten, ebenso zeitlich und räumlich geordnet. Wanderungen und Schikurse. Wanderungen mit einer Gehleistung bis 5 Stunden für eine Ganztagswanderung. An- leiten zu zweckmäßiger Ausrüstung und Ver- pflegung und zu richtigem Verhalten in der Natur. Orientierungsläufe und Geländespiele. Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene;. Verhalten im Gelände und im Heim. Gesundheitslehre. Anleitung zu gesunder Lebensführung im besonderen hinsichtlich Ernährung, Genußgifte, Kleidung, Arbeit und Ruhe, Freizeit. Schulung in der ersten Hilfeleistung bei Unfällen. Didaktische Grundsätze: Der Lehrstoff ist nach den besonderen Ver- hältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muß der Gesamterfolg einer vielseitigen Aus- bildung gewährleistet sein. Der allgemeine und besondere Übungsbedarf ist zu berücksichtigen. Schulplan und Jahrespläne sind auszuarbeiten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist zu nützen. Die Schüler sind zu selbständiger Arbeit (Gruppen- und Riegenturnen) und zum Hilfe- geben anzuleiten. Die Schiausbildung wird in den meisten Fällen an Schikurse gebunden sein. Das Erlernen des Schwimmens ist, wenn nötig, durch Einrichtung von Nichtschwimmerlehrgängen (auch durch Zusammenziehung von Schülern aus mehreren Klassen) anzustreben. Den Fragen der Verkehrs- erziehung ist entsprechende Beachtung zu schenken. Über den lehrplanmäßigen Unterricht hinaus sind freiwillige Übungsgemeinschaften (Neigungs- gruppen), sowie die Erwerbung des Österrei- chischen Sport- und Turnabzeichens (ÖJSTA, ÖSTA) zu fördern. Die Leibesübungen der Schülerinnen sind grundsätzlich von Frauen zu führen. 14. Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Erkennen der Einsatzmöglichkeiten und der Vorteile von Büromaschinen und Organisations- mitteln aller Art zur rationelleren Abwicklung der Verwaltungsarbeit im Betrieb. Die Aneignung praktischer Fertigkeiten, die eine raschere und wirtschaftlichere Eingliederung der Absolventen in die Praxis ermöglichen sollen. Selbständige Durchführung vorgelegter Übungsbeispiele an den verschiedenen Büro- maschinen. Lehrstoff: 2. K l a s s e (30 Unterrichtsstunden): Kurzer historischer Überblick über die Ent- wicklung der Büromaschinen, Einteilung und Besprechung der Organisationsmittel, unter besonderer Berücksichtigung der Rechen- maschinen, Erklärung der Tastatur. Durch- führung schematischer Beispiele auf allen Arten von Rechenmaschinen, Besprechung der Büro- hilfsmaschinen und der sonstigen Organisations- mittel (ausgenommen Buchungsmaschinen) ver- bunden mit einschlägigen praktischen Übungen. Sicherheitstechnische Vorschriften beim Gebrauch von Büromaschinen. 3. K l a s s e (30 Unterrichtsstunden): Kurze theoretische und praktische Gesamt- wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes der 2. Klasse. Durchführung angewandter Beispiele auf Ma- schinen (einschließlich Bürohilfsmaschinen) aus 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1051 den Stoffgebieten Kaufmännisches Rechnen, Buch- haltung, Schriftverkehr. Kurze — auf dem normalen Buchhaltungs- unterricht aufbauende — Wiederholung der Durchschreibebuchhaltung, unter besonderer Be- rücksichtigung der Maschinenbuchhaltung. Er- klärung der Arten von Buchungsmaschinen. Hinweis auf organisatorische Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Maschinenbuchhaltung. Grundzüge der Datenverarbeitung (Lochkarten- verfahren). Praktische Arbeit auf den Haupt- typen der Buchungsmaschinen (soweit im Lehr- büro vorhanden). Übersicht über die Einsatz- möglichkeiten der Organisationsmittel, speziell der Büromaschinen. Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel innerhalb der kurzen Zeit zu erreichen, werden theoretische Vorträge auf ein Mindestmaß einzuschränken sein. Das Haupt- gewicht ist auf die praktische Ausbildung an der Maschine bei ständiger Förderung des Verständ- nisses für die. Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes zu legen. Die Funktion des Lehrbüros wird ständig auf die Vermittlung betriebswirtschaft- licher Kenntnisse auszurichten sein und darf keinesfalls auf die Einweisung in Fertigkeiten beschränkt werden. Bei den praktischen Arbeiten an den Maschinen ist eine Gruppeneinteilung erforderlich, da von keiner Maschinentype eine so große Anzahl vorhanden ist, daß für jeden Schüler eine gleichartige Maschine zur Verfügung steht. Die Übungen an den Maschinen erfolgen auf Grund vorgelegter Beispiele, die auf die jeweilige Type weitgehend Bedacht nehmen. Ermüdungs- erscheinungen durch einseitige (da ungewohnte) Beschäftigung können durch Auflockerung im Ablauf des Ausbildungsprogrammes gehemmt werden, indem demonstrative Vorführungen anderer Büromaschinen (zum Beispiel: Diktier- geräte) entsprechend eingebaut werden. B. Freigegenstände. 1. Hauswirtschaft für Mädchen. Bildungs- und Lehraufgabe: Erweckung des Verständnisses für haus- und küchenwirtschaftliche Arbeiten. Wesentlich ist, daß die Schülerinnen 1. die notwendige ernste Einstellung zu diesen Arbeiten bekommen, die Wichtigkeit richtiger Haushaltsführung erkennen und theoretische und praktische Kenntnisse dafür erlangen; 2. die Fähigkeit erwerben, unter Berücksichti- gung richtiger Zusammensetzung nach gesund- heitlichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Grundsätzen einzelne Speisen und einfache Mahlzeiten herzustellen. Kenntnis der wichtigsten Regeln des Tisch- deckens und Servierens. Führung zum sicheren Erkennen des Geschmackvollen und Schönen. Lehrstoff: 2. K l a s s e (4 Wochenstunden): 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Besprechung der richtigen Haushaltsführung. Die zweckmäßige Ausstattung der Wohnung. Der Wohnungsplan, Wandverkleidung, Böden und Bodenbelag. Heizkörper, Beleuchtungs- formen. Einrichtung der einzelnen Räume; deren In- standhaltung und Reinigung. Möbelpflege. Pflege und Reinigung von Wäsche und Klei- dungsstücken aus verschiedenen Materialien. Die gesunde und richtige Nahrung. Be- sprechung der Lebensmittel, Erklärung einfacher Konservierungsmethoden. Richtige Zusammenstellung und Bereitung von Normal-, Kinder- und Krankenkost unter Be- rücksichtigung des Einkommens, der Marktlage sowie des Nährwertes und der Herstellungsdauer der Gerichte. Die richtige Arbeitseinteilung. Be- sondere Berücksichtigung der Speisen der Schnell- küche. Tischdecken für verschiedene Mahlzeiten und Gelegenheiten, Kenntnis der gebräuchlichen Speisegeräte, deren richtige Verwendung und Pflege. Benehmen bei Tisch. Hauswirtschaftliche Arbeiten zur Pflege der Küche als Wiederholung und Ergänzung des Gelernten aus der 2. Klasse. Didaktische Grundsätze: Ein Kochtag gliedert sich in: die Vorbesprechung, die Überleitung zur eigentlichen Arbeit (Wiederholung der Rezepte), die Zubereitung der Speisen, die Mahlzeit, die Nachbesprechung: Kritik der Speisen, Besprechung von Fehlern und Schwierig- keiten, Auswertung der Erfahrungen. Die Speisen beziehungsweise Speisenfolge sind nach Möglichkeit so zusammenzustellen, daß die Schülerinnen ständig beschäftigt sind. Um die Unterrichtszeit voll auszunützen, sind natürliche Arbeitspausen auszufüllen, zum Beispiel mit der Herstellung von Gerichten der Schnell-, Kinder- und Krankenküche, mit dem Vorbacken von Kuchen und Tortenmassen oder mit organisato- rischen Arbeiten, Inventur der Lebensmittel und der Küchengeräte oder hauswirtschaftliche Ar- beiten. Besonderes Augenmerk ist auf Pünktlichkeit und Ordnung, auf zeitsparende Arbeitseinteilung und überlegtes, selbständiges, schnelles Arbeiten zu legen. Bei jeder Gelegenheit soll den Mädchen die Wichtigkeit und der Ernst hauswirtschaftlicher Arbeiten vor Augen geführt werden. Alle Er- läuterungen sind unter dem Grundsatz einer sparsamen und planvollen Haushaltführung zu stellen. 1052 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Die Beurteilung hat sich auf alle Leistungen (Vorbesprechung, praktische Arbeit, theoretischen Unterricht und Führung der Hefte) zu beziehen. Bei jeder hauswirtschaftlichen Unterrichtsform muß besonderer Wert auf die praktische Arbeit gelegt werden. 2. Zweite lebende Fremdsprache (einschließlich Kaufmännischer Schriftverkehr). (Französisch, Englisch, Italienisch, Russisch, Slo- wenisch oder Serbokroatisch.) Bildungs- und Lehraufgabe: Lehrstoff und Aufteilung des Lehrstoffes sowie Didaktische Grundsätze wie beim Pflichtgegen- stand. 3. Kulturpflege. (Arbeitsgemeinschaft.) Bildungs- und Lehraufgabe: Erkenntnis der Grundlagen der Gegenwarts- kultur unter besonderer Betonung österreichi- scher Kulturwerte. Lehrstoff: 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): 3. Klasse (2 Wochenstunden): Mensch und Kulturgüter: Musikpflege (Volksmusik, ernste und leichte Musik, moderne Musik), Kunstbetrachtung (Ma- lerei, Bildhauerei, Baukunst, Wohnkultur, indu- strielle Formgebung) in Vergangenheit und Gegenwart, Brauchtum (lebendiges Brauchtum pflegen und wiederbeleben, Volkstanz). Mensch und Natur: Naturschutz (Pflanzen- und Tierschutz, Natur- parke, Naturschönheiten und Naturliebe), Frei- zeitgestaltung in der Natur (Sport in der Natur, zum Beispiel: Wandern, Bergsteigen, Schifahren und ähnliches). Mensch und Umwelt (Mitmensch): Aufgaben und Stellung von Mann und Frau in unserer heutigen Gesellschaft. Gestaltung und Beziehung des jungen Menschen zu Familie, Schul- gemeinschaft und der zukünftigen Betriebs- gemeinschaft (Human relations, Sozialethik, ethische Formen der Beziehungen zwischen Vor- gesetzten und Untergebenen im Betriebsleben), Freizeitgestaltung. Persönlichkeitsformung : Anleitung zu richtigem Selbstbewußtsein durch Selbsterkenntnis, Selbstbeherrschung, Pünktlich- keit, Ordnungsliebe und den Umgang mit Menschen. Anstandslehre auf allen Gebieten und in allen Lebenslagen. Kleidung, Ernährung, Hy- giene, Kosmetik, Körperpflege; sicheres Auf- treten durch richtige Haltung und Bewegung; richtige Handhabung von Berufsutensilien. Anleitung zu richtiger Arbeitseinteilung, zu rationellem Arbeiten; Meisterung unangenehmer Arbeit und unangenehmer Aufgaben. Positive Arbeitseinstellung und Arbeitsfreude fördern! Bedeutung der Gesundheit und ihre Erhaltung. Berufs- und Gesellschaftskrankheiten. Didaktische Grundsätze: Wesentliches Merkmal für die nutzbringende Behandlung des Lehrstoffes dieses Gegenstandes ist Aktualität und Lebensnähe. An die Interessen der Schüler ist anzuknüpfen. Praktische Demon- stration, Veranschaulichung unter Heranziehung aller zur Verfügung stehenden Mittel, wie Wandbilder, Diapositive, Kurzfilme, Schall- platten usw. Die Schüler sollen an der Erarbei- tung des Lehrstoffes aktiv mitarbeiten, zum Beispiel: durch Musizieren, durch praktisches Üben von Anrede, Vorstellen, Grüßen, Tisch- decken, Servieren und ähnliches. Der Lehrstoff wird in einer Arbeitsgemeinschaft erarbeitet. Seine Gliederung wird den örtlichen Verhält- nissen (Ausbildung des Lehrers, vorhandene Hilfsmittel) anzupassen sein. Eine Notengebung entfällt. Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreichem Besuch der Arbeits- gemeinschaft im Zeugnis den Vermerk: „teil- genommen". 4. Leibesübungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie bei Pflichtgegenstand. Lehrstoff: 1. b i s 3. K l a s s e (je zwei Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes sinngemäß wie beim Pflichtgegenstand. Didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtgegenstand. Der Gegenstand ist möglichst an einem unterrichtsfreien Nach- mittag in der Wochenmitte zu halten. 5. Aktuelle Fachgebiete. (Bis zwei Wochenstunden je Klasse.) Bildungs- und Lehraufgaben: Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertig- keiten auf bestimmten nach dem jeweiligen Stande der Wirtschaft oder sonstigen im Hin- blick auf die Berufsausbildung aktuellen Fach- gebieten. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist nach Möglichkeit in semina- ristischer Weise zu führen, sodaß der Schüler möglichst zu einer selbständigen Arbeit angeleitet und herangezogen wird. Im Falle eines prak- tischen Unterrichtes ist die Arbeit in Gruppen anzustreben. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1053 Anlage A/2 LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. A. Allgemeines Bildungsziel. Die Handelsschule für Berufstätige hat im Sinne des § 61 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Bildungs- ziel der Handelsschule zu führen. B. Allgemeine Didaktische Grundsätze. Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Bei Einhaltung des Lehrstoffrahmens kann eine Vertiefung des Lehrstoffes der 1. bis 3. Klasse der Handelsschule durch Angleichung an den Lehrstoff des I. bis III. Jahrganges der Handelsakademie erfolgen. III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT AN DER HANDELSSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE. (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Reli- gionsunterrichtsgesetzes). 1. Religion. Siehe Anlage A/1. IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE. A. Pflichtgegenstände. 2. Deutsch. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und didaktische Grundsätze wie im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). Schularbeiten: Je 3 in jeder Klasse. 3. Lebende Fremdsprache (einschließlich Kauf- männischer Schriftverkehr). (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch oder Serbokroatisch.) Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (3 Wochenstunden): 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und didaktische Grundsätze wie im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). Schularbeiten: Je vier in der 1. bis 3. Klasse. 1054 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 4. Kaufmännisches Rechnen. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und didaktische Grundsätze wie im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). Schularbeiten: je vier in der 1. bis 3. Klasse. 5. Kaufmännische Betriebskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (1 Wochenstunde): Allgemeine Einführung: Entwicklung und Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens, Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch. Die Be- triebe und ihre Aufgaben im Dienste der Wirt- schaft. Arten der Betriebe (Leistung, Größe, Standort).Der betriebliche Kreislauf. Kapital und Vermögen. Einführung in die Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs: Ein- und Verkauf der Güter; Gegenstände des wirtschaftlichen Ver- kehrs. Arten der Waren. Kaufvertrag (Abschluß und Inhalt). Usancen, Verpackung und Auf- machung. Die Lieferung der Ware: Zustellung, Versand durch die Post, durch die Bahn, durch Kraftwagen; das Wichtigste über Frachtführer und Spediteur. Übernahme und Prüfung der Ware durch den Käufer. Bemängelung. Liefer- und Annahmeverzug. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Zahlung: Wesen, Aufgaben und Arten des Geldes; die Währungen der wichtigsten europäischen Staaten, Valuten. Barzahlung: Barerlag; die Zahlungsvermittlung durch die Post (Postanweisung, Postnachnahme, Postauf- trag). Bankscheck, Kaufmännische Anweisung, Akkreditiv, Überweisung; Scheck- und Über- weisungsverkehr des Österreichischen Postspar- kassenamtes, der Österreichischen Nationalbank, der Banken, der Sparkassen und Kredit- genossenschaften. Zahlungsverzug und Regelung von Zahlungsschwierigkeiten. Mahnung. Begriff und Arten des Kredites (Sicherstellung, Verwendung, Dauer), Kreditkosten. Der ge- zogene und der eigene Wechsel, Wechselbestand- teile, Akzept, Zirkulation, Haftung, Wechsel- bürgschaft, Inkasso. Die wirtschaftlichen Auf- gaben des Wechsels. Der unregelmäßige Wechsel- verkehr (beschränkt auf Prolongation, Protest und Regreß). Die Unternehmungen und ihre rechtlichen Formen: Der Unterschied zwischen „Unternehmung" und „Betrieb". Arten der Unternehmungen. Kaufmannsbegriff. Firma. Handelsregister. Ein- zelunternehmung. Handelsgesellschaften, Er- werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Die kaufmännischen Hilfspersonen: Angestellte, Handlungsbevollmächtigte, Proku- risten. Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels. Ein- zelhandelsbetrieb, Betriebsmittel, Einkauf, Lager- haltung, Verkauf, Werbung. Die Betriebsformen der Großbetriebe des Einzelhandels. Betriebs- mittel und Kapitalsbeschaffung, Einkauf, Lager- haltung, Verkauf und Werbung im Großhandels- betrieb. Umsatz im Handelsbetrieb. Umschlag- dauer, Mindestlager, Kosten- und Kalkulations- zuschlag. Gewinnzuschlag und Handelsspanne. Gewinn und Rentabilität. Das Wesentliche über die Liquidität. Risken. Handelsvermittler : Der Kommissionär, der selbständige Handels- vertreter, der Makler. Marktorganisationen: Märkte, Messen, Warenbörsen. Auktionen, Einschreibungen, Lieferungsausschreibungen, Mu- sterlager, Ausstellungen. Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Per- sonenbeförderung : Die Post: Brief- und Paketbeförderung, Tele- gramm-, Telephon- und Fernschreibverkehr. Die Eisenbahn: Arten der Güterversendung; Frachtbrief; Eisenbahntarife im Güterverkehr. Fuhrwerksbetriebe, die Betriebe der Binnen- und Seeschiffahrt und die Luftverkehrsbetriebe. Das Wichtigste über die Speditionsbetriebe und den Sammelladeverkehr; Lagerhausbetriebe und Lagerschein; Versicherungsbetriebe, Arten der Versicherung und Versicherungsvertrag. Das Wichtigste über die Betriebe der gewerblichen Auskunfteien und Inkassobüros. 3. K l a s s e (1 Wochenstunde): Betriebe der Kreditinstitute: Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaf- fung. Einlagengeschäft. Besondere Hervorhebung 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1055 des Spargedankens. Arten der Kreditgewährung: Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Akzept-, Aval- und Hypothekarkredit. Wertpapiere und Wertpapierbörsen: Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinstitute. Betriebsformen der Kreditinstitute: Notenbanken, Kreditbanken, Hypothekenban- ken, Sparkassen, Giroinstitute, Bankbetriebe auf genossenschaftlicher Grundlage. Außenhandelsbetriebe: Das Wesentliche über Export-, Import- und Transithandel, den Vertragsabschluß im Außen- handel (einschließlich der wichtigsten Incoterms, der Fracht- und Verschiffungspapiere und der häufigsten Arten des Zahlungsausgleiches). Das Wichtigste über Devisen und Devisenbewirt- schaftung. Zölle, Zolltarife und Zollverfahren. Gütererzeugungsbetriebe: Gliederung der Erzeugung in Urproduktion, Handwerk und Industrie. Handwerksbetrieb: Betriebsmittel, Material- beschaffung, Fertigung und Verkauf; Kosten- gestaltung und Preisberechnung. Industriebetrieb: Entwicklung und Bedeutung des industriellen Großbetriebes. Aufbau des Ver- mögens und Kapitalbeschaffung, Materialeinkauf, Lagerhaltung und Fertigung (Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung; Einzel-, Serien- und Massen- erzeugung; Rationalisierung, Typisierung, Nor- mung, Spezialisierung; Arbeitsentlohnung und Lohnsysteme), Vertrieb, Kostengestaltung und Preisberechnung. Das Wichtigste über die Zu- sammenschlüsse von Unternehmungen. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). 6. Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (1 Wochenstunde): Allgemeines: Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung mit kurzen Hin- weisen auf handeis- und steuerrechtliche Vor- schriften. Der Geschäftsfall, der Beleg als Grund- lage der Eintragung. Die Verbuchung der Geldbewegung (Kassa- bericht, Kassabuch, Girokonto bei der Bank), der Warenbewegung (Wareneingangs- und Wa- renausgangsbuch, Warenskontro mit Mengen- und Wertverrechnung), des Kreditverkehrs (Kunden- und Lieferantenbuch, Kontokorrent), des Be- triebsaufwandes (Spesenbücher und Spesenver- teiler), des Kapitals (Inventur und Inventarium, Anlagenverzeichnis, Ermittlung des Eigenkapitals und des Gewinnes unter Berücksichtigung der Privatentnahmen und -einlagen). Übersicht der Darstellungsmittel: Die erzählende Verrechnungsform, die staffel-, tabellen- und kontoförmige Verrechnung, die Buch- und Karteiform. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Einführung in die doppelte Buchhaltung mit Übungen. Das System und die Technik der dop- pelten Buchhaltung, das Hauptbuch, Probebilanz, Technik des Hauptbuchabschlusses nach einem zusammenhängenden Beispiel in Konten- und Tabellenform unter Zugrundelegung des Öster- reichischen Kontenrahmens, wobei folgende grundsätzliche Fragen der Bilanzlehre zu erörtern sind: Abschreibungen, Rückstellungen, Posten der Jahresabgrenzung. Abschluß der Offenen Han- delsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der Stillen Gesellschaft, Methoden und Formen der Buchhaltung. Die Anwendung der doppelten Buchhaltung im Einzel- und Großhandelsbetrieb durch Ausarbeitung eines einmonatigen Ge- schäftsganges unter Berücksichtigung schwieriger Geschäftsfälle samt Abschluß in einem üblichen Durchschreibeverfahren. An allen geeigneten Stellen ist unter Bezugnahme auf den Lehrstoff der 1. Klasse auf die Hilfsbücher hinzuweisen. 3. K l a s s e (3 Wochenstunden): Verbuchung von Außenhandelsgeschäften und die Behandlung fremder Währungen in Buch- haltung und Bilanz. Die Filialbuchhaltung. Die. Verbuchung im Handwerks- und In- dustriebetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Kostenrechnung und der Lohnverrechnung und Lohnverbuchung. Gegenüberstellung der Ge- schäfts- und Betriebsbuchhaltung sowie Ausarbei- tung des Betriebsabrechnungsbogens. Grundzüge der Bilanzlehre unter Berücksichti- gung der Aktiengesellschaften und der Genossen- schaften. Auswertung der Buchhaltung für die Steuerbemessung und Ausarbeitung der für den Kaufmann wichtigsten Steuererklärungen. Beson- dere Hinweise auf die rechtlichen Folgen mangel- hafter Buchführung. Während der letzten drei Monate des Schuljahres sind die Gegenstände Kaufmännischer Schriftverkehr, Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre zu einem Übungskontor zusammenzufassen. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Schularbeiten: je vier in der 1. bis 3. Klasse. 1056 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 7. Kaufmännischer Schriftverkehr. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (1 Wochenstunde): 2. K l a s s e (1 Wochenstunde): 3. K l a s s e (1 Wochenstunde): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und didaktische Grundsätze wie im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). Schularbeiten: je drei in der 1. bis 3. Klasse. 8. Staatsbürgerkunde (einschließlich Rechtslehre). Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): Der Mensch in der Gemeinschaft: Menschenrechte, der Mensch als Person, die Familie als Urform der Gemeinschaft, die Ehe nach kirchlichem und bürgerlichem Redit, der Mensch im Beruf, die engere und weitere Heimat als Lebensraum der Gemeinschaft, Gemeinde, Bezirk, Land. Gesellschaftliche Zusammenschlüsse, wie Ver- eine, Verbände, öffentlich-rechtliche Körper- schaften, Parteien. Volk, Nation (Wandlung des Begriffes „Nation"). Das Wesen des Staates: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staats- formen, Aufgaben des Staates: Recht und Sicher- heit, Wirtschaft, Wohlfahrt, Kultur; Gewalten- trennung. Budgeterstellung. Prinzipien der staat- lichen Ordnung und ihre Verwirklichung in Österreich; vornehmlich an Hand der Bundes- verfassung: das demokratische, das gewal- tenteilende, das bundesstaatliche und das rechts- staatliche Prinzip. Die Aufgaben und Verpflich- tungen des Staatsbürgers im staatlichen Leben, auch im Hinblick auf die internationale Stellung Österreichs. Verfassung und Verwaltung: Das Wichtigste aus der Verfassung und Ver- waltung Österreichs in seiner Bedeutung für den einzelnen und für die Gemeinschaft. Allgemeines Bürgerliches Recht: Natürliche und Juristische Person, Rechts- fähigkeit, Handlungsfähigkeit, Familien- und Erbrecht; Eigentum und Besitz, Pfandrecht, Grundbuch, Rechtsgeschäft und Vertrag (Ab- schluß, Erfordernisse, Erfüllung, Sicherung), die wichtigsten Vertragstypen (Kaufvertrag, Bestand- vertrag, Werkvertrag, Verwahrungsvertrag, Dar- lehensvertrag). Auszüge aus dem Verkehrsrecht. Gerichtsorganisation und Zivilgerichtsver- fahren: Gerichtsbehörden (Einteilung und Zuständig- keit), Zivilgerichtsverfahren. Besondere Ver- fahrensarten (Mandats-, Mahn- und Bagatellver- fahren); Zwangsvollstreckung; Ausgleich und Konkurs. Handels- und Gewerberecht: Kaufmannsbegriff, Handelsregister, Handels- firma. Hilfspersonen des Kaufmanns. Handels- gesellschaften, Handelsgeschäfte, Kaufmännisches Pfand- und Retentionsrecht, Bürgschaft nach Handelsrecht. 2. K l a s s e (1 Wochenstunde): Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbe- ordnung: Einteilung der Gewerbe, Voraussetzung für den Antritt eines Gewerbes; Umfang des Gewerberechts; Lehrlingswesen; Gewerbebehör- den. Das Marken- und Musterschutzgesetz, das Wichtigste aus dem Patentrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die kauf- männischen Wertpapiere, im besonderen recht- liche Ergänzungen aus dem Wechsel- und Scheck- gesetz. Sozial- und Arbeitsrecht: Überblick über die österreichische Sozialver- sicherung. Die Kammern; der Gewerkschafts- bund; das Betriebsräte- und das Kollektivver- tragsgesetz, das Angestelltengesetz, die Regelung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Jugendbeschäfti- gungsgesetz. Strafrecht: Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Hand- lung; typische Delikte des Wirtschaftslebens; Strafprozeß. Steuerrecht: Die steuerrechtlichen Grundbegriffe: Steuerarten, Steuerträger und Steuerzahler. Bemessungsgrundlage, Steuererklärung, Steuer- bescheid, Rechtsmittel; Finanzverwaltung. Die wichtigsten Steuern (siehe Didaktische Grund- sätze). Abgabenordnung. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1057 9. Geographie (einschließlich Wirtschaftsgeogra- phie). Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): Aufgaben der Geographie, besonders im Hin- blick auf die Wirtschaft. Der wirtschaftende Mensch. Die Faktoren der Wirtschaft: Ober- flächengestaltung und Boden. Klima und Wetter, das Meer; außereuropäische Erdteile. Die Sowjet- union. 2. K l a s s e (1 Wochenstunde): Die Länder Europas ohne Sowjetunion. 3. K l a s s e (1 Wochenstunde): Österreich, Weltproduktion, Welthandel und Weltverkehr. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). 10. Waren- und Verkaufskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 2. K l a s s e (1 Wochenstunde): 3. K l a s s e (2 Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und Didaktische Grundsätze wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). 11. Stenotypie. a) Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (2 Wochenstunden): 2. K l a s s e (1 Wochenstunde): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und Didaktische Grundsätze wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). b) Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 1. K l a s s e (1 Wochenstunde): Richtige Körper- und Handhaltung; metho- dische Erarbeitung des Griffeides im 10-Finger- Blindschreiben (Grundstellung asdf—jklö) ein- schließlich Ziffern und Zeichen; Erarbeitung weit- gehender Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von an- nähernd 100 Anschlägen in der Minute (das sind rund 25 Silben Diktat); richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperr- schrift, Mittestellen und Großschreiben). Die Zahlen und Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"; Anfertigung von Schrift- stücken der kaufmännischen Praxis, die nicht durch die „Richtlinien für Maschinschreiben" ge- normt sind, wie Verträge, Statuten, Kunden- und sonstige Listen, Preisverzeichnisse; Ausfüllen von Vordrucken; Anfertigung von Rastern und Tabellen mit der Schreibmaschine; Anfertigung mehrerer Durchschläge, Schreiben auf Doppel- bogen mit und ohne Durchschlag. Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtun- gen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind; außerdem Tabulator, Stechwalze, Walzenfreilauf; Gebrauch des Kohle- papieres, Pflege der Schreibmaschine. Behebung kleiner Schäden. 2. K l a s s e (2 Wochenstunden): Nach kurzer Wiederholung aller Buchstaben-, Zeichen- und Zifferngriffe weitere Pflege der Ab- schrift und Ansage mit weitgehender Fehler- herabsetzung und Steigerung der Schreib- geschwindigkeit bis mindestens 150, je nach Eig- nung bis 180 Anschläge je Minute (das sind 50 bis 60 Silben Diktat). Erarbeitung der Briefformen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben", bis zu mehrseitigen Abrechnungsbriefen, wie Kosten- voranschlägen usw. in allen gangbaren Formaten, ferner Privatbriefe, fremdsprachige Briefe nach kurzen Inhaltsangaben oder Stenogramm, in engster Zusammenarbeit mit dem Korrespondenz- unterricht, Schriftstücke des Verkehrs mit Behör- den auf nicht vorgedrucktem Papier, Bewer- bungsschreiben, Lebenslauf, Beschriften der Brief- umschläge, Anschluß der Anlage und Ablage der Durchschläge. Gebrauch des Linienrädchens. Ver- vielfältigungsverfahren: Schreiben auf Wachs- und Metallmatrizen, Korrektur auf Matrizen, Anleitung zur richtigen Wahl des für den beson- deren Fall erforderlichen Verfahrens. Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte). Maschinenkunde: Wiederholung (besonders: Papierführung, Hebelwerk, Schriftwerk, Ein- färbevorrichtung, Wagenfreilauf, Farbband- wechsel). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). 1058 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 c) Stenotypie-Übungen: Wie gleicher Unterrichtsgegenstand im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). 12. Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsschule (Anlage A/1). Lehrstoff: 2. K l a s s e (20 Unterrichtsstunden): 3. K l a s s e (20 Unterrichtsstunden): Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen und Didaktische Grundsätze wie im Lehr- plan der Handelsschule (Anlage A/1). B. Freigegenstände. 1. Naturgeschichte. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). 2. Einführung in die zweite Fremdsprache. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage B/2). Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage B/2). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage B/2). 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1059 Anlage B/1 LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. A. Allgemeines Bildungsziel. Die Handelsakademie dient im Sinne der §§ 65 und 74 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schul- organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der für den Be- such einer Hochschule erforderlichen höheren Allgemeinbildung. Das Ziel ist ein lebenstüch- tiger, gründlich vorgebildeter, charakterfester junger Mensch, der arbeitsfreudig und verant- wortungsbewußt in das Berufs- und Gesellschafts- leben seiner Zeit eintritt oder seine Ausbildung an einer Hochschule fortsetzt. Ziel der ver- mittelten Fachbildung im besonderen ist das wirtschaftliche Denken, das unmittelbar zur Aus- übung eines entsprechenden Berufes befähigt. 1060 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 B. Allgemeine didaktische Grundsätze. Um die Aufgabe der Handelsakademie zu er- reichen, sind die Unterrichtsgegenstände Kauf- männisches Rechnen, Kaufmännischer Schriftver- kehr und Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre so um das Leitfach Kaufmännische Betriebskunde gruppiert, daß sie eine ideale Stoffkonzentration abgeben und neben der Erwerbung einer sicheren Wirtschaftstechnik auch einen wissenschaftlichen Erkenntniswert vermitteln. Diese Absicht ist durch die Vereinigung der genannten Fächer möglichst in der Hand eines Lehrers, der den Unterricht aufsteigend durch alle Jahrgänge führt, zu vervollständigen. Die Natur eines so realistischen Bildungsstoffes erfordert es, daß dem Lehrplan nur die Bedeutung eines Rahmens zukommt. Die ständigen Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ununterbrochenen Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen! Der gründlichen Erarbeitung in der not- wendigen Beschränkung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesent- liche zu erkennen, Neues mit Interesse aufzu- nehmen und zu verfolgen, und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung zu empfinden. Es soll im Schüler ferner die Erkenntnis für die Not- wendigkeit und die Grundlage für die Möglich- keit der eigenen Weiterbildung vorbereitet wer- den. Durch die den einzelnen Unterrichtsgegen- ständen beigefügten Didaktischen Grundsätze soll die Persönlichkeit des Lehrers nicht eingeengt werden. Der betriebswirtschaftliche Unterricht ist unter Zuhilfenahme von Anschauungsmaterial aller Art, jedoch ohne bloße Nachahmung der Praxis, lebensnahe zu gestalten. Auch der Unter- richt in den Gegenständen der übrigen Fach- gruppen ist nach Möglichkeit durch denselben Lehrer zu erteilen; Querverbindungen zu allen Gegenständen sind herzustellen, was durch die Zusammenarbeit aller Lehrer, durch Abhal- tung von Gesamt- und Klassenkonferenzen, durch Aufstellung von Stoffverteilungsplänen und durch sonstige jeweils geeignet erscheinende Mit- tel sicherzustellen ist. Das Lehrgut soll aber nicht allein unterricht- lichen Zwecken, sondern in hohem Maße auch der Charakterbildung dienstbar gemacht werden. Der Unterricht hat daher die Wirtschaft in erster Linie als Kulturfaktor aufzufassen, hiebei den Wert der Arbeit als allgemeinbildendes Element für den Aufbau der menschlichen Persönlichkeit zu betonen und die hohe sittliche Verantwortung der Wirtschaftsführenden gegenüber der Gemein- schaft herauszustellen. Der fachliche Unterricht hat nicht nur die Arbeit der allgemeinbildenden Fächer zu unterstützen, sondern das Verständnis dafür zu eröffnen, daß auch diese ihrerseits auf das wirtschaftserzieherische Gesamtziel der Han- delsakademien ausgerichtet werden müssen. Die audio-visuellen Hilfsmittel (Tonband, Lichtbild und Schulfilm, Schulfunk und Schul- fernsehen) und Fachexkursionen sind für die lebensnahe Gestaltung und als wertvolle Ergän- zung des Unterrichtes anzuwenden. III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT AN DER HANDELS- AKADEMIE. (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes.) 1. a) Katholischer Religionsunterricht. Bildungs- und Lehraufgabe: Dem jungen Menschen soll Gelegenheit ge- boten werden zu einer geistigen Auseinander- setzung mit der Heilsbotschaft. Er soll an eine persönliche religiöse Entscheidung herangeführt werden. Deshalb sind Lebens- und kommende Berufsprobleme in unmittelbare Beziehung zur Heilsbotschaft zu bringen und auf allen Gebieten sichtbar zu machen. Dazu hat die Heilige Schrift, vor allem das Neue Testament, als Grundlage zu dienen. Kirchengeschichtliche Probleme sind dem Interesse und Verständnis entsprechend an ge- gebener Stelle miteinzubeziehen. Liturgie und die Feste des Kirchenjahres sowie religiöse Feiern und Übungen sind als christliche Lebensformung miteinzubauen. Lehrstoff: I. J a h r g a n g : Wesen der Religion, die Erscheinungsformen der Religion, die Religion der Offenbarung, die Begegnung mit Christus, die katholische Kirche, der gläubige Mensch. Bibellesung: Ausgewählte Abschnitte aus dem Alten Testament. II. J a h r g a n g : Die Offenbarung Gottes. Der eine und drei- faltige Gott, die Schöpfung, der Mensch als Eben- bild Gottes, Christus als Mensch und Gott, Christus der Erlöser, das Erlösungswerk, Maria die Mutter der Erlösung und der Erlösten, der Heilige Geist, die Heiligung des Menschen; Wesen, Kennzeichen und Aufgaben der Kirche, die katholische Kirche und andere religiöse Gemein- schaften, die Vollendung des Menschen und der Welt. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1061 Bibellesung: Ausgewählte Abschnitte aus dem Lukasevangelium. III. J a h r g a n g : Die heilige Messe als Opfer und Sakrament, die Sakramente als Quellen des übernatürlichen Lebens und ihre Liturgie, die Sakramentalien als Hilfen der persönlichen Heiligung. Bibellesung: Ausgewählte Abschnitte aus der Apostelgeschichte. IV. J a h r g a n g : Fragen der katholischen Sittenlehre, die Grund- sätze der allgemeinen Sittenlehre, Forderungen und Verpflichtung der besonderen Sittenlehre. Bibellesung: Zur Auswahl: Bergpredigt, Römerbrief 12—15, 1. Kor., 1. Petr. V. J a h r g a n g : Die Auseinandersetzung der Kirche mit den Menschheitsfragen der Gegenwart, im beson- deren: das neue Weltbild, Individuum und Ge- meinschaft, Ehe und Familie, Kirche und Staat, Beruf und Arbeitsplatz, das öffentliche Leben und die soziale. Frage, Menschenrechte, Rassen- problem, die Verpflichtung gegenüber den unter- entwickelten Ländern. Der Christ und die modernen Weltanschauungen: Materialismus, Indifferentismus, Unglaube, Neuheidentum. Aktuelle Tagesfragen in christlicher Schau. Aus- gewählte Kapitel aus den letzten päpstlichen Rundschreiben. Die Sendung und Aufgabe des Katholiken in der Gegenwart. Dem Bildungsziel der einzelnen Schulen ent- sprechend, wird der Lehrstoff durch besondere Weisungen und Lektionspläne des zuständigen Ordinariates ausgerichtet. 1. b) Evangelischer Religionsunterricht. Allgemeines Bildungsziel: Der Religionsunterricht an den berufsbildenden Höheren Schulen hat in den Formen der Unter- weisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen. Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entschei- dungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können. Die Besonderheit der Organisation des Evange- lischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammen- gesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu be- handeln. Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchen- gesangbuch unentbehrlich. Die Themen sind nach Schulart, Geschlecht und Altersstufe entsprechend abzuwandeln. Lehrstoff: I. J a h r g a n g : N a t u r w i s s e n s c h a f t u n d G l a u b e : Gott der Schöpfer des Kosmos. Schöpfungsbericht, Evolution. Gott der Schöpfer des Menschen; „Macht euch die Erde untenan". Schöpfung, Erhaltung, Vollendung. Mann und Frau. Gottes Gericht, Sündenfall. Turmbau zu Babel; Mensch und Technik. T h e m e n a u s d e r G e s c h i c h t e d e r A l t e n K i r c h e : Apostelgeschichte und Paulus. Petrus und Rom. Die Kirche in heidnischer Umwelt (Offenba- rung Johannes). Von der Gemeinde zur Kirche. D e r C h r i s t im t ä g l i c h e n L e b e n : Die Zehn Gebote und die Menschenrechte. Die soziale Frage. Innere Mission und Diakonie. Toleranz:. Nationalismus und Konfessionalis- mus. Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag; glei- tende Arbeitswoche. Dienst und Selbstzucht in der Arbeit. Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht. Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause. L i e d e r u n d S p r ü c h e im Z u s a m - m e n h a n g m i t dem K i r c h e n j a h r . II. J a h r g a n g : B e r i c h t v o n J e s u s : Der Weg Jesu nach den Evangelien. Neutestamentliche Zeitgeschichte. Lesen eines Evangeliums in Auswahl. T h e m e n aus d e r G e s c h i c h t e de r m i t t e l a l t e r l i c h e n K i r c h e : „Christliches Abendland". Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (In- stitution und Evangelium). Papsttum (Macht und Gnade). D e r e v a n g e l i s c h e G o t t e s d i e n s t : Sinn und Aufbau. Die Heilige Schrift als Wort Gottes; Schrift und Überlieferung. Die Predigt als lebendiges Wort. Bekenntnis, Gebet und Sakrament. Kirchenmusik. Kirchenbau. Bildende Kunst. Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte. 1062 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen). U n s e r K i r c h e n g e s a n g s b u c h . III. J a h r g a n g : D e r C h r i s t u s des G l a u b e n s : Kreuz und Auferstehung. Gotteskindschaft im Heiligen Geist. Die Bergpredigt. Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi. Christenheit (Einheit und Vielfalt). Sakramente. Die letzten Dinge. D i e R e f o r m a t i o n : Luther, Zwingli, Calvin. Reformation in Österreich. Warum ich evangelischer Christ bin. D e r L e i b : Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes (1. Kor. 6, Psalm 8). Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hohes- lied Salomos, 1. Kor. 13). Sexus-Eros-Agape. Verantwortung für Leib und Seele. Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unter- haltung. Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe. Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung. U m g a n g m i t d e r B i b e l . IV. J a h r g a n g : D i e W e l t d e r R e l i g i o n e n : Offenbarung und Religion. Primitive Religionen und moderner Aber- glaube. Polytheismus — Monotheismus. Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam. Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungs- religion. Christus, die Antwort auf die Erlösungssehn- sucht der Welt (Weltmission). D e r N a c h t r i d e n t i n i s c h e K a t h o - l i z i s m u s : Katholische Reform und Gegenreformation. Probleme der Los-von-Rom-Bewegung. Vaticanum I und II. Unsere römisch-katholische Umwelt. D e r C h r i s t i n d e r m o d e r n e n W e l t : Evangelium und Weltanschauungen. Die christliche Verantwortung für die Völker. Das Mühen um den Frieden. Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Not- leidende. D i e B e d e u t u n g d e r k i r c h l i c h e n H a n d l u n g e n im m e n s c h l i c h e n L e b e n . V. J a h r g a n g : D i e K i r c h e u n d d i e K i r c h e n : Heiligungs- und Erweckungsbewegungen. Sekten — Volkskirche — Freikirche. Bekenntniskirche. Ökumenische Bewegung. Evangelische Gemeinde und Kirche in Öster- reich. D e r C h r i s t im S t a a t — K i r c h e u n d S t a a t : Christ und Politik (Römer Kapitel 13, Offen- barung Kapitel 1.3). Kirchenstaat, Staatskirche; Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Prote- stantengesetz 1961). C h r i s t l i c h e V e r a n t w o r t u n g in F a m i l i e u n d G e s e l l s c h a f t : Die industrielle und technische Massengesell- schaft. Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl. Ehe und Ehelosigkeit. Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft. Christliche Verantwortung in der Gemeinde: Christlicher Glaube oder Religiosität. Christliche Liebe oder Humanität. Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube. Vielfältiger Dienst in der Gemeinde. K a t e c h i s m u s u n d B e k e n n t n i s - s c h r i f t e n (in Auswahl). IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (JAHRGÄNGE), DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. A. Pflichtgegenstände. 2. Deutsch. Bildungs- und Lehraufgabe: Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. Sicherheit in der Darstellung von Erlebtem sowie von eigenen und fremden Gedankengängen. Einsicht in die Geschichte der deutschen Sprache. Verständnis für Literatur und Kunst. Kennt- nis der bedeutendsten deutschsprachigen, beson- ders der österreichischen Literaturwerke sowie von Werken der Weltliteratur. Überblick über den Entwicklungsgang der deutschsprachigen Literatur mit den wichtigsten Querverbindungen zur Literatur anderer Völker. Erziehung zum selbständigen Urteil. Planmäßiges Hinführen zum guten Buch. Verständnis zum Lesen von Fachliteratur mit besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Fragen. Anleitung zum metho- disch-richtigen Lernen. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1063 Aufgeschlossenheit für die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben. Erfassen der österreichischen Eigenart. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (4 Wochenstunden): Einführung in die Methodik des richtigen Lernens. Mündlicher Ausdruck: Anleitung zum richtigen Sprechen. Unter- scheidung von Mundart, Umgangssprache und Schriftsprache. Übungen im sinngemäßen und ausdrucksvollen Lesen. Mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem. Auswendiglernen von Gedichten. Redeübungen. Rechtschreibung : Wiederholung der Rechtschreibregeln und gründliches Einüben der Zeichensetzung. Häufige Fremdwörter, besonders aus der Wirtschafts- sprache. Übungen im Gebrauch von Wörter- büchern, insbesondere des Österreichischen Wörterbuches. Sprachlehre: Wiederholung der Wort- und Satzlehre. Übun- gen im sicheren und schnellen Erkennen der Wort- und Satzarten. Direkte und indirekte Rede. Charakteristische Beispiele für die Bedeu- tungsänderung von Wörtern. Das Wesentliche über die Wortbildung. Erklärung bildlicher Rede- wendungen, insbesondere jener der Wirtschafts- sprache. Schrifttum: Ausgewählte Werke (meist auszugsweise) der Literatur, besonders der österreichischen, Haus- lektüre mit nachfolgender Auswertung. Kurze Übersicht über die Dichtungsgattungen. Grund- züge der Metrik. Schriftlicher Ausdruck: Systematische Stilübungen. Erarbeitung des Unterschiedes zwischen Erleb- nisaufsatz und Sachaufsatz. Aufstellen von Dispositionen. Nacherzählungen und Inhalts- angaben. II. J a h r g a n g . (2 Wochenstunden): Mündlicher Ausdruck: Wie im I. Jahrgang, erhöhte Anforderungen. Sprachlehre und Rechtschreibung: Übungen nach Bedarf. Besprechung häufiger Fehlerquellen. Kurzer Überblick über die Ge- schichte der deutschen Sprache. Die Dialekte. Entwicklung der Gemeinsprache. Schrifttum: Ausgewählte Stücke aus dem mittelhoch- deutschen Schrifttum in guten neuhochdeutschen Übertragungen sowie aus dem späteren Schrift- tum bis zur Vorklassik. Weltliteratur (Shake- speare, Molière und andere). Proben aus der neueren Dichtung, vor allem der österreichischen. Kurze Übersicht über die Entwicklung des deutschsprachigen Schrifttums von den Anfängen bis zur Vorklassik im Zusammenhang mit der Literatur anderer Völker. Literatur der Gegen- wart. Schriftlicher Ausdruck: Sachaufatz, Stimmungsbild. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Mündlicher Ausdruck: Redeübungen, besonders über Werke der in diesem Jahrgang behandelten Literaturepoche, die aus Zeitmangel nicht gelesen werden können. Sprachlehre und Rechtschreibung: Übungen nach Bedarf (Beseitigung von Män- geln). Hinweise auf Zusammenhänge mit den an der Schule gelehrten Fremdsprachen. Schrifttum: Dichtungen der Vorklassik und der Klassik. Überblick über die Entwicklung des. Schrifttums bis zum Ende der Klassik. Literatur der Gegen- wart, insbesondere der neueren österreichischen Dichtung in entsprechender Auswahl. Schriftlicher Ausdruck: Sachaufsatz (Besinnungsaufsatz), besonders Themen, die den Schüler zwingen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Charakteristik. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Sprachlehre und Rechtschreibung: Übungen nach Bedarf. Mündlicher Ausdruck: Wie im III. Jahrgang. Schrifttum: Dichtungen des Zeitalters der Romantik. Das volkstümliche Theater in Österreich. Das übrige Schrifttum des 19. Jahrhunderts bis ein- schließlich Naturalismus (Impressionismus) und entsprechende Werke der Weltliteratur. Litera- tur der Gegenwart, besonders neuere österrei- chische Dichtung in ausgewählten Proben. Schriftlicher Ausdruck: Sachaufsatz mit gesteigerten Anforderungen (Besinnungsaufsatz). V. J a h r g a n g (3 Wochenstunden) Sprach- lehre und Rechtschreibung: Wie im IV. Jahrgang. Mündlicher Ausdruck: Wie im IV. Jahrgang. Schrifttum: Dichtung vom Symbolismus (Neuromantik) bis in unsere Tage und entsprechende Werke der 1064 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Weltliteratur. Fortführung der Übersicht über die Entwicklung des Schrifttums bis in die Gegen- wart. Österreichische Dichtung unserer Tage. Schriftlicher Ausdruck: Besinnungsaufsatz mit gesteigerten Anforde- rungen. Didaktische Grundsätze: Dem Deutschunterricht fällt die Aufgabe zu, dem Schüler neben der beruflichen Vorbereitung die richtige Einstellung den Werten des Lebens gegenüber zu geben. Der Absolvent der Handels- akademie soll fachlich gründlich vorgebildet und ein für alles Gute und Schöne aufgeschlossener, im höchsten Sinne des Wortes sittlicher Mensch mit weitem Gesichtskreis sein. Der Deutschunter- richt hat im Verein mit den anderen Gegen- ständen die Schüler zu logischem und verant- wortungsbewußtem wirtschaftlichem Denken und zur richtigen Berufsauffassung zu erziehen, weiterhin durch geeignete Themenstellung die Liebe zur Heimat und zum österreichischen Vaterland zu vertiefen und darüber hinaus Ver- ständnis für die europäische Kultur und das Kulturschaffen der übrigen Welt zu wecken. Der Lehrer für Deutsch soll die Verbindung zu allen anderen Fächern herstellen. Eine schöne Aufgabe erwächst dem Deutschunterricht aus der Tat- sache, daß er infolge des Fehlens eigener Pflicht- fächer im Lehrplan der Handelsakademie dazu berufen ist, den jungen Menschen mit den Werken der Kunst in ihren verschiedenen Zweigen ver- traut zu machen. Er hat auch die Aufgabe, in die Methodik des richtigen Lernens für sämtliche Unterrichtsfächer einzuführen (methodische Ge- staltung der Wiederholung des Gelernten; Hin- weise, das Wesentliche besonders zu erkennen). Der Unterricht in Sprachlehre und Recht- schreibung hat sich vor allem von praktischen Zielen leiten zu lassen: Sicherheit im Aus- druck, Verfeinerung des Sprachgefühls, Unter- stützung des Fremdsprachunterrichtes. Im III., IV. und V. Jahrgang sollte es sich nur mehr darum handeln, vorhandene Mängel zu beseiti- gen. Sind solche Mängel jedoch noch in größerem Ausmaße vorhanden, so steht deren Beseitigung im Unterricht an vorderster Stelle. Sprachlehre und Rechtschreibung eignen sich vorzüglich für den Arbeitsunterricht; die Er- arbeitung, der Regeln und Formen soll aus dem lebendigen Gebrauch erfolgen. Größter Wert ist auf richtiges, mundartfreies und flüssiges Spre- chen zu legen. Der Schüler muß angehalten wer- den, immer vollständige, zusammenhängende Sätze zu bilden. Häufige Wortschatzübungen werden sich als sehr wertvoll erweisen. Alle sprachlichen und stilistischen Unarten sind nach- drücklichst zu bekämpfen. Die Redeübungen vermitteln dem Schüler eine gewisse Sicherheit im Sprechen vor der Öffent- lichkeit. Hauptaugenmerk muß darauf gelegt werden, daß der Text nicht auswendig gelernt wird. Ein Zettel mit kurzen Notizen als Hilfs- mittel ist erlaubt. Anschließende Beurteilung der Redeübungen durch die Klasse: Aufbau, Tonfall, Gesten, Körperhaltung usw. Im I. Jahrgang soll jeder Schüler mindestens einmal, in den späteren Jahrgängen womöglich öfter frei vor der Klasse fünf bis zehn Minuten sprechen. Bei den Aufsätzen ist systematische Stilkunde zu pflegen. Beim Sachaufsatz ist eine gewisse Fer- tigkeit im Aufgliedern des Stoffes anzustreben (Disposition). Die ersten Themen dürfen nicht zu schwierig sein. In den unteren Jahrgängen sind einfache Erörterungen angebracht. Später sind Themen zu geben, die Stellungnahme und Urteil verlan- gen. Die Themen haben sowohl dem allgemein- bildenden als auch dem fachlichen Charakter der Schule zu entsprechen. Die Arbeitszeit darf nicht zu kurz bemessen sein; eine Unterrichtsstunde wird nicht immer genügen. Die literaturkundliche Unterweisung verfolgt verschiedene Ziele. Sie hat den Schüler mit den bedeutenden Werken der deutschsprachigen Lite- ratur und der Weltliteratur bekannt zu machen, ihm aber darüber hinaus in großen Zügen einen Überblick über die literarische Entwicklung zu geben, in der die besprochenen Werke in den Rahmen größerer Epochen gestellt werden. Der Lehrplan stellt die Kenntnisse der Schriftwerke selbst an die erste und einen knappen Überblick über den Entwicklungsgang des Schrifttums an die zweite Stelle. Der Literaturunterricht wird durch die Verwendung audio-visueller Lehrmittel (vor allem Sprechplatten, Schulfunk, Schulfern- sehen, Dias usw.) an Lebendigkeit gewinnen. Die gelegentliche Durchführung von Feierstun- den (Dichterweihestunden) wird empfohlen. Die Literatur der neueren Zeit (vor allem unse- rer Tage), besonders die Österreichs, ist in jedem Jahrgang ausreichend zu pflegen. Schularbeiten: je vier im I. bis V. Jahrgang. 3. Englisch (einschließlich kaufmännischer Schriftverkehr). Bildungs- und Lehraufgabe: Eine möglichst akzentfreie Aussprache und Tonführung. Erwerbung eines angemessenen Vorrates an Wörtern und Wendungen, insbeson- dere aus den wirtschaftlichen Sachgebieten. Siche- res Verständnis nicht allzu schwieriger Texte aus dem Wirtschaftsleben. Fähigkeit, • das erwor- bene Sprachgut in einfacher Ausdrucksweise und mit einiger Sicherheit mündlich und schriftlich zu verwerten und innerhalb dieser Grenzen auch die gehörte Fremdsprache zu verstehen. Kenntnis des Wichtigsten aus der Formen- und Satzlehre. Be- kanntschaft mit den staatlichen Einrichtungen, mit dem geistigen, vor allem aber mit dem wirt- 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1065 schaftlichen Leben des Landes und mit der Eigen- art und Lebensgestaltung seiner Bewohner. Ein- sicht in die wirtschaftlichen und kulturellen Be- ziehungen zu Österreich. Genügende Sicherheit im Verständnis und in der Wiedergabe kaufmännischer Schriftstücke so- wie hinreichende Fertigkeit in der selbständigen Abfassung der gebräuchlichsten Handelsbriefe. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (4 Wochenstunden): Aussprache: Planmäßige Übungen zur Erwerbung einer richtigen Aussprache und Tonführung. Sprech- und Wortschatzübungen: Nachsprechen einzeln und im Chor; Beantwor- tung und Stellen von Fragen; leichte grammati- kalische Umformungen; Auswendiglernen von Gedichten und Prosatexten; leichte Bildbespre- chungen. Planmäßige Übungen zur Erwerbung eines festen, nicht zu geringen Vorrates von Wörtern und Redewendungen aus dem täglichen Leben, insbesondere: Familie, Haus und Woh- nung, Mahlzeiten, Kleidung, der menschliche Körper, die Zeit, das Jahr und seine Festtage, das Wetter, das Kino, das Theater, die Zeitung. Einfache Rechnungen. Besondere Berücksichti- gung der stark idiomatisch geprägten Alltags- sprache („Colloquial English") durch Einübung geeigneter lebensnaher Dialoge aus den verschie- denen Bereichen des Alltagslebens. Lesestoff: Einfachere Lesestücke erzählenden und be- schreibenden Inhaltes (Land, Volk und Wirt- schaft im Commonwealth of Nations und in den Vereinigten Staaten von Amerika). Gespräche aus dem Alltag; Dialoge aus dem Wirtschafts- leben. Übersetzungen ins Englische, vor allem Rückübersetzungen. Sprachlehre: Das Wichtigste aus der Formen- und Satzlehre, insbesondere Artikel, Deklination des Haupt- wortes einschließlich der unregelmäßigen Mehr- zahlformen, Steigerung des Eigenschaftswortes, einschließlich der unregelmäßigen Steigerung, Fürwörter, Zahlwörter, Bildung der Zeitwort- formen nebst den häufigsten unregelmäßigen Zeitwörtern, Frage und Verneinung, Wortstel- lung, Gebrauch der Vorwörter, die Nebensätze und ihre Ersatzformen, die Leide- und Möglich- keitsform. Die grundlegende Grammatik muß im ersten Jahrgang zum sicheren Besitz werden. Schriftliche Arbeiten: Kurze Diktate im engsten Anschluß an den durchgearbeiteten Lesestoff, später mit Ände- rungen des Wortlautes; Niederschreiben auswen- diggelernter Stücke; Beantwortung einfacher Fragen über den Inhalt von Lesestücken; Umfor- mung von Texten; Wiedergabe kleiner, nicht auswendiggelernter Erzählungen. Übersetzungen ins Englische (Rückübersetzungen). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im ersten Jahrgang. Dazu Auflösung eines geeigneten Lesestoffes in Fragen und Antworten. Zusammenfassungen und Umformungen ge- lesener Stoffe, Wiedergabe vorgelesener Stücke erzählenden Inhaltes (Anekdoten usw.), die dem Schüler nicht bekannt sind; Berichte über Erleb- tes und Gelesenes. Planmäßige Übungen zur Er- werbung eines festen, nicht zu geringen Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem Wirt- schaftsleben (Maße, Geld, Postwesen, die Han- delsangestellten und ihre Beschäftigung, das Büro, Industrie, Verkehrs- und Transportmittel, wie Bahn, Schiff, Auto, Flugzeug, im Commonwealth of Nations und in den Vereinigten Staaten von Amerika). Gelegentliche Zusammenstellung (im Anschluß an den Lesestoff) des Wort- und Phrasenschatzes nach Bedeutung und Formengruppen (Wort- familien) mit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftssprache. Sprechübungen. Lesestoff: Vornehmlich Lesestücke aus einem wirtschaft- lich orientierten Lehr- und Lesebuch. Auch solche, die in die nähere Kenntnis des Common- wealth of Nations und der Vereinigten Staaten von Amerika einführen (Landschafts- und Städtebilder, Reisebeschreibungen, das Englische Parlament, der amerikanische Kongreß usw.), Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, beson- ders solche wirtschaftlicher Natur. Sprachlehre: Vertiefung und Ergänzung der Formen- und Satzlehre durch solche sprachliche Erscheinungen, zu deren Behandlung das Lesen, das Sprechen und die schriftlichen Arbeiten Anlaß geben. Dazu: Interpunktion (besonders Beistrichset- zung). Das Wichtigste aus der Sprachgeschichte und Wortbildung. Schriftliche Arbeiten: Schulübungen wie im I. Jahrgang, mit gestei- gerten Anforderungen. Schwierige Diktate, vor allem solche mit wirtschaftlichen Themen; Pri- vatbriefe. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im II. Jahrgang, mit gesteigerten Anfor- derungen. Einführung in den Unterschied zwi- 1066 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 schen englischer und amerikanischer Ausdrucks- weise. Erweiterung des Wortschatzes aus der englischen und amerikanischen Wirtschafts- sprache. Verkaufsgespräche und. Gespräche, die sich aus den im Schriftverkehr behandelten Gebieten ergeben. Planmäßige Übungen zur Er- werbung eines festen, umfangreicheren Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem Wirt- schaftsleben, insbesondere das englische und ame- rikanische Bankwesen, die Börse, die Auktion, Kaufleute, Gesellschaften und Genossenschaften. Zusammenstellung von Fachausdrücken aus ein- zelnen Branchen (im bescheidenen Umfang), wie Textil-, Möbel-, Maschinen-, Leder-, Papier- branche, Fremdenverkehr usw., soweit dies für einen Korrespondenten erforderlich ist. Sprechübungen (mindestens zwei je Schüler) mit anschließender allfälliger Wechselrede. Lesestoff: Längere Lesestücke, die sich vor allem mit dem Handel und der Industrie des Common- wealth of Nations und der Vereinigten Staaten von Amerika befassen. In diesem Jahrgang ist besonders die Lektüre von Fachartikeln aus Wirt- schaftszeitungen und -Zeitschriften zu pflegen. Sprachlehre: Wie im II. Jahrgang, mit besonderer Berück- sichtigung der Abweichung des Englischen vom Deutschen. Kaufmännischer Schriftverkehr: Auf Grund von Musterbriefen: Aneignung und Zusammenstellung der wichtigsten englischen und amerikanischen Redewendungen des Kauf- männischen Schriftverkehrs (nach Musterbriefen). Anleitung zu selbständiger Abfassung von Brie- fen aus dem Waren- und Zahlungsverkehr, wo- möglich in vollständigen Geschäftsfällen (zum Beispiel von der Anfrage bis zum Rechnungs- begleich). Erläuterungen betriebswirtschaftlicher Ausdrücke in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im II. Jahrgang. Dazu schwierigere Dik- tate von Texten, die der Schüler vorher nicht kennengelernt hat und von Geschäftsbriefen. Entwerfen von Geschäftsbriefen (anfangs nach englischen, später auch nach deutschen An- gaben). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im III. Jahrgang, jedoch mit stärkerem Hinweis auf die Unterschiede in der englischen und amerikanischen Ausdrucksweise. Fortsetzung von planmäßigen Übungen zur Erweiterung eines festen Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem Wirtschaftsleben an Hand von Wirtschaftszeitungen und -Zeitschrif- ten. Sprechübungen (drei je Schüler). Ausbau der kaufmännischen Phraseologie, Gespräche fach- lichen Inhaltes (Gespräche im Waren- und Bank- geschäft, Unterhandlungen beim Kauf und Ver- kauf). Aneignung und Vertiefung der Kennt- nisse von Fachausdrücken aus einzelnen Branchen (wie im III. Jahrgang). Lesestoff: Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, namentlich solche wirtschaftlichen Inhaltes (mit Betonung der Handelsbeziehungen zu Öster- reich). Sachliteratur. Bedeutende englische Dich- ter. Sprachlehre: Wie im III. Jahrgang. Kaufmännischer Schriftverkehr: Vertiefung des Lehrstoffes des III. Jahrganges, dazu: Der englische und der amerikanische Scheckverkehr, der Wechsel, Übersendung von Kontoauszügen, Mahnbriefe. Erläuterungen weiterer betriebswirtschaftlicher Ausdrücke in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten): Wie im III. Jahrgang. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im IV. Jahrgang, mit stärkerer Hervor- hebung der amerikanischen Ausdrucksweise. Fortsetzung von planmäßigen Übungen zur Er- weiterung eines festen Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem Wirtschaftsleben an Hand von Wirtschaftstexten aus der Presse. Sprechübungen: (Zwei je Schüler) mit allfälliger Wechselrede: Ausbau der kaufmännischen Phraseologie, Ge- spräche fachlichen Inhaltes. Aneignung und Ver- tiefung der Kenntnis von Fachausdrücken aus einzelnen Branchen (wie im IV. Jahrgang). Lesestoff: Artikel aus Wirtschaftszeitungen und -Zeit- schriften; Sachliteratur. Proben aus neuerer eng- lischer Dichtung. Sprachlehre: Wie im IV. Jahrgang. Kaufmännischer Schriftverkehr: Vertiefung des Lehrstoffes des IV. Jahrganges. Dazu: Empfehlungs- und Kreditbriefe, das Akkreditiv, Stellengesuche, Bewerbungen und Vertretungen, Inserate, Rundschreiben. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1067 Schriftliche Arbeiten: Wie im IV. Jahrgang, dazu freie Übertragun- gen schwieriger wirtschaftlicher Texte ins Deut- sche und Rückübersetzungen. Geschäftsbriefe, freie Aufsätze. Didaktische Grundsätze: Im Unterricht hat sich der Lehrer in ungezwungener Weise des Englischen so früh und soweit wie möglich zu bedienen; die Schüler sind zum freien Gebrauch der Fremdsprache anzuhal- ten; von der Muttersprache dürfen sie nur dann Gebrauch machen, wenn sachliche oder sprach- liche Schwierigkeiten dazu nötigen. Die Lautschrift ist ein für das Englische unent- behrlicher Unterrichtsbehelf, der zur Darstellung der Aussprache schwieriger Wörter auch noch in den späteren Unterrichtsjahren herangezogen werden soll; es empfiehlt sich, im I. Jahrgang die Vokabelhefte dreispaltig zu führen und in die Mittelspalte, zumindest bei schwierigen Wörtern, die Aussprache in phonetischer Schrift einsetzen zu lassen. Zusammenhängende Schrei- bungen in Lautschrift sind dagegen zu vermei- den. Aufzeigen etymologischer Zusammenhänge zwischen Englisch, Deutsch und der zweiten Fremdsprache. Zweckmäßige Mittel zur Belebung des Sprach- unterrichtes und zur Veranschaulichung des Ge- genständlichen, wie Bildwerke, Schallplatten, Schulfunk, Filme, Theaterstücke, Schülerbrief- wechsel, Fernsehen und ähnliche, sind nach Tun- lichkeit auszunützen. Die von den Schülern zu haltenden Sprech- übungen mit allfälliger anschließender Wechsel- rede werden nur dann von Erfolg begleitet sein, wenn die darin vorkommenden neuen Wörter vorher von den Schülern an die Tafel geschrieben werden. Die Redeübungen sollen im I. Jahrgang ungefähr drei, im II. und III. Jahrgang ungefähr fünf, im IV. Jahrgang ungefähr sieben und im V. Jahrgang ungefähr zehn Minuten dauern. Die vom Lehrer festgestellten Fehler in den Hausübungen haben die Grundlage weiterer Übungen in Rechtschreibung, Grammatik und Stil zu sein. Auf einen sorgfältig überlegten Auf- und Ausbau des Wort- und Phrasenschatzes ist vom ersten Unterrichtsjahr an Bedacht zu nehmen. Dies hat ebenso wie die Erwerbung des Wortschatzes grundsätzlich durch geeigneten Lesestoff zu erfolgen. Das Lesen in der Klasse muß durch häusliche, vom Lehrer kontrollierte Lektüre der Schüler ergänzt werden. Die grundlegenden Unterschiede zwischen eng- lischer und amerikanischer Ausdrucksweise sollen dem Schüler bekannt sein. Besondere Sorgfalt ist auf die Vermittlung einer vertieften Kenntnis der Wirtschaftssprache zu legen. Der Schüler muß fähig sein, schwierige Artikel der Tages- und Fachpresse mit Hilfe des Wörterbuches sicher zu verstehen und in der Muttersprache wieder- zugeben, und weniger schwierige einschlägige Artikel von Tages- und Wirtschaftszeitungen ohne Wörterbuch zu verstehen und zu, über- setzen. Auf ziemlich sichere Beherrschung der englischen Orthographie und einige Kenntnis der amerikanischen Schreibweise ist zu achten. Die allgemeinen kulturellen Beziehungen zur deutschen Sprache und Literatur, besonders auch zu der zweiten an der Schule gelehrten Fremd- sprache sind gelegentlich aufzuzeigen und aus- zunützen. Dasselbe gilt für die Beziehungen zum Unterricht aus Geographie und Wirtschafts- kunde, Geschichte und Sozialkunde und beson- ders zu dem der wirtschaftlichen Fächer. Bei der Wahl der Themen und Stoffe für die schriftlichen Arbeiten ist auf die Ausdrucksfähig- keit der Schüler Bedacht zu nehmen, damit sich ihre Aufmerksamkeit bei der Arbeit vorwiegend dem sprachlichen Ausdruck zuwenden kann. Die Arbeitszeit darf im IV. und V. Jahrgang nicht zu kurz bemessen sein; eine Unterrichtsstunde wird nicht immer genügen. Im Kaufmännischen Schriftverkehr muß der Schüler in der Lage sein, einfache englische Han- delsbriefe nach deutschen Angaben zu schreiben. Er soll dabei nicht auswendig Gelerntes gedan- kenlos wiedergeben, sondern die Phrasen und die Elementargrammatik beherrschen. Im be- scheidenen Umfang soll er auch Fachausdrücke aus einzelnen Branchen kennen, soweit dies für einen Korrespondenten erforderlich ist. Leben und Wirken der Dichter, aus deren Werken Proben gelesen werden, sind bloß zu skizzieren. Schularbeiten: je vier im I. bis V. Jahrgang. 4. Zweite lebende Fremdsprache (einschließlich Kaufmännischer Schriftverkehr). (Eine romanische oder eine slawische Sprache.) a) E i n e r o m a n i s c h e S p r a c h e (Fran- zösisch, Italienisch oder Spanisch): Bildungs- und Lehraufgabe: Wie bei Englisch. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (4 Wochenstunden): Aussprache: Planmäßige Übungen zur Er- werbung einer richtigen Aussprache und Ton- führung. Sprech- und Wortschatzübungen: Nachsprechen einzeln und im Chor; Beant- worten und Stellen von Fragen; einfache Zwie- gespräche; leichte grammatikalische Umformun- gen; Auswendiglernen von Texten in gebundener 1068 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 und ungebundener Rede; leichte Bildbesprechun- gen. Planmäßige Übungen zur Erwerbung eines festen Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem täglichen Leben, insbesondere: Familie, Haus und Wohnung, Schule, Mahlzeiten, Zeit und Wetter, das Jahr und seine Festtage, der menschliche Körper; Ausdrücke aus dem Ge- schäftsleben sind bereits zu berücksichtigen. Ein- fache Rechnungen. Lesestoff: Einfache Lesestücke erzählenden und beschrei- benden Inhaltes, die den Wortschatz des Alltags vermitteln und allmählich in die Kenntnis des fremden Landes und seiner Bewohner einführen. Sprachlehre: Die Grundzüge der Formenlehre und die Elemente der Satzlehre. Insbesondere sind zu behandeln: die Hilfszeitwörter, die regelmäßigen und die wichtigsten unregelmäßigen Zeitwörter, das Hauptwort, das Eigenschaftswort, das Für- wort, das Umstandswort, das Zahlwort; der einfache Satz mit seiner Wortfolge, die Bildung der Frage, die Übereinstimmung der Satzglieder. Schriftliche Arbeiten: Kurze Diktate im engsten Anschluß an den durchgearbeiteten Lesestoff, später mit Änderung des Wortlautes; Beantwortung einfacher Fragen über den Inhalt von Lesestücken; Umformung von Texten; einfache Übersetzungen in die Fremdsprache (Rückübersetzungen). II. J a h r g a n g (3 Wochenstunden) : Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im I. Jahrgang. Dazu Sprechübungen mit Hilfe von Anschauungsmaterial, Auflösung geeigneten Lesestoffes in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen gelesener Stoffe; Zwiegespräche im Anschluß an den Lese- stoff und aus dem Alltagsleben. Planmäßige Übungen zur Erwerbung eines festen Vorrates von Wörtern aus dem Wirt- schaftsleben, insbesondere Handel und Industrie, Postwesen, Verkehrs- und Transportmittel usw. Im Anschluß an die Lesestoffe gelegentliche Zusammenstellung des Wortschatzes nach Be- deutungsgruppen und Wortfamilien mit Berück- sichtigung der Wirtschaftssprache. Lesestoff: Lesestücke hauptsächlich erzählenden Inhaltes, darunter auch solche, die in die nähere Kenntnis von Land und Volk einführen (Landschafts- und Städtebilder, Reisebeschreibungen usw.); das wirtschaftliche Leben ist besonders zu berück- sichtigen. Gelegentlich Kurzgeschichten. Sprachlehre: Abschluß der Formenlehre, insbesondere die unregelmäßigen Zeitwörter; wichtige Vor- und Nachsilben; das Wesentliche aus der Satzlehre, vor allem die Verwendung des Konjunktivs und der indirekten Rede. Schriftliche Arbeiten: Schulübungen wie im I. Jahrgang, mit gestei- gerten Anforderungen. Abfassung von Privat- briefen. III. J a h r g a n g (3 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schrift- verkehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im II. Jahrgang, doch steht bei der Zu- sammenstellung und bei der Einführung des Wort- und Phrasenschatzes die Wirtschaftssprache im Vordergrund (Gespräche beim Kauf und Ver- kauf sowie in Kreditinstituten). Zusammen- stellung der kaufmännischen Terminologie nach Sachgebieten. Lesestoff: Proben aus der neueren Literatur, die zur weiteren Einführung in das wirtschaftliche Leben des Landes, beziehungsweise seiner Überseegebiete dienen; lebendige Darstellungen, die Personen und Ereignisse aus der Geschichte des Landes behandeln; Texte wirtschaftsgeschichtlicher Art und solche aus dem modernen kaufmännischen Leben. Einfachere Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, namentlich solche wirtschaftlichen Inhaltes (mit Betonung der Handelsbeziehungen zu Österreich). Sprachlehre: Die Nebensätze und die Mittelwort- und Nennformfügungen; die Vorwörter; Besprechung wichtiger Spracherscheinungen an Hand des Lese- stoffes. Wiederholung aller wesentlichen Gebiete der Sprachlehre. Kaufmännischer Schriftverkehr: Auf Grund von Musterbriefen und plan- mäßigen Zusammenstellungen Aneignung der wichtigsten Redewendungen des kaufmännischen Briefes; Anleitung zur selbständigen Abfassung einfacher Briefe aus dem Waren- und Zahlungs- verkehr; im letzten Drittel des Jahrganges Zu- sammenfassung der Briefgattungen möglichst in vollständigen Geschäftsfällen: Anfragen, An- gebote, Bestellungen, Ausführungsanzeigen, Rech- nungen, Zahlungen (Barsendungen, Scheck- verkehr, normaler Wechselverkehr, Übersendung von Kontoauszügen), Empfangsbestätigungen. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1069 An Hand von Briefen, Katalogen, kauf- männischen Geschäftsstücken und Prospekten: Übungen im Verständnis kaufmännischer Schrift- stücke und handelstechnische Erläuterungen in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im II. Jahrgang; dazu schwierige Diktate, Wiedergabe des Inhaltes von Gehörtem und Ge- lesenem. Diktate (Themen aus dem Wirtschafts- leben, Musterbriefe), Abfassung von Geschäfts- briefen (anfangs an Hand von Angaben in der Fremdsprache, später nach Angaben in deutscher Sprache). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schrift- verkehr) : Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im III. Jahrgang, jedoch mit gesteigerten Anforderungen. Versuche im freien Vortrag mit allfälliger Wechselrede (Bevorzugung kaufmän- nischer Themen); weiterer Ausbau der Phraseo- logie und Terminologie. Lesestoff: Wie im III. Jahrgang, dazu Artikel aus Zei- tungen und Zeitschriften, besonders wirtschaft- lichen Inhaltes. Kurzgeschichten und Gedichte. Einiges über bedeutende Dichter. Sprachlehre: Wie im III. Jahrgang, insbesondere Wieder- holung des Gebrauches der Zeiten und des Kon- junktivs. Kaufmännischer Schriftverkehr: Unregelmäßigkeiten im Warengeschäft (Ab- lehnung von Aufträgen, Urgenzen, Widerruf von Bestellungen, einfache Mängelrügen) und im Zahlungsverkehr (Mahnbriefe); Rundschreiben. An Hand von Briefen, Katalogen, kaufmän- nischen Geschäftsstücken und Prospekten: Übungen im Verständnis kaufmännischer Schrift- stücke und handelstechnische Erläuterungen in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im III. Jahrgang, dazu kleine Aufsätze aus dem Erlebniskreis des Schülers; Übertragung wirtschaftlicher Texte ins Deutsche. V. J a h r g a n g (3 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten An- forderungen. Sprechübungen mit allfälliger Wechselrede (Bevorzugung kaufmännischer The- men); weiterer Ausbau der kaufmännischen Phraseologie und Terminologie. Sprachlehre: Zusammenfassende Wiederholung der Formen- und Satzlehre; dazu Stilistisches in enger Ver- bindung mit der Satzlehre; einiges aus der Wort- bildungslehre. Lesestoff: Proben aus Schriftwerken des 19. und 20. Jahr- hunderts, die sich mit der geistigen und mate- riellen Kultur, insbesondere mit dem Handel und der Industrie des Landes beschäftigen; Ar- tikel aus Zeitungen und Zeitschriften, namentlich solche wirtschaftlichen Inhaltes (mit besonderer Betonung der Handelsbeziehungen zu Öster- reich); Sachliteratur. Einiges über bedeutendere französische Dichter der Gegenwart. Kaufmännischer Schriftverkehr: Erkundigungen und Auskünfte, Kreditbriefe, Akkreditive, Stellengesuche, Bewerbungen, Ver- tretungen, Inserate. Schriftliche Arbeiten: Wie im IV: Jahrgang; dazu kleine Aufsätze aus dem Erlebniskreis des Schülers; Übertragung wirtschaftlicher Texte ins Deutsche (vor allem aus Zeitungen und Zeitschriften). Didaktische Grundsätze: Sinngemäß wie bei Englisch. b) Eine s l a w i s c h e S p r a c h e (Russisch, Slowenisch oder Serbokroatisch): Bildungs- und Lehraufgabe: Wie bei Englisch. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (4 Wochenstunden): Aussprache : Planmäßige Übungen zur Erwerbung einer richtigen Aussprache und Tonführung. Sprech- und Wortschatzübungen: Nachsprechen, einzeln und im Chor; Beant- wortung und Stellen von Fragen; leichte gram- matikalische Umformungen; Auswendiglernen von Texten in gebundener und ungebundener Rede, leichte Bildbesprechungen, kurze Be- richte über Gelesenes und Erlebtes. Planmäßige Übungen zur Erwerbung eines festen Vorrates von Wörtern und Wendungen aus dem täglichen Leben, insbesondere: Familie, Haus und Woh- nung, Schule, Mahlzeiten, die Zeit, das Jahr und seine Festtage, der menschliche Körper; Aus- drücke aus dem Wirtschaftsleben sind bereits zu berücksichtigen. Einfache Rechnungen. 1070 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Lesestoff: Einfache Lesestücke erzählenden und beschrei- benden Inhaltes, die den Wortschatz des Alltags vermitteln und allmählich in die Kenntnis des fremden Landes und seiner Bewohner ein- führen. Sprachlehre: Die Grundtatsachen der Formen- und Satz- lehre, soweit sie für das Verständnis des Lese- stoffes, besonders aber für das Sprechen unerläß- lich sind (zum Beispiel das Wichtigste aus der Konjugation und Deklination). Schriftliche Arbeiten: Einführung in die Schreib- und Druckschrift der betreffenden Sprache. Im Serbokroatisch- unterricht kann die Einführung in die cyrillische Schrift auch im II. Jahrgang erfolgen. Kurze Diktate im engsten Anschluß an den durch- gearbeiteten Lesestoff, später mit Änderungen des Wortlautes; Beantwortung einfacher Fragen über den Inhalt von Lesestücken; Umformung von Texten; einfache Übersetzungen in die Fremd- sprache (Rückübersetzungen). II. J a h r g a n g (3 Wochenstunden): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im I. Jahrgang. Dazu Sprechübungen mit Hilfe von Anschauungsmaterial, Auflösung geeigneten Lesestoffes in Fragen und Antworten, Zusammenfassung und Umformungen gelesener Stoffe, Wiedergabe vorgelesener, den Schülern nicht bekannter Stücke erzählenden Inhaltes. Planmäßige Übungen zur Erwerbung eines festen Vorrates von Wörtern aus dem Wirt- schaftsleben, insbesondere Handel und Industrie, Postwesen, Verkehrs- und Transportmittel usw. Im Anschluß an die Lesestoffe gelegentliche Zusammenstellung des Wortschatzes nach Be- deutungsgruppen und Wortfamilien mit beson- derer Berücksichtigung der Wirtschaftssprache. Lesestoff: Lesestücke hauptsächlich erzählenden Inhaltes, darunter auch solche, die in die nähere Kenntnis von Land und Volk einführen (Landschafts- und Städtebilder, Reisebeschreibungen usw.); das wirt- schaftliche Leben ist besonders zu berücksichtigen. Gelegentliche Kurzgeschichten und Gedichte aus der neueren Literatur. Sprachlehre: Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre nach den Bedürfnissen des Lesestoffes und der Gesprächsübungen. Schriftliche Arbeiten: Wie im I. Jahrgang, aber mit gesteigerten An- forderungen; Abfassen von Privatbriefen. III. J a h r g a n g (3 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schrift- verkehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im II. Jahrgang, doch steht bei der Zu- sammenstellung und bei der Einübung des Wort- und Phrasenschatzes die Wirtschaftssprache im Vordergrund (Gespräch beim Kauf und Verkauf). Zusammenstellung der Terminologie der Wirt- schaftssprache nach Sachgebieten. Lesestoff: Proben aus der neueren Literatur, die zur weiteren Einführung in das wirtschaftliche Leben des Landes dienen; Texte wirtschaftsgeschicht- licher Art und solche aus dem modernen Wirt- schaftsleben; Artikel aus Zeitungen und Zeit- schriften, besonders wirtschaftlichen Inhaltes. Kurzgeschichten und Gedichte. Sprachlehre: Ausgehend vom Lesestoff und von den Sprech- übungen, Ergänzungen der Formen und Satz- lehre. Schriftverkehr: Auf Grund von Musterbriefen und plan- mäßigen Zusammenstellungen. Aneignung der wichtigsten Redewendungen des Briefes in der Wirtschaft, Anleitung zur selbständigen Ab- fassung einfacher Briefe aus dem Waren- und Zahlungsverkehr, möglichst in vollständigen Geschäftsfällen: Anfragen, Angebote, Bestel- lungen, Ausführung von Bestellungen, Rech- nungen, Zahlungen (Barsendungen, Scheck- verkehr, normaler Wechselverkehr, Übersendung von Kontoauszügen), Empfangsbestätigungen; An Hand von Briefen, Katalogen, wirtschaftlichen Geschäftstücken und Prospekten: Übungen im Verständnis wirtschaftlicher Schriftstücke und handelstechnische Erläuterungen in der Fremd- sprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im II. Jahrgang; dazu schwierigere Dik- tate. Wiedergabe des Inhaltes von Gehörtem und Gelesenem. Diktate (wirtschaftliche Themen, Musterbriefe), Abfassung von Geschäftsbriefen (anfangs an Hand von Angaben in der Fremd- sprache, später nach Angaben in deutscher Sprache). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im III. Jahrgang, mit gesteigerten An- forderungen. Bei begabten Klassen Versuch im freien Vortrag mit allfälliger Wechselrede (Bevor- zugung wirtschaftlicher Themen); weiterer Aus- bau der wirtschaftlichen Phraseologie und Ter- minologie. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1071 Lesestoff: Nicht zu kurze Proben aus Schriftwerken des 19. und 20. Jahrhunderts, die sich mit der geisti- gen und materiellen Kultur, insbesondere mit dem Handel und der Industrie des Landes be- schäftigen. Artikel aus Zeitungen und Zeit- schriften, namentlich solche wirtschaftlichen In- haltes (mit Betonung der Handelsbeziehungen zu Österreich); Sachliteratur. Sprachlehre: Wo Lesestoff und Gesprächsübungen hiezu ge- eigneten Anlaß bieten, Wiederholung und Ver- tiefung der bisher erworbenen Kenntnisse der Formen- und Satzlehre. Schriftverkehr: Unregelmäßigkeiten im Warengeschäft (Ab- lehnung von Anträgen, Urgenzen, Widerruf von Bestellungen, einfache Mängelrügen) und im Zahlungsverkehr (Mahnbriefe). Rundschreiben. An Hand von Briefen, Katalogen, wirtschaft- lichen Geschäftsstücken und Prospekten: Übun- gen im Verständnis wirtschaftlicher Schriftstücke und handelstechnischer Erläuterungen in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten Anfor- derungen. V. J a h r g a n g (3 Wochenstunden, davon 1 Wo- chenstunde Kaufmännischer Schriftverkehr) : Sprech- und Wortschatzübungen: Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten Anfor- derungen, Sprechübungen mit allfälliger Wechsel- rede (Bevorzugung wirtschaftlicher Themen); weiterer Ausbau der wirtschaftlichen Phraseologie und Terminologie. Lesestoff: Wie im IV. Jahrgang. Schriftverkehr: Erkundigungen und Auskünfte, Kreditbriefe, Akkreditive, Stellengesuche, Bewerbungen, Ver- tretungen, Inserate. Schriftliche Arbeiten: Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten Anfor- derungen. Kleine Aufsätze aus dem Erlebniskreis des Schülers; Übertragung schwierigerer wirt- schaftlicher Texte ins Deutsche. Didaktische Grundsätze: Sinngemäß wie bei Englisch. Schularbeiten: je vier im I. bis V. Jahrgang. 5. Geschichte und Sozialkunde (einschließlich Wirtschaftsgeschichte). Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der Hauptereignisse der Geschichte in ihrem inneren Zusammenhang, namentlich so- weit sie zum Verständnis der Gegenwart nötig ist. Einsicht in die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung der Menschheit, mit beson- derer Berücksichtigung der Betriebs-, Verkehrs- und Welthandelsgeschichte des 19. und 20. Jahr- hunderts, genaue Kenntnis der Zeitgeschichte. Vertrautheit mit der Geschichte Österreichs und seinen kulturellen, technischen, wirtschaftlichen und sozialen Leistungen, insbesondere im Hin- blick auf die staatsbürgerliche Erziehung. Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Kurze Einführung in die Geschichtswissen- schaft. Übersichtliche Darstellung urgeschicht- licher Entwicklung (Naturvölker, Sprachfamilien). Hinweise auf die dem europäischen Kulturkreis fernstehenden Hochkulturen. Geschichte des Altertums und Mittelalters bis zur Erneuerung des Römischen Reiches unter Karl dem Großen, mit besonderer Betonung der sozialen Probleme. Die Völkerwanderung in ihren natürlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ur- sachen und Wirkungen. Versuch Kaiser Justini- ans, das Römische Reich noch einmal zusammen- zufassen. Das Frankenreich als Brücke von der römischen Antike zum germanischen Mittelalter, Lehenswesen, Christianisierung, Zivilisierung, römisches Kaisertum, Grenzschutz, Marken und Kolonisation, insbesondere im Gebiete Öster- reichs. Das Heilige Römische Reich als europäi- sches Imperium. Voraussetzung, Verbreitung und Wirkung des Islam. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zur Französischen Revolution. Betonung der sozialen Probleme. Byzanz als Eckpfeiler Europas und Tor zum Orient; Christianisierung und Zivilisierung der Slawen, Magyaren und Nordgermanen. Englands Bevölkerung (Keiten, Germanen, Romanen); die Mauren auf der Iberischen Halb- insel. Die wirtschaftlichen, sozialen und kuturel- len Verhältnisse im Hochmittelalter, die Roma- nik, die Scholastik; die Rivalitäten zwischen kaiserlichem und päpstlichem Universalismus und zwischen Christentum und Islam und deren Fol- gen; der Mongolenansturm. Österreich zur Babenbergerzeit und unter Ottokar dem Prze- mysliden. Die Sonderstellung Österreichs im Hei- ligen Römischen Reich nach dem Privilegium minus. 1072 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Wirtschaftliche Veränderungen, das Aufblühen der Städte, besonders in Italien: das Bürgertum; Entdeckungen, Erfindungen und selbständige Ge- danken im Spätmittelalter. Die Gotik. Ansätze zu parlamentarischer oder republikanischer Ent- wicklung (England, Schweiz, Hanse); Hausmacht- politik und Territorialkämpfe, das Zusammen- wachsen Österreichs unter den Habsburgern. Die Entdeckungsfahrten, Vorgeschichte und Folgen: Humanismus und Renaissance; der Zusammen- bruch der mittelalterlichen Gemeinschaftsidee, auch bedingt durch die Geldwirtschaft; soziale und geistige Krisen, Revolutionen und Reforma- tionen, Merkantilismus und Absolutismus. Die Unabhängigkeitsbewegung der Niederlande und die Religionswirren im übrigen Westeuropa. Der Kampf zwischen kaiserlichem und landesherrli- chem Absolutismus in Mitteleuropa (Dreißig- jähriger Krieg) und seine Folgen; Österreich als Schutzwall Europas. Englands Aufstieg zu Frei- heit und Größe; die Glorreiche Revolution als Ausgangspunkt politischer Demokratie. Das Barockzeitalter; der höfische Absolutismus und der Niedergang Frankreichs. Die Aufklä- rungsideen, die Freiwirtschaftstheorien. Die Barockkultur in Österreich. Österreichs Kampf um die Erhaltung einer internationalen Ordnung in Mitteleuropa. Der aufgeklärte Absolutismus und seine Reformen, besonders in Österreich. Die Vereinigten Staaten von Amerika als erstes modernes demokratisches Staatswesen. Die Französische Revolution und die Entfesselung neuer wirtschaftlicher Kräfte. Napoleon; Erfin- dungen und Entdeckungen, industrielle und me- chanische Revolution; der Positivismus und die modernen Wissenschaften. Die Rolle der Natur- wissenschaften und der Technik für die Lebens- gestaltung zivilisierter Völker; das Anwachsen der Bevölkerung. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Geschichte der Neuzeit seit der Französischen Revolution bis zum Jahre 1918, mit besonderer Betonung der sozialen und wirtschaftlichen Probleme. Neue Klassen und Klassenkämpfe. Restaura- tion. Bürgerliche Revolutionen. Liberalismus, Sozialismus und Nationalsozialismus als Fort- setzer der Aufklärungsideen beziehungsweise der Romantik. Nationale Einigung Deutschlands und Italiens. Innerstaatliche Probleme Österreichs. Weitere technische und wirtschaftliche Fort- schritte. Freihandel und weltwirtschaftliche Ver- flechtung. Der Wettlauf um Rohstoffbasen und Märkte. Der Imperialismus und die Aufteilung der Welt. Wirtschaftliche, soziale und geistige Krisen. Die schrittweise Demokratisierung euro- päischer Staaten, besonders Österreichs. Bemü- hungen um menschlichere Kriegsführung und internationale Bindungen. Die Friedensbewegung in Österreich. Der Erste Weltkrieg und seine Folgen, wirt- schaftliche, territoriale und soziale Veränderun- gen. Die Sowjetunion als neuer Staatstypus. Die Auflösung der österreichisch-ungarischen Mon- archie. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Zeitgeschichte (vom Jahre 1918 bis zur Gegen- wart) mit besonderer Betonung der sozialen und wirtschaftlichen Probleme. Die Republik Österreich. Neue wirtschaftliche und soziale Krisen. Der Völkerbund, der politische Militarismus, Auf- rüstung und Zweiter Weltkrieg. Der österreichi- sche Widerstand, die Erneuerung Österreichs und dessen Arbeit für den Wiederaufstieg. Der Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft. Die gegenwärtigen internationalen Organisatio- nen. Längsschnitte durch die Kultur- und Wirt- schaftsgeschichte als Wiederholung. Didaktische Grundsätze: Der engere Zusammenhang zwischen den leitenden Ideen, geistigen Strömungen, politischen Ereignissen, der Wirtschaft und der sozialen Struktur ist deutlich herauszuarbeiten; unsere heutigen Lebensverhältnisse sind aus ihrer Ent- wicklung heraus verständlich zu machen. Jahres- zahlen sind auf das unbedingt notwendige Aus- maß zu beschränken, zusammenfassende Über- blicke erhalten besonderen Wert. Die beiden Ziele — Verständnis unserer Zeit und Weckung der Liebe zur Heimat, zum österreichischen Vaterland und zum österreichischen Volk — dürfen niemals aus dem Auge verloren werden. Dementsprechend haben das Schicksal und die Leistungen Österreichs, insbesondere auf wirt- schaftlichem Gebiete, eine besondere Behandlung zu erfahren. Die Einführung in die Geschichtswissenschaft hat die Aufgabe, deren Ziel und Arbeitsweise klarzustellen. Die Übersicht über die prähisto- rische Entwicklung dient dem Verständnis des Werdens der Menschheit und ihrer Kultur wäh- rend der Generationen. Prähistorische Fundstellen im Gebiete des heutigen Österreich sind besonders hervorzuheben. Der Überblick über Naturvölker, Sprach- familien und amerikanische, ost- und südasiatische Hochkulturen soll das Bild der Menschheitsent- wicklung abrunden helfen, er soll Begriffe klären, die später wiederholt gebraucht werden (zum Beispiel: Hamiten, Semiten, Indoeuropäer und ähnlichen), und er soll den Irrtum überwinden, daß nur bestimmte Rassen zu Kulturleistungen fähig seien. Vom orientalischen Kulturkreis sind nur die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und künst- lerischen Leistungen eingehender zu behandeln; über die Gestaltung der politischen Verhältnisse ist eine kurze, zusammenfassende Übersicht zu 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1073 geben. Die Kriegsgeschichte Griechenlands und des alten Rom ist auf das Notwendigste zu be- schränken, dagegen ist die wirtschaftliche, soziale und innerstaatliche Entwicklung eingehend zu behandeln, insbesondere soweit dadurch das Ver- ständnis für grundlegende Schöpfungen gefördert wird. Die kulturellen Grundlagen und Errungen- schaften (Mythologie, Kunst, Philosophie, Tech- nik) sollen einen Schwerpunkt der Darstellung bilden. Die römischen Städte, Verkehrswege und Verwaltungsgebiete auf dem Gebiete unserer Republik Österreich sind deutlich herauszu- arbeiten. Eine ausführliche Behandlung ist der Entwicklung des Christentums zu widmen. Auch bei der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit liegt der Schwerpunkt auf der wirt- schaftlichen, sozialen, kulturellen und innerstaat- lichen Entwicklung. Details territorialer Ver- änderungen und persönlich-politische Rivalitäten haben demgegenüber geringe Bedeutung. Leitende Ideen und Stilarten sind in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verflechtung zu beleuch- ten. Für die Grundlagen, Ansätze und Fort- schritte demokratischer Entwicklung und für das Werden, Wachsen und die Wandlungen Öster- reichs ist reges Interesse zu wecken. Hiebei sind nur urkundlich einwandfreie Begriffe zu ver- wenden und unrichtige Begriffe (Ostmark, Deutsches Reich statt Heiliges Römisches Reich u. dgl.) zu vermeiden. Die Längsschnitte durch die Kultur- und Wirt- schaftsgeschichte stellen eine Wiederholung des gesamten Lehrstoffes dar und dienen der Ver- tiefung des Verständnisses des geschichtlichen Ablaufes. Sie sind nach Maßgabe der noch zur Verfügung bleibenden Zeit und erst n a c h Durchnahme des vorgesehenen Lehrstoffes für den V. Jahrgang als Wiederholung zu bringen. 6. Geographie und Wirtschaftskunde (einschließ- lich Wirtschaftsgeographie). Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Wichtigkeit der natürlichen. Gegebenheiten des geographischen Raumes als Grundlagen der Wirtschaft. Auseinandersetzung des Menschen mit diesen Faktoren der Wirtschaft (Naturzwang und Be- freiung davon). Wirtschaftsleben der Kontinente, vor allem der Wirtschaftsräume Europas, der USA, der UdSSR, ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der Weltwirtschaft. Österreichs Wirtschaftsstruktur und sein An- teil an der Weltwirtschaft. Die Verflechtungen und Bindungen der österreichischen Wirtschaft mit dem Ausland auf allen wirtschaftlichen Ge- bieten. Das rasche Wachstum der Menschheit und ihres Güterkreislaufes sowie andauernde staatliche Strukturveränderungen. Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden) : Allgemeine Geographie mit besonderer Be- tonung der Faktoren der Wirtschaft; die Bedeu- tung der Oberflächengestaltung, des Klimas, des Wetters und der Bodengestaltung. Land und Meer, Pflanzen- und Tierwelt, der Mensch. Wirt- schaft und Welthandel. Spezielle Geographie: Afrika, Australien, Ozeanien, Arktis und Ant- arktis, mit besonderer Betonung der wirtschaft- lichen Verhältnisse. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Nord- und Südamerika (USA eingehend), UdSSR, Ostasien, Süd- und Vorderasien, mit be- sonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Staaten Europas mit besonderer Berück- sichtigung der bedeutenderen Handelspartner Österreichs und unter Betonung der wirtschaft- lichen Verhältnisse. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Österreich: Die wirtschaftliche Bedeutung der Bundesländer unter Berücksichtigung der Land- schaftseinheiten, des Bodens und des Klimas. Wirtschaftsgüter nach Eigenproduktion, Produk- tionsstätten, Bedarf. Bedarfsdeckung durch Ein- fuhr, Ausfuhr, Handelspartner, Verkehrswege (Bedeutung des Transitverkehrs für Österreich). Österreichs Anteil am internationalen Welt- markt. Österreich als Fremdenverkehrsland (Handhabung von Kursbüchern). Österreichs Anteil am Kulturschaffen in Vergangenheit und Gegenwart und an der Weltwirtschaft. Didaktische Grundsätze: Dem Schüler, der auf der Grundstufe einen heimatkundlichen, auf der Mittelstufe einen län- derkundlichen Unterricht genossen hat, muß der Unterschied zwischen diesem geographischen Un- terricht und dem Geographieunterricht an der Handelsakademie durch die Erarbeitung des Be- griffes Wirtschaft und durch die Erläuterung der Aufgaben dieser Geographie klar gemacht wer- den. Er ist besonders mit den Faktoren der Wirt- schaft im Rahmen der Geographie vertraut zu machen. Ökonomische Momente als Triebfedern zu Handlungsweisen im Leben der Völker. Bei der Besprechung der verschiedenen Staaten ist auf die Handelsverflechtung mit Österreich Bedacht zu nehmen. Den Abschluß der geographischen und wirt- schaftskundlichen Unterweisung, sozusagen die Krönung nach einer Wirtschaftsschau der Welt, bildet die Darstellung Österreichs, eines von der Natur mit reichen Gaben ausgestatteten, in jeder 1074 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Beziehung lebensfähigen Landes, dessen Bewoh- ner auf allen Gebieten der Kunst und Wissen- schaft Werke schufen und schaffen, die die Aner- kennung der Welt verdienen. Darstellung der Landschaft, aus der die Schöpfer dieser Werke, die großen Künstler, Wissenschafter und Staats- männer hervorgegangen sind. Im Vordergrund muß die Darstellung der Wirtschaftsstruktur Österreichs stehen. Es unterhält mit fast allen Ländern der Erde wirtschaftliche Beziehungen. Hiebei muß dem Schüler die Wichtigkeit der Ausfuhr von Fertigwaren gegenüber der wenig rentablen Rohstoffausfuhr vor Augen geführt werden. Richtige Einschätzung der Leistungen des österreichischen Volkes, die Wertung der Stellung Österreichs im Leben der Völker. Er- ziehung zur Völkerverständigung und Friedens- bereitschaft ist die höchste und vornehmste Auf- gabe des Geographie- und Wirtschaftskundeun- terrichtes. Der Schüler muß stets auf einschlägige Vor- träge, Zeitungsberichte usw. aufmerksam ge- macht und veranlaßt werden, Zeitungsaus- schnitte, Bildmaterial und ähnliches zu sammeln. Eine Unterweisung, wie zu lernen ist, erscheint dringend geboten. Auch das häusliche Lernen soll nur mit Benützung der Landkarte erfolgen. Mit ihrer Hilfe sind die geographischen Namen zu lernen. Das Zeichnen von einfachen Skizzen, be- sonders Lageskizzen von Orten in Beziehung zu Flüssen, Gebirgszügen oder größeren Städten ist zu üben, doch hat das Zeichnen von Landkarten zu unterbleiben. Daher auch die Forderung für den Lehrer: Bei wichtigen Produktionsstätten, die in der Karte nicht eingezeichnet sind, keine Ortsangabe ohne Lageskizze. Die Verwendung von Wandkarten ist unerläßlich. Dem Arbeitsprinzip ist weitge- hend zu. entsprechen. Das tragende Moment des Unterrichtes ist der lebendige Vortrag des Lehrers, unterstützt durch Exkursionen, Schulfilmvorführungen und belebt durch wirtschafts- und kulturgeschichtliche Hin- weise. Die Zahlen im Geographie- und Wirtschafts- kundeunterricht haben in erster Linie für Ver- gleichszwecke Bedeutung. Auch statistische Ta- bellen werden unter Umständen geboten werden müssen. Der Schüler lernt hiebei, wie derartige Tabellen auszuwerten sind. Von besonderem Nutzen sind Berechnungen über das österreichische Wirtschaftswachstum, die Investitionsquoten, die Außenhandelsverflech- tung und ähnliches ebenso wie die Berechnung und Verwertung von Kopfquoten bei wichtigen Nahrungs- und Genußmitteln. Die Unterschei- dung zwischen anspruchsvollen und bescheidenen, bzw. anspruchslosen Völkern wird deutlich. Vor allem wird die Stellung des Österreichers, dem in Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse der Makel besonders betonter Wohllebigkeit anhaf- tet, richtig erkannt. Zahlengrößen sind auf die einfachste Art zu veranschaulichen (Streifen, Kreissektorendia- gramme und Kurven usw. auf Millimeterpapier). Als Hilfsmittel für den Unterricht benötigt der Schüler Atlas oder Schulhandkarten, Buntstifte, Lineal, Winkelmesser und Millimeterpapier. 7. Naturgeschichte. Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Naturkörper, die als Rohstoffe für den Handel von Bedeutung sind, und der diagnostischen Merkmale, die bei der mikroskopischen Warenprüfung zur sicheren Er- kennung einer Ware dienen. Somatologie und Hygiene. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (3 Wochenstunden): Mineralogie und Geologie: Morphologische, physikalische und chemische Eigenschaften der als Rohstoffe wichtigsten Mi- nerale unter besonderer Berücksichtigung jener physikalischen Eigenschaften, die maßgebend für die Wertbestimmung von Waren sein können. Vorkommen der Minerale in der Natur und ihre Verwendung. Die Entstehung der Gesteine unter jeweiligem Hinweis auf solche Vertreter, die als Baumaterialien von besonderer Bedeutung sind. Botanik: Morphologie, Anatomie und Histologie der Pflanzen. Physiologische Grundtatsachen, die zum Verständnis der besonderen Stellung der Grünen Pflanze — Nahrungslieferant für alle an- deren Lebewesen — unerläßlich sind. Im Zusam- menhang mit der „Vermehrung" die Mendel- schen Vererbungsgesetze im Hinblick auf ihre praktische Bedeutung in der Pflanzen- und Tier- zucht. Die wichtigsten Bakterien und Pilze. Einige Familien der Sproßpflanzen, deren Ver- treter als Nutzpflanzen von besonderer Wichtig- keit sind. Zoologie: Allgemeine Einteilung des Tierreiches unter Berücksichtigung der anatomischen, morphologi- schen und physiologischen Grundtatsachen. Die wichtigsten Nutztiere als Rohstofflieferanten. Somatologie: Die Gewebe und Organe des menschlichen Körpers; wichtigste Tatsachen aus der Hygiene und Arbeitshygiene. Didaktische Grundsätze: Bei der geringen Stundenzahl, die zur Verfü- gung steht, und dem umfangreichen Stoff, der 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1075 bewältigt werden soll, ist eine sorgfältige Aus- wahl zu treffen und Beschränkung auf das Wich- tigste notwendig. Die Begrenzung des Lehrstoffes auf allgemeine Übersichten und Zusammenfas- sungen wird sich kaum vermeiden lassen. In der Mineralogie sind jene physikalischen Eigenschaf- ten eingehender zu besprechen, die zum Beispiel bei Edelsteinprüfungen herangezogen werden (Dichte, Lichtbrechung, Dichroismus). In der Systematik ist das Hauptgewicht auf die für Österreich als Rohstoffe und Ausfuhrprodukte wichtigen Minerale zu legen (zum Beispiel Spat- eisenstein, Magnesit). In der Botanik sind bei der Besprechung der Zellen und Gewebe jene Merk- male besonders hervorzuheben, die bei der mi- kroskopischen Prüfung von Waren pflanzlicher Herkunft zum sicheren Erkennen führen (zum Beispiel Hoftüpfel, Steinzellen, Zelleninhalts- stoffe). In der Systematik der Botanik und Zoo- logie wird man sich auf jene Familien beschrän- ken müssen, deren Vertreter für den mensch- lichen Haushalt besonders bedeutsam sind, wobei am Beispiel einer einheimischen Pflanze bzw. eines Tieres, die betreffende Familie kurz charakterisiert wird. Der Unterricht ist durch weitestgehende Verwendung von Anschauungs- material (Rohstoffproben, Wandtafeln, mikro- skopische Demonstrationen, Lichtbild und Film), lebendig zu gestalten. 8. Chemie. Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis chemischer Vorgänge und ihre Ge- setzmäßigkeit, erarbeitet durch planmäßig ausge- wählte Versuche. Kenntnis der wichtigsten Grundstoffe, ihrer Verbindungen und Umset- zungen, soweit sie für Industrie und Handel Be- deutung haben. Da der Warenkundenunterricht die chemische und mechanische Technologie der Stoffe behan- delt, muß die Chemie hiezu die theoretischen Grundlagen schaffen. Einsicht in chemische Erfordernisse der Indu- strie, die das praktische Zusammenarbeiten von Kaufmann und Techniker erfolgreich gestalten. Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Anorganische Chemie: Grundlagen und Grundbegriffe der Chemie, gewonnen bei Be- sprechung von Wasser und Luft. Atombau, Periodensystem, Bindungsarten, Ionentheorie, Thermochemie. Chemische Eigen- schaften wichtiger Nichtmetalle, Schwerchemika- lien: Säuren, Basen und Salze, Stickstoffindustrie, Handelsdünger, Industriegase, Karbide, Chloral- kalielektrolyse. Gruppeneigenschaften der Metalle, Spannungs- reihe, Grundzüge (Theorie) der großtechnischen Gewinnung von Metallen (Rösten, Reduktion, Schmelzflußelektrolyse). Photochemie. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Kettenförmige Kohlenwasserstoffe (Alkane, Alkene, Alkine). Homologe Reihen, Isomerie. Azetylenindustrie. Additions- und Polymerisa- tionsreaktionen. Halogenderivate. Substitutions- reaktion. Alkohole, Äther, Aldehyde, Konden- sationsreaktion. Ketone, Karbonsäuren, Ester (Fruchtester, Wachse, Fette), Wasch- und Netz- mittel, Kohlehydrate (Zucker, Stärke, Zellulose, Kunststoffe auf Zellulosebasis), Gärungsindustrie, Amine, Amide, Nitrile, Aminosäuren, Eiweiß, Polyamidfaser. Aromatische Verbindungen: Steinkohlenteer, Derivate des Benzols und seiner Homologen. Wichtige Farbstoffe, Kunststoffe, Chemo- therapie, ausgewählte Naturstoffe, Alkaloide. Didaktische Grundsätze: Der Chemieunterricht an Handelsakademien hat sowohl die allgemeinen Grundlagen, Tat- sachen und Fortschritte der Chemie als auch ihre Bedeutung für die Gegenwart, besonders für das Wirtschaftsleben, zu vermitteln. Es sind daher die chemischen Grundlagen der Gewinnung der wich- tigsten Stoffe zu behandeln sowie ihre Eigen- schaften, ihre Veredelung, Untersuchung und Ver- wendung. Theorie und Systematik sind so an- zuwenden, daß sie beim Schüler Verständnis er- wecken und den Unterricht rationalisieren. Die Gruppeneigenschaften der Grundstoffe (Periodensystem) und der organischen Verbindun- gen (Homologe Reihen) sind soviel und früh als möglich zur Intensivierung des Unterrichtes heranzuziehen. Zugunsten der vertieften Behand- lung des Wesentlichen ist auf strengste Stoffaus- wahl und notwendige Beschränkung zu achten. Hervorgehoben müssen aber besonders jene Ver- fahren und neuen Stoffe werden, die Wirtschaft oder Medizin wesentlich beeinflussen. An geeigne- ten Beispielen ist auf die betriebswirtschaftliche Seite der diemischen Industrie hinzuweisen; Roh- stofffragen, Verbesserung und Verbilligung der Verfahren, Nebenproduktverwertung, Erzeugung des Eigenbedarfes der Werke, Qualitätsunter- schiede der Produkte, Lagerung und Transport- bedingungen. Der Lehrstoff der Warenkunde ist zu berücksichtigen, so daß zweimalige Besprechung desselben Sachgebietes vermieden wird. Nur von Industrien, die ausgesprochen chemische Produkte herstellen (Säuren, Basen, Ammoniak, Spiritus, petrochemische Produkte), ist auch die Technolo- gie im Chemieunterricht durchzunehmen. Da der Physikunterricht erst im III. Jahrgang einsetzt, ist es notwendig, eine Reihe von physikalischen Gesetzen im Chemieunterricht zu behandeln, zum Beispiel Gasgesetze, Löslichkeit, Teilgebiete der Wärme- und Elektrizitätslehre, Polarisation des Lichtes usw. Das besondere Bestreben des Lehrers muß darauf gerichtet sein, den Chemie- 1076 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Unterricht modern, lebhaft und interessant zu führen. Zur Ausgestaltung sollen nach Möglich- keit chemisch-technische Betriebe besichtigt und geeignete Filme und Lichtbilder herangezogen werden. Die Abhaltung von Schülerübungen ist erwünscht. Ihr Plan ist mit den Übungen im Warenlaboratorium abzustimmen. 9. Warenkunde und Technologie. Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Waren. Die Rohstoffe und die aus ihnen und den Erzeugnissen der Industrie durch Formveränderungen (mechanisch- technologische Vorgänge) hergestellten Haib- und Ganzfabrikate, im Anschluß an den Unter- richt in Naturgeschichte und Chemie. Verständ- nis für die hervorragendsten Industrien, ihr Zu- sammenhang mit dem Welthandel. Besondere Be- rücksichtigung der Fertigware, die häufigsten Ver- unreinigungen und Verfälschungen sowie deren Erkennen. Die im Großhandel üblichen Waren- prüfungsverfahren mit Berücksichtigung der ge- setzlichen Bestimmungen und Handelsgebräuche. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (3 Wochenstunden): Kurze Wiederholung der in der Chemie durch- genommenen Brennstoffe. Die Metalle; das Eisen und die wichtigsten in der Technik gebrauchten Metalle, ihre Legierungen. Die mechanisch- technologischen Verarbeitungsprozesse (Gießerei, Oberflächenbearbeitung) und die dadurch her- gestellten Zwischenprodukte und Fertigwaren (Walzware, Drähte, Rohre). Die Arbeiten des Zusammenfügens (Gasschmelzschweißung, Elek- tro- und Thermitschweißen, Nieten und Löten), Korrosion, Korrosionsschutz. Industrie der Steine: Baumaterialien und ihre Bearbeitung, Schleif- und Poliermittel, technisch wichtige Mineralien (Kalk, Asbest, Graphit), Glas- und Tonwaren, Schmucksteine. Knapper Rück- blick auf die chemische Großindustrie Öster- reichs. Nahrungsmittel: Die Ernährung. Getreide, Hülsenfrüchte; Mahlprodukte, und ihre Herstel- lung; Back- und Teigwaren, Zucker und Stärke, Honig und Kunsthonig; Obst, Südfrüchte, Ge- müse und ihre Konservierung; Milch und Molke- reiprodukte; Eier, Fleisch, Fische und ihre Kon- servierung. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Fette und Öle, Gewürze, Genußmittel. Holz und seine Verarbeitung, Kork, Textilrohstoffe (Natur- und Kunstfasern), Spinnerei und Garne, Weberei und Gewebe. Papierindustrie, Druckver- fahren. Ätherische Öle und Harze, Kunststoffe, Kautschuk und verwandte Waren. Lederwaren und ihre Rohstoffe, Pelze. Didaktische Grundsätze: Die Warenkunde soll in dem Sinne behandelt werden, daß sie auf den bereits im früheren Unterricht gewonnenen Grundlagen des Natur- geschichts- und Chemieunterrichtes aufbaut und sich als angewandte Naturwissenschaft darstellt. Sie hat somit Kenntnisse für das praktische Leben zu vermitteln, die besonders für den Absolventen einer höheren kaufmännischen Lehranstalt un- erläßlich sind. Der Unterricht kann aber bei dem umfangreichen Stoffgebiet keineswegs Spezial- kenntnisse vermitteln. Die Lehrfächer Natur- geschichte, Chemie und Warenkunde sind in möglichst engem organischem Zusammenhang zu bringen (teilweise nur als Wiederholung). Ebenso soll zwischen dem Unterricht in der Warenkunde und in der Wirtschaftsgeographie durch entsprechendes Zusammenarbeiten der be- treffenden Fachlehrer die Verbindung hergestellt werden. Das Hauptgewicht ist auf das Erkennen und auf die sich aus den chemisch-physikalischen Eigenschaften ergebende spezielle Verwendung der Waren zu legen. Ferner sollen Interesse und Verständnis für technische Vorgänge, besonders für die industriell wichtigen Prozesse sowie für die Bedeutung und die Zusammenhänge der Großindustrien vermittelt und dadurch der Blick erweitert und die allgemeine Bildung gehoben werden. Die Warenkunde ist nicht bloß lehr- buchmäßig vorzutragen und zu prüfen, sondern vor allem durch die weitestgehende Verwertung der Anschauungsmittel zum dauernden geistigen Besitz der Schüler zu machen. Daher müssen die zu besprechenden Rohstoffe und Industrieerzeug- nisse den Schülern in geeigneten Proben, die letzteren auch in Stufengängen, vorgezeigt werden. Außerdem sind gute Bildwerke, wenn möglich mit Benützung des Projektionsapparates, vorzuführen. Es ist vom Schulfilm Gebrauch zu machen, wobei aber nur im Anschluß an ein bereits durchgenommenes Stoffgebiet der ent- sprechende Film vorgeführt werden soll. Auf keinen Fall darf der Film den Unterricht er- setzen! Die warenkundlich-technologische Samm- lung ist immer wieder durch neue Erzeugnisse aus der Wirtschaft zu ergänzen. Der Besuch von geeigneten Betrieben festigt erworbene Kennt- nisse und soll daher nach Möglichheit durch- geführt werden. 10. Physik. Bildungs- und Lehraufgabe: Anbahnung des Verständnisses der wichtigsten Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der Physik, Der Schüler soll richtig beobachten und das Beobachtete richtig beschreiben lernen und einen Einblick in den gesetzmäßigen Zusammen- hang der Erscheinungen (besonders auch als wis- sensmäßige Grundlage für ein im Laufe des Lebens anzustrebendes geschlossenes Weltbild) und in die Bedeutung der physikalischen Gesetze 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1077 für das wirtschaftliche Leben gewinnen. Auf- geschlossenheit gegenüber physikalsch-technischen Problemen ist anzustreben. Lehrstoff: III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Mechanik: Bewegungslehre: Begriffe, physikalische Maß- einheiten und Meßgeräte. Raum, Zeit, Masse, Ge- schwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Arbeit, Leistung, Impuls, Energie; Prinzipe der Mecha- nik. Drehbewegung, Zentripetalkraft, Harmoni- sche Schwingungen. Wellenlehre, Interferenz. Aufbau der Stoffe: Molekularkräfte. Grundbegriffe der Hydro- und Aeromechanik. Wärmelehre: Kinetische Wärmetheorie, Temperatur (Celsius und Kelvin), absoluter Nullpunkt, Zustands- gleichung der Gase, Änderung der Aggregat- zustände (Wärme- und Kältetechnik). Wärme und Arbeit (Hauptsätze, Wärme- energiemaschine). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Elektrizitätslehre: Statik: Grunderscheinungen und Gesetze, La- dung, Elektrizität, Potential (Spannung), Kapazi- tät, Influenz, Elektronen, Ionen. Elektrischer Strom; Begriffe; Spannung, Strom, Widerstand, Gleichstromgesetze, Spannungs- und Stromteilung. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärme- wirkungen und deren technische Anwendungen. Chemische Wirkungen: Ionenstrom in Flüssig- keit und Gasen. Magnetische Wirkungen: Das magnetische und elektromagnetische Feld. Definition der elektri- schen Grundeinheiten. Elektromagnetische In- duktion und ihre Gesetze, Selbstinduktion, An- wendung auf Erzeugung von Gleich- und Wech- selstrom, Fernmeldetechnik und Bürotechnik, insbesondere auf elektronische Rechenanlagen. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen und ihre Anwendung auf Rundfunk, Fernsehen, Radar. Optik: Lichtwellen, Doppelnatur des Lichtes, Lichtmessung. Grundzüge der geometrischen und der physikalischen Optik. Elemente der Kernphysik: Radioaktivität, Atomenergie. Didaktische Grundsätze: Als Ausgangspunkt der Betrachtung hat im Physikunterricht stets die eigene Erfahrung des Schülers, die Beobachtung der Naturerscheinun- gen oder der Versuch zu dienen. Der Physikunterricht hat die modernen An- forderungen der Wirtschaft und insbesondere der Bürotechnik zu berücksichtigen und auf die Querverbindungen zu den anderen naturwissen- schaftlichen Fächern Bedacht zu nehmen. Der Physiklehrplan bietet infolge der geringen dem Unterricht zur Verfügung stehenden Zeit nur die Möglichkeit, den vorgeschriebenen Lehrstoff prinzipienmäßig, nicht aber erschöpfend durch- zuarbeiten. Es bleibt der Methodik des Lehrers überlassen, einen richtigen Mittelweg zwischen prinzipieller Behandlung der physikalischen Grundlagen und der Besprechung notwendiger Einzelheiten zu finden, jedoch im Unterricht der Weiterentwicklung Rechnung zu tragen. Besuch von geeigneten Betrieben. 11. Mathematik (einschließlich Wirtschaftsmathe- matik). Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Gebiete der Elementarmathematik und Erfassung und An- wendung des Funktionsbegriffes. Kenntnis der Grundbegriffe der Infinitesimalrechnung, der Finanz- und Wirtschaftsmathematik. Lesen ein- facher mathematischer Marktberechnungen. Grundbegriffe für die Erlernung des „Program- mierens bei Büromaschinen". Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die vier Grundrechnungsarten mit allgemeinen Zahlen und ihre Anwendung auf Gleichungen ersten Grades mit einer Unbekannten. Kurze Wiederholung der Flächen- und Volumsformeln. Empirische Funktionen und ihre graphische Darstellung im Koordinatensystem. Die lineare Funktion. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Unbekannten, deren rechnerische und graphische Auflösung. Lineare Gleichungssysteme mit mehr als zwei Unbekannten. Potenzen und Wurzeln und die wichtigsten Sätze über das Rechnen mit diesen. Die Potenzfunktion und. ihre Darstellung. Übersicht über die Zahlsysteme, Dualzahlen, beschränkt auf einfachste Beispiele. II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wiederholung der Potenzrechnung, Pythagorei- scher Lehrsatz, Exponentialgleichungen, Logarith- men, Rechenschieber. Die Winkelfunktionen mit ihren Darstellungen am Einheitskreis und im Koordinatensystem (Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks). Qua- dratische Gleichungen und ihre Anwendung (auch auf Kreis, Parabel, Ellipse und Hyperbel in einfacher Lage zum Achsenkreuz). Komplexe Zahlen. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Artihmetische und geometrische Reihe, unend- liche geometrische Reihe, Zahlenfolge und Grenz- werte. 1078 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Einführung in die Differentialrechnung: Dif- ferentiation von Potenzen und Polynomen, Pro- dukt- und Quotientenregel, Differentiation ratio- naler Funktionen, Kettenregeln. Untersuchung einfacher Kurven, Extremwertaufgaben. Anwen- dungen auf einfachere wirtschaftstheoretische Aufgaben. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Unbestimmtes Integral einfacher Funktionen. Bestimmtes Integral und dessen Anwendung auf die Berechnung von Flächen und Rauminhalten und wirtschaftstheoretischen Problemen. Zinseszinsrechnung; dekursiver, antizipativer Zinseszins, äquivalente Zins- und Diskontsätze, gemischte Verzinsung, mittlerer Zahlungstermin. Zeitrentenrechnung: Ganz-, über- und unter- jährige gleichbleibende Renten. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Schuldtilgung: Zinsen, Raten-, Annuitäten-, Prozent- und Obligationsanleihen. Konvertierun- gen, Kurs- und Rentabilitätsberechnungen. Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Elemente der mathematischen Statistik. Zusammenfassende Wiederholung und Ergän- zung des gesamten Lehrstoffes unter Berück- sichtigung wirtschaftlicher Probleme. Didaktische Grundsätze: Das Hauptziel des mathematischen Unter- richtes ist das Erfassen funktionaler Beziehungen. Dieses dient der Schulung des logisch formalen Denkens und fördert das Verständnis für die Probleme, die das Wirtschaftsleben in wachsen- dem Maße aufwirft. Die Beispiele sind auf die Erarbeitung gundsätzlicher Erkenntnisse und auf ihre Anwendung für die Bedürfnisse der Wirt- schaft zu beschränken und daher praxisnahe zu gestalten. Schularbeiten: Vier im I. Jahrgang, je drei im II. bis V. Jahrgang. 12. Kaufmännisches Rechnen. Bildungs- und Lehraufgabe: Auf vollem Verständnis beruhende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung aller im Wirtschaftsleben vorkommenden Berechnungen, bei ständiger Berücksichtigung der Praxis. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Einleitende Wiederholung der Grundrechnungs- arten mit Dezimalzahlen und insbesondere mit gemeinen Brüchen; das Rechnen mit periodischen Dezimalzahlen. Ständige Übungen im Kopf- rechnen, Fertigkeitsübungen, zum Beispiel Turm- rechnen. Die kaufmännischen Rechenvorteile mit beson- derer Berücksichtigung jener, die auf der Faktorenzerlegung und dem Rechnen mit ge- meinen Brüchen beruhen. Abgekürzte Multipli- kation und Division. Die Anwendung der Grund- rechnungsarten auf das Rechnen mit benannten Zahlen, Resolvieren und Reduzieren, beschränkt auf die metrischen und auf die wichtigsten engli- schen und amerikanischen Maße und Gewichte sowie auf die wichtigsten Geldsorten. Die Schlußrechnung, ihre kaufmännische An- schreibung und ziffernsparende Ausrechnung. Die Proportion. Die einfache und die zusammen- gesetzte Durchschnittsrechnung. Die Mischungs- und Verteilungsrechnung. II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Prozentrechnung in allen ihren Arten und Formen, Vermehrungs- und Verminderungs- faktoren. Der Kettensatz, seine Aufstellung und ziffern- sparende Ausrechnung. Die Zinsenrechnung in allen Arten und Formen. Die Terminrechnung. Die Berechnung von Ratenzinsen. Die Diskont- rechnung nach österreichischer Usance. Der Nettoausgleich. Die Berechnung der Kosten des Eskontkredites. Die Valuten- und Devisenrechnung nach den in Österreich geltenden Usancen; der Nettoaus- gleich von Schulden und Forderungen an das Ausland, beschränkt auf einfache Fälle. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Effektenrechnung nach den in Österreich geltenden Usancen. Die Warenrechnung: Lieferungs-, Ein- und Verkaufsrechnungen, Speditionsrechnungen; Be- rechnungen über Zölle und Abgaben. Die Konto- korrentrechnung nach der englischen Methode, beschränkt auf Beispiele mit gleichbleibendem Zinsfuß; die deutsche und französische Methode lediglich in ihrer theoretischen Grundlage; die Verzinsung von Spareinlagen. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Warenkalkulation: Einfache und zusam- mengesetzte Einkaufs- und Verkaufskalkulatio- nen; Aufschlags- und Kalkulationsfaktor und Produktionskalkulation (Grundzüge). Lohnver- rechnung. Die Edelmetall- und Münzrechnung, be- schränkt auf die einfachsten Fälle; die Kursnotiz auf den wichtigsten Börsenplätzen; Kurs- paritäten. Die Kontokorrentrechnung nach der englischen Berechnungsmethode mit doppelten und wech- selnden Zinssätzen, mit Abschlußblatt und als Saldokontokorrent; die Ermittlung des durch- schnittlichen Kontostandes, des Nettozinssatzes 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1079 und der Kosten des Kontokorrentkredites, be- ziehungsweise des Ertrages der Kontokorrentein- lagen. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Valuten- und Devisenkursnotierungen auf den wichtigsten ausländischen Börseplätzen; Kursreduktion und Kursparitäten. Die Grundzüge der Devisen-, Differenz- und Ausgleichsarbitrage. Wiederholung der Effektenrechnung und Er- weiterung durch Berechnungen über Kurse, Rendite und über Bezugsrechte. Die Warenrechnung: Qualitätsmaße und deren Umrechnungen; Preisparitäten. Die Waren- und Produktionskalkulation: schwierige Fälle, insbesondere der gewerblichen und industriellen Kalkulation. Didaktische Grundsätze: Die Behandlung des Lehrstoffes wird sich vor- wiegend auf die logische Überlegung stützen; die Schüler sind nach vorbereitender Darstellung der Gegebenheiten zu eigener, selbständiger Arbeit anzuhalten, die rein mechanische Bewältigung der Probleme ist unbedingt zu vermeiden. Gelegentlich der Rekapitulation des behandelten Lehrstoffes kann eine rein mathematische Dar- stellung das Verständnis für manche Rechnungs- vorgänge ergänzen und vertiefen. Der ständigen Anwendung der kaufmännischen Rechenvorteile sowie der ziffernsparenden Ausrechnung durch Abschätzen des Ergebnisses vor Beginn der Rechnung ist besonderes Augenmerk zuzu- wenden. Ebenso sind die Schüler zur Einhaltung einer netten und übersichtlichen äußeren Form unentwegt anzuhalten. Bei allen Ansätzen, die sich öfters ändern (wie Kurse, Gebühren, Spesensätze und dergleichen), ist kein Gewicht auf das Auswendiglernen dieser Ansätze zu legen, jedoch unbedingt und ständig das Nachschlagen derartiger Ansätze aus den jeweils geltenden Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen und dergleichen zu üben, so daß der Schüler auch in seiner späteren Praxis zur Ermittlung solcher Ansätze (nach den jeweils geltenden Verlaut- barungen) fähig ist. Die betriebswirtschaft- lichen Sammlungen der Schulen müssen daher stets die neueste Auflage derartiger Veröffent- lichungen enthalten, deren Vorweisung und Benützung erst den Unterricht im Kaufmänni- schen Rechnen praxisnahe gestaltet. Die Quer- verbindungen zu den übrigen kaufmännischen Gegenständen sind besonders zu wahren. Schularbeiten: je drei im I. bis V. Jahrgang. 13. Kaufmännische Betriebskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Organisation und das Leben der wirtschaftlichen Betriebe, Kenntnis der Ein- richtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erken- nen der vielfältigen wirtschaftlichen Zusammen- hänge und der Stellung des einzelnen Betriebes im gesamten Wirtschaftsgeschehen. Entwicklung und Schulung des wirtschaftlichen Denkens. Ver- mittlung der theoretischen Grundlagen für die übrigen kaufmännischen Fächer. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Allgemeine Einführung: Entwicklung und Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaf- tens, Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch. Das Wichtigste über die Wirtschaftsformen. Die Betriebe und ihre Aufgaben im Dienste der Wirtschaft. Arten der Betriebe. Der betriebliche Kreislauf. Faktoren und Betriebe, Standort. Arbeit und Lohn. Betriebsmittel. Kapital und Vermögen. Einführung in die Elemente des wirtschaft- lichen Verkehrs: Der Ein- und Verkauf der Güter: Die Gegenstände des wirtschaftlichen Ver- kehrs. Arten der Waren. Kaufvertrag (Abschluß und Inhalt). Usancen. Verpackung und Auf- machung. Die Lieferung der Ware. Zustellung, Versand durch die Post, durch die Bahn, durch Kraftwagen; das Wichtigste über den Fracht- führer und den Spediteur. Die Übernahme und Prüfung der Ware durch den Käufer. Bemänge- lungen. Der Liefer- und Annahmeverzug. Die Zahlung: Wesen, Aufgaben und Arten des Geldes; die Währungen der wichtigsten europäi- schen Staaten, Valuten. Die Barzahlung. Der Bar- erlag; die Zahlungsvermittlung durch die Post (Postanweisung, Postnachnahme, Postauftrag). Der Bankscheck. Die Kaufmännische Anwei- sung. Das Wichtigste über das Akkreditiv. Die Überweisung. Der Scheck- und Überweisungs- verkehr des Österreichischen Postsparkassen- amtes, der Österreichischen Nationalbank, der Banken, der Sparkassen und der Kreditgenossen- schaften. Wirtschaftliche Bedeutung des Sparens. Der Zahlungsverzug und die Regelung von Zahlungsschwierigkeiten. Die Mahnung. II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Begriff und Arten des Kredites (Sicherstellung, Verwendung, Dauer); Kreditkosten. Der gezo- gene und der eigene Wechsel, Wechselbestandteile, Akzept, Zirkulation, Haftung, Wechselbürgschaft, Inkasso. Die wirtschaftlichen Aufgaben des Wech- sels. Der unregelmäßige Wechselverkehr (Prolon- gation, Protest, Regreß). Die Unternehmungen und ihre rechtlichen For- men: Unternehmung und Betrieb. Arten der Unternehmungen, der Kaufmannsbegriff. 1080 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Die Firma. Das Handelsregister. Die Einzelunterneh- mung. Die Handelsgesellschaften. Die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Die Hilfspersonen: Angestellte, Handlungs- bevollmächtigte. Prokuristen. Die Handelsbetriebe: Bedeutung und Funk- tionen des Handels. Der Einzelhandels- und Großhandelsbetrieb: Wirtschaftliche und recht- liche Grundlagen. Betriebsmittel und Kapitalbe- schaffung. Einkauf, Lagerhaltung, Verkauf, Werbung. Die Betriebsformen der Großbetriebe des Ein- zelhandels. Organisation eines Großhandels- betriebes. Der Umsatz im Handelsbetrieb. Umschlags- dauer, Mindestlager, Kosten- und Kalkulations- zuschlag, Gewinnzuschlag und Handelsspanne, Gewinn und Rentabilität. Die Handelsvermittler: Der Kommissionär. Der selbständige Handelsvertreter. Der Makler. Die Marktorganisationen: Märkte, Messen, Warenbörsen, Auktionen. Einschreibungen, Lieferungsausschreibungen, Musterlager, Ausstellungen. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Per- sonenbeförderung : Die Post: Die Brief- und Paketbeförderung. Der Telegramm-, Telephon- und Fernschreib- verkehr. Die Eisenbahn: Die Arten der Güterversen- dung. Der Frachtbrief, die Eisenbahntarife im Güterverkehr. Die Fuhrwerksbetriebe, die Betriebe der Bin- nen- und Seeschiffahrt und die Luftverkehrs- betriebe. Die Speditionsbetriebe: Der Sammelladever- kehr. Die Nebenleistungen. Die Lagerhausbetriebe: Die Arten der Lager- häuser. Der Lagerschein. Lagerhaustarife. Die Versicherungsbetriebe: Wesen und Arten der Versicherung. Der Versicherungsvertrag. Die Betriebe der gewerblichen Auskunfteien: Die Arten der Auskünfte. Sonstige Dienstleistungsbetriebe: Inkassobüros, Frachtrevisions- und Reklamationsbüros. Die Betriebe der Kreditinstitute: Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Liquidität. Das Einlagegeschäft. Besondere Hervorhebung des Spargedankens. Die Arten der Kreditgewäh- rung: Die Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Akzept-, Aval- und Hypothekarkredite, Kredit- sicherungen und Kreditüberwachung. Die Wertpapiere und die Wertpapierbörsen. Die Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinsti- tute. Emissionsgeschäfte und Beteiligungen. Die Betriebsformen von Kreditinstituten und ihre Bedeutung im Wirtschaftsleben: Noten- banken, Kreditbanken, Hypothekenbanken, Spar- kassen, Giroinstitute, Bankbetriebe auf genossen- schaftlicher Grundlage. Die Organisation einer Kreditbank. Die Außenhandelsbetriebe: Wesen und Bedeu- tung des Export-, Import- und Transithandels. Die Formen der Außenhandelsbetriebe. Der Ver- tragsabschluß im Außenhandel. Die wichtigsten Incoterms. Der Warentransport im Außenhan- del. Die Fracht- und Verschiffungspapiere. Zölle, Zolltarife, Zollverfahren. Die Seeversicherung. Die Arten des Zahlungsausgleiches im Außen- handel. Dokumentenakkreditive. Rembours- kredite. Die Währungen der wichtigsten außereuropä- ischen Staaten, Devisen. Devisenbewirtschaftung. Zwischenstaatliche Handels- und Zahlungsabkom- men. Handelsbilanz und Zahlungsbilanz. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Gütererzeugungsbetriebe: Gliederung der Erzeugung in Urproduktion, Handwerk und Industrie. Der Handwerksbetrieb: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Betriebsmittel, Materialbe- schaffung Fertigung und Verkauf. Kostengestaltung und Preisberechnung. Der Industriebetrieb: Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Materialeinkauf, Lager- haltung und Fertigung (Arbeitsteilung und Ar- beitsvereinigung: Einzel-, Serien- und Massen- erzeugung; Rationalisierung, Typisierung, Nor- mung, Spezialisierung; Arbeitsentlohnung und Lohnsysteme; Grundsätze wissenschaftlicher Be- triebsführung). Vertrieb, Kostengestaltung und Preisberechnung. Die Organisation eines indu- striellen Großbetriebes. Zusammenschlüsse von Unternehmungen: Kartelle, Interessengemein- schaften. Konzerne. Die Fusion von Unterneh- mungen. Truste und Holdinggesellschaften. Sanie- rung und Auflösung von Unternehmungen. Öffentliche Institutionen und Verbände im Wirt- schaftsleben. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (als Wie- derholung und Zusammenfassung). Die Betriebsgründung: Wahl des Standortes, erforderliche Betriebs- mittel, Kapitalbedarf. Finanzierung, Rechtsform, Gründungsträger, Gründungskosten. Gründungs- risken. Die Vermögens- und Kapitalstruktur: Liquidi- tät, Liquiditätsgrad. Vermögens-, Finanzierungs- und Liquiditätsrisken. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1081 Die Betriebsorganisation: Organisationsformen und Organisationsmittel. Die Arbeit im Betrieb und die Betriebsgestaltung. Die leitenden, ausführenden und beaufsichtigen- den Arbeitsfunktionen. Arbeitsrisken. Der Betrieb und seine Stellung zum Beschaf- fungs- und Absatzmarkt: Marktanalyse und Marktbeobachtung. Kapitalmarkt, Geldmarkt, Warenmarkt. Vertriebsformen und Vertriebs- organisation. Werbung, Werbemittel, Werbepla- nung und Werbestatistik. Marktrisken. Der Betriebsumsatz und das Betriebsergebnis: Umsatz, Lagerumschlag, Lagerdauer. Debitoren- und Kreditorenumschlag, Kosten, Ertragsbilanz und Ertragsverteilung. Rentabilität, Wirtschaft- lichkeit. Betriebskennziffern, Betriebsstatistik, Betriebsvergleich. Didaktische Grundsätze: Die Betriebskunde muß als Leitfach der kauf- männischen Unterrichtsgegenstände schon im ersten Jahrgang jene Grundbegriffe und Kennt- nisse vermitteln, die den Schüler befähigen, dem Unterricht in den erst später in größerem Um- fang und intensiver einsetzenden übrigen kauf- männischen Fächern leichter zu folgen. Sie soll die Lehrer dieser Gegenstände in die Lage versetzen, bei Beginn von neuen Stoffgebieten durch Hin- weis auf die in der Betriebskunde erworbenen Kenntnisse weitausholende Erläuterungen zu ver- meiden. Der Lehrstoff ist daher derart aufgebaut, daß im ersten Jahrgang im großen und ganzen die Einführung in die wirtschaftlichen Grundbegriffe und in die wichtigsten Elemente der Verkehrs- lehre zu erfolgen hat. Vollständigkeit und fach- liche Systematik haben dabei im Hinblick auf die besonderen Aufgaben der Kaufmännischen Be- triebskunde in den Hintergrund zu treten. Im zweiten, dritten und vierten Jahrgang werden der Reihe nach die Handels- und Dienstleistungs- betriebe, sodann die Betriebe der Kreditinstitute und zuletzt die Außenhandelsbetriebe und schließlich die Betriebe der Gütererzeugung be- handelt. Hiebei sind immer wieder in organischer Verbindung mit den behandelten Betriebstypen Fragen über die Ertragsgestaltung, über Umsatz, Kosten, Risken, Bedeutung von Investitionen und ihrer Finanzierung und ähnliches eingehend zu behandeln. Der Unterricht wird dadurch von einem unzu- sammenhängenden Nebeneinander wirtschaft- licher Stoffgebiete befreit und auf diese Weise lebensnaher und praxisverbundener gestaltet. Der fünfte Jahrgang ist sodann einer systematisch aufgebauten Betriebswirtschaftslehre — als Wie- derholung, Zusammenfassung und Vertiefung — gewidmet. Die Darbietung des Lehrstoffes hat auf die je- weilige Altersstufe der Schüler Rücksicht zu nehmen; besonders wird diese Forderung hin- sichtlich des ersten Jahrganges von Bedeutung sein. Hier ist es auch eine der wichtigsten Auf- gaben des Lehrers, durch didaktisches Geschick und anregende Darstellung ein echtes Interesse und Verständnis der Schüler für die mannigfachen Erscheinungen des Wirtschaftslebens und für die Aufgaben der wirtschaftlichen Betriebe zu er- wecken und die Schüler zu richtigem wirtschaft- lichem Denken und Handeln zu führen. Neben der vorwiegend erklärenden und darstellenden Form des Unterrichtes wird, je nach der Eigenart des behandelten Stoffgebietes, auch die fragende und entwickelnde Form heranzuziehen sein, um die Schüler zu intensiver Mitarbeit anzuregen. Das Lehrgut ist durch zweckentsprechende Tafel- bilder (Merkbilder) zu untermauern. In vielen Fällen wird die Lektüre einzelner Stellen aus dem Wirtschaftsteil von Tageszeitungen, dem Amts- blatt „Wiener Zeitung", aus Fachblättern und ähnlichem von großem Nutzen sein. Die Heran- ziehung von Anschauungsmaterial wie Lichtbil- dern und (wenn möglich) kurzen Lehrfilmen so- wie der Besuch von Betrieben wird den Unter- richt aus Kaufmännischer Betriebskunde in wert- voller Weise ergänzen. Wiederholungen und Prüfungen sollen dazu be- nützt werden, die Schüler zu selbständigem Den- ken und einem klaren sprachlichen Ausdruck zu erziehen. Ein Auswendiglernen von Definitionen, das nur eine Gedächtnisbelastung darstellt, ist in sehr engen Grenzen zu halten und soll sich nur auf ganz wenige, besonders wichtige Begriffe er- strecken. Hingegen ist größter Wert auf das richtige Verständnis für die Materie und die wirt- schaftlichen Zusammenhänge zu legen. Durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis muß das Inter- esse der Schüler immer wieder geweckt werden, bis schließlich die erworbenen Fachkenntnisse zu- einander in sinnvolle Beziehung treten und zu selbständigem wirtschaftlichen Denken ausreifen. 14. Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Genaue Kenntnis der in der Praxis üblichen Buchhaltungsmethoden und Formen. Anwendung der doppelten Buchhaltung in verschiedenen Ge- schäftszweigen. Verständnis für den Zusammen- hang aller Aufzeichnungen sowie für eine ordent- liche äußere Form. Ausreichende Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Buchführung und Bilanz unter besonderer Belehrung über die Folgen mangelhafter Buchführung. Fähigkeit, auch schwierigere Bilanzen richtig zu beurteilen sowie Verwertung der Buchhaltungsergebnisse für die Betriebsführung und für die Ermittlung der Be- steuerungsgrundlagen. Vertrautheit mit der letz- ten Entwicklung der modernen Buchhaltung, ein- schließlich der Maschinbuchhaltung. 1082 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Allgemeines: Die betriebswirtschaftliche Not- wendigkeit der buchhalterischen Verrechnung mit kurzen Hinweisen auf handeis- und steuerrecht- liche Vorschriften. Der Geschäftsfall, der Beleg als Grundlage der Eintragung. Die Verbuchung der Bargeldbewegung (Kassabericht, Kassabuch, Post- sparkassenkonto, Girokonto bei der Bank); der Warenbewegung (Wareneingangs- und Warenaus- gangsbuch, Warenskontro mit Mengen- und Wert- verrechnung); des Kreditverkehrs (Kunden- und Lieferantenbuch, Kontokorrentkonto bei der Bank); des Betriebsaufwandes (Spesenbücher und Spesenverteiler); des Kapitals (Inventur und In- ventarium, Anlagenverzeichnis, Ermittlung des Eigenkapitals und des Gewinnes unter Berücksich- tigung der Privatentnahmen und -einlagen). Übersicht der Darstellungsmittel: Die erzäh- lende Verrechnungsform, die staffel-, tabellen- und kontoförmige Verrechnung, die Buch- und Karteiform. Einführung in die doppelte Buchhaltung mit Übungen. II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Das System und die Technik der doppelten Buchhaltung. Das Hauptbuch. Die Probebilanz. Die Technik des Hauptbuchabschlusses in Konten- und Tabellenform unter Zugrundelegung des Österreichischen Kontenrahmens, wobei folgende grundsätzliche Fragen der Bilanzlehre zu erörtern sind: Abschreibungen, Rückstellungen, Posten der Jahresabgrenzung. Methoden und Formen der Buchhaltung. Die Anwendung der doppelten Buchhaltung im Einzelhandelsbetrieb durch Ausarbeitung eines einmonatigen Geschäftsganges (unter Berücksich- tigung schwieriger Geschäftsfälle und der Lohn- verrechnung) samt Abschluß im Tabellenjournal. An allen geeigneten Stellen ist unter Bezugnahme auf den Lehrstoff des I. Jahrganges auf die Hilfs- bücher hinzuweisen. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Verbuchungen und Abschlüsse: Abschlüsse: Abschluß der Offenen Handels- gesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Stillen Gesellschaft sowie bei Kapitalgesellschaf- ten und Genossenschaften. Verbuchungen: Banken und Sparkassen (ein- schließlich Aufstellung einer einfachen Bilanz), Filialbuchhaltung, Kommissionsgeschäft, Partizi- pationsgesellschaft (im Bank- und Warengeschäft), selbständiger Handelsvertreter, Finanzierung von Außenhandelsgeschäften und Behandlung fremder Währungen (in Buchhaltung und Bilanz). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden); Verbuchung im Handwerks- und Industrie- betrieb unter besonderer Berücksichtigung der Kostenrechnung und der Lohnverrechnung. Gegenüberstellung der Finanz- und Betriebsbuch- haltung sowie Ausarbeitung und Auswertung des Betriebsabrechnungsbogens, Aufstellung einfacher Industriebilanzen. Die Organisation des betrieblichen Verrech- nungswesens und der Einsatz von Maschinen und Organisationsmitteln, Einführung in die neueste Entwicklung der Maschinbuchhaltung. Ausarbeitung eines einmonatigen Geschäfts- ganges eines Großhandelsbetriebes (unter Berück- sichtigung schwieriger Geschäftsfälle) samt Ab- schluß in einem üblichen Durchschreibeverfahren. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Bilanzlehre: Die wichtigsten Bilanzierungs- grundsätze. Die Bilanz nach der Rechtsform der. Unternehmung und nach dem Betriebsgegen- stande. Übersicht über die wichtigsten Sonder- bilanzen. Grundzüge der Bilanz- und Betriebs- analyse und deren Auswertung für die Betriebs- führung. Steuerlehre: Handels- und Steuerbilanz. Er- mittlung der Besteuerungsgrundlagen und Aus- fertigung der Steuererklärungen für die für den Kaufmann wichtigsten Steuergattungen. Beson- dere Hinweise auf die rechtlichen Folgen mangel- hafter Buchführung. Bilanzauswertungen. Didaktische Grundsätze: Zur Einführung in die Buchhaltung sind vor- nehmlich T-Hauptbuchkonten zu verwenden und die Beispiele schematisch zu verkürzen. Die wei- teren Übungsbeispiele sind jedoch so praxisnahe als möglich zu gestalten, dürfen aber nicht zu umfangreich sein und keine reinen Schreibarbei- ten enthalten. Der Unterricht hat stets den Wert der Buchhaltung im Sinne einer betrieblichen Wirtschaftsstatistik in den Vordergrund zu stel- len und die rechtlichen und steuerrechtlichen Be- stimmungen zunächst nur an den sich bietenden Gelegenheiten zu behandeln. Erst im letzten Jahrgang soll daran gedacht werden, auch diese Stoffgebiete zu systemisieren. Größter Wert ist auf eine richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen. Die wich- tigsten Bilanzfragen sind an geeigneten Stellen während des gesamten Unterrichtes in allen Jahr- gängen zu besprechen. Ihre zusammenfassende und systematische Behandlung ist jedoch dem V. Jahrgang als gesonderte Bilanzlehre vorbehal- ten. Es ist jedoch darauf zu achten, daß sich der Unterricht in der Buchhaltung während der ge- samten Ausbildungszeit in steigenden Schwierig- keitsstufen vollzieht. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1083 Der Buchhaltungsunterricht ist in engster An- lehnung an den Unterricht in der Kaufmänni- schen Betriebskunde und an die anderen kauf- männischen Unterrichtsfächer zu führen. Wo- möglich soll ein einmonatiger Geschäftsgang als Übungskontor im IV. Jahrgang ausgearbeitet werden. Ebenso ist das Buchhaltungslesen vor- zugsweise zu pflegen. Vorweisungen von An- schauungsmaterial (zum Beispiel durch Aushän- gen), die Handhabung von Buchhaltungsgeräten und Buchhaltungsmaschinen sowie die Besichti- gung maschineller Buchhaltungseinrichtungen in Betrieben haben zu erfolgen. In allen Jahrgängen ist auf die Erzielung einer ordentlichen äußeren Form aller Buchhaltungsausarbeitungen größter Wert zu legen. Schularbeiten: vier im I. Jahrgang, je drei im II. bis V. Jahrgang. 15. Kaufmännischer Schriftverkehr. Bildungs- und Lehraufgabe: Befähigung, auf Grund der Kenntnisse in den einzelnen Sachgebieten den gesamten außer- und innerbetrieblichen Schriftverkehr in fachlich und sprachlich richtiger Weise durchzuführen. Die Fertigkeit, gebräuchliche Formblätter der ein- zelnen Sachgebiete fachgemäß zu behandeln. Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die organisatorischen Grundlagen und tech- nischen Einrichtungen für die Behandlung der ein- und ausgehenden Post. Moderne Ablage- methoden. Die äußere Form der kaufmännischen Schrift- stücke, Wesen und organisatorische Bedeutung der Formatnormung und der formellen Gliede- rung. Der Inhalt der kaufmännischen Schriftstücke: Gliederung des Briefinhaltes, Sprache, Stil. Ein- führung in den mit einfachen Kaufverträgen des Orts- und Ferngeschäftes verbundenen Schrift- verkehr (Anfrage, Angebot, Bestellung, Liefer- schein und Rechnungserteilung). Unter beson- derer Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Großhandels sind wiederholende Angebote, Rückfragen, Auftragsbestätigungen, Schlußbriefe, Versandanzeigen, Änderung beziehungsweise Widerruf erteilter Bestellungen, Ablehnungen von Aufträgen und Urgenzen abzufassen. Post- versand, Bahnversand und Frachtbrief. Die For- men des Zahlungsverkehrs; Inkasso, Barerlag: der bare, halbbare und unbare Zahlungsverkehr innerhalb der einzelnen Gironetze unter mög- lichster Verwendung von Originalformularen. Der wechselmäßige Ausgleich. Trassierung und Remittierung für eigene und fremde Rechnung; Trattenaviso, Akzepteinholung. Domizilierung, Wechselinkasso. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die regelwidrige Erfüllung des Kaufvertrages: Mängelrüge (Beanstandung der Qualität, Menge, Verpackung, Rechnung), Lieferverzug; An- nahmeverzug, Zahlungsverzug. Der mit dem Mahnwesen verbundene Schriftverkehr, der Postauftrag, die Mahnklage. Unregelmäßigkeiten im Wechselverkehr: Pro- longation, Protest, Regresse. Das Kreditansuchen: Erkundigungs- und Aus- kunftsbriefe. Der Schriftverkehr mit Kredit- instituten: Errichtung von Giro- und Konto- korrentkonten, Einräumung von Kontokorrent-, Wechseldiskont-, Akzept-, Bürgschafts- und Lombardkrediten, Forderungszession, Kredit- brief, Dokumentenakkreditiv. IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Der Schriftverkehr im Außenhandelsgeschäft unter Berücksichtigung der jeweils für Import und Export angewandten Vertragstechnik und unter Einschluß des sich ergebenden bank- mäßigen Schriftverkehrs. In gesonderter oder mit dem Außenhandelsgeschäft vereinter Darstel- lung: Der Schriftverkehr mit Handelsvertretern und mit dem Kommissionär, Spediteur und der Versicherung. Innerbetriebliche Schriftstücke in Gewerbe und Industrie bezüglich des Materials, des Personals und der Aufträge. Es sind durch Verwendung von Vordrucken aus dem Wirtschaftsleben, wie Bedarfsmeldung, Materialentnahmescheinen, Ma- terialkarteien, Lohnlisten, Zeitkarten, Stücklisten und ähnliches, Übungen durchzuführen, welche der Festigung des Verständnisses für die Bedeu- tung der Buchhaltungs- und Kalkulationsunter- lagen zweckdienlich sind. Darstellung der beste- henden Zusammenhänge. Die mit Betriebsgründungen und Betriebs- übernahmen verbundenen Eröffnungsanzeigen. Die allgemeine Werbung durch Inserate, Kata- loge, Preislisten, Rundschreiben. Das individuelle Werbungsschreiben. Bewerbung bei Anbotaus- schreibungen mit Vorlage von Kostenvoranschlä- gen. V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Die Verbindung mit Berufsverbänden und Behörden. Gewerbeanmeldung. Erteilung von Handlungsvollmachten, Anmeldung von Kon- kurs- und Ausgleichforderungen. Der Schrift- verkehr mit den gesetzichen Berufsvertretungen, den Sozialversicherungsträgern (An- und Ab- meldung von Arbeitnehmern) und mit der Finanzbehörde, insbesondere Anträge auf Frist- verlängerung für die Abgabe von Steuererklä- rungen, Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen, Bilanzänderungen und Bilanzberichtigungen, Rechtsmittel. 1084 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Der Schriftverkehr zwischen Unternehmer und Personal: Bewerbungsschreiben, Stellungnahme des Unternehmers hiezu, Dienstzeugnisse. Gesell- sduftsvertrag (Vorweisung von Mustern), Übun- gen im Lesen und selbständigen Verfassen von Marktberichten auf Grund der Veröffentlichun- gen in der Tages- und Fachpresse. Didaktische Grundsätze: Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg im Unterricht aus Kaufmännischem Schriftver- kehr ist stets im Verständnis des Schülers für das behandelte Sachgebiet zu sehen. Die Pflege dieses Verständnisses zählt zu den vornehmsten Auf- gaben des Lehrers. Es sind daher die wirtschaft- lichen und rechtlichen Grundlagen an lebens- nahen Beispielen zu illustrieren, wobei dem Reifegrad der verschiedenen Jahrgänge Rech- nung zu tragen ist. Es muß daher darauf Bedacht genommen werden, die organische Verbunden- heit mit den übrigen kaufmännischen Wissens- gebieten, vielfach auch als Wiederholung in höheren Jahrgängen, herzustellen. Hiezu besteht Möglichkeit in zahlreichen Hinweisen auf die in diesen Fächern bereits vorgenommenen Dar- legungen. Das einwandfreie Verständnis des Sach- gebietes ist die grundlegende Voraussetzung für sprachlich richtige Ausführung der Schriftstücke. Ihre selbständige Abfassung durch den Schüler ist bis zur Diktatreife auszubilden, wodurch all- mählich jene stilistische Gewandtheit zu erreichen ist, welche die kaufmännischen Schriftstücke als Bindeglieder zu anderen Wirtschaftseinheiten und zu den Behörden kennzeichnen soll. Das Interesse an der äußeren Form muß wäh- rend der ganzen Ausbildungszeit im Vorder- grund stehen. Die Richtlinien des Österreichi- schen Kuratoriums für Wirtschaftlichkeit sind stets zu beachten. Die praxisfremde Verwendung von Heften ist zu vermeiden. An ihre Stelle treten lose Briefbogen, welche mit den erforder- lichen vorgedruckten Teilen ausgestattet und in geeigneten Umschlägen aufbewahrt werden müs- sen. Die Querverbindung mit dem Maschin- schreibunterricht ist besonders bezüglich der äußeren Form der Schriftstücke zu beachten. So- weit aus zeitlichen Gründen Reinschriften wäh- rend der Unterrichtszeit nicht durchführbar sind, müssen sie der häuslichen Bearbeitung zugewie- sen werden. Der Verwendung des Formblattes ist jene Stellung im Unterricht einzuräumen, welche durch seine Bedeutung für das Wirt- schaftsleben bedingt ist. Wenn die Entwicklung eines Sachgebietes die Verwendung von Form- blättern vorsieht, sind diese ausschließlich zu ver- wenden. Möglichste Wirklichkeitsnähe ist durch Verwendung von Originalformularen zu errei- chen. Soweit sie in den für den Schulbetrieb erforderlichen Mengen nicht zur Verfügung ste- hen, sind sie wenigstens als Muster zu beschaffen und dem Schüler, der sie zu kopieren hat, vor- zuführen. Insbesondere wird in diesem Zusam- menhang auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Formblätter im Speditions-, Versicherungs-, Industrie- und Bankwesen haben. Das Wesen und die Bedeutung der Formblätter sind stets von der betrieblich-organisatorischen Seite zu beleuchten. Schularbeiten: je drei im II. bis V. Jahrgang. 16. Staatsbürgerkunde und Rechtslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Ver- ständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten erforderlich sind. Erschließung des Sinnes für Wesen und Wert der rechtsstaatlichen Demo- kratie. Weckung des Willens zu sozialem Ver- halten und zu politischer Mitverantwortung und Mitarbeit. Vertiefung der staatsbürgerlichen Er- ziehung mit dem Ziel der Festigung der Vater- landsliebe zu Österreich. Angemessene Beherrschung der für den Wirt- schaftsverkehr wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur. Vertrautheit mit den wichtigsten Bestimmungen aus dem österreichischen Verfassungs- und Ver- waltungsrecht. Kenntnis der für den Kaufmann wichtigsten Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Wechselrecht, dem Gewerbe-, Arbeits-, Sozial-, Abgaben- und Straf- recht. Handhabung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und der einschlägigen Gesetzestexte. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Der Mensch als Persönlichkeit. Der Mensch in der Gemeinschaft: Die Menschenrechte. Der Mensch als Person: Natürliche und juristische Person, Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Allgemeine Staatslehre: Begriff der Staatslehre und des Staatsrechtes, knappe Darstellung der Geschichte der Staats- auffassungen und Staatsformen. Geschichte inter- nationaler Organisationen. Staatselemente: Staatsgebiet, Staatsvolk (Erwerb der Staats- bürgerschaft, Pflichten und Rechte des Staats- bürgers mit Betonung der Grund- und Freiheits- rechte). Staatsgewalt (Lehre der Gewaltentrennung), Staatsorgane. Besondere Darstellung der demo- kratischen Staatsformen und Vergleich Öster- reichs mit anderen Demokratien. Staatenverbin- dung. Die österreichische Bundesverfassung: 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1085 Historischer Überblick. Allgemeine Bestim- mungen der Verfassung; Kompetenzverteilung. Die Gesetzgebung des Bundes (Nationalrat, Bun- desrat), Bundesversammlung, Teilnahme des Vol- kes an der Bundesgesetzgebung. Vollziehung des Bundes: Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesministerien, un- mittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, Budget, Bundesheer, Gerichtsbarkeit. Gesetzgebung und Vollziehung der Länder. Die Bundeshauptstadt Wien. Gemeinden, Rech- nungshof, Verfassungs- und Verwaltungsgerichts- hof. Rechtslehre: Grundzüge der allgemeinen Rechtslehre: Rechtsbegriff, Rechtsordnung, Arten des Rechtes, Gesetz, Verordnung, Notverordnung, Gewohn- heitsrecht. Die Rechtsquellen, Inhaltsübersicht über das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Personenrecht: Die Person: Rechts- und Hand- lungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (insbesondere Vor- mundschaft); einiges über Entmündigung und Todeserklärung. Familienrecht: Abschluß und Wirkung, Schei- dung und Endigung der Ehe (unter besonderer Berücksichtigung des Güterrechtes); die wichtig- sten Ehehindernisse. Eltern und Kinder. Erbrecht: Grundbegriffe, Erbvertrag, letzter Wille, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil, Ver- lassenschaftsverfahren. Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Innehabung, Erwerbung und Schutz, Grundbuch, Dienstbar- keiten, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht. Schuldrecht: Forderungen auf Grund von Rechtsgeschäften, auf Grund erlittener Beschädi- gung und auf Grund des Gesetzes. Erfordernisse für einen gültigen Vertrag. Schuldnerverzug und Gläubigerverzug, Irrtum, Zwang, List, Gewähr- leistung, Angeld, Reugeld, Vertragsstrafe. Vertragsfiguren: Schenkung, Verwahrung, Leihe, Darlehen, Bevollmächtigung, Tausch und Kauf, Miete und Pacht. Dienstvertrag, Werkvertrag, Versicherungs- vertrag, Gesellschaftsvertrag nach ABGB. Sicherung, Änderung und Endigung einer For- derung: Bürgschaft, Neuerungsvertrag, Vergleich, Abtretung, Anweisung, Aufhebung einer Ver- bindlichkeit, Verjährung und Ersitzung. Die zivile Gerichtsbarkeit: Aufbau, Instanzen- zug und Zuständigkeit der Gerichte, ordentliche Gerichte und Sondergerichte, der Zivilprozeß, Rechtsmittel, die Zwangsvollstreckung, die außer- streitige Gerichtsbarkeit. Insolvenzrecht: Ausgleich und Konkurs, An- fechtungsordnung. Grundsätze des Verwaltungs- verfahrens. Verkehrsrecht. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Handelsrecht: Kaufmannsbegriff, Handels- bevollmächtigte. Die Handelsgeschäfte: Einteilung, Auslegung, Form, Erfüllung, Auslegungsregeln (Bedeutung der Handelsgebräuche und des Stillschweigens, Sorgfaltspflicht und Haftung. Kontokorrentver- kehr). Kaufmännisches Pfandrecht, kaufmän- nisches Zurückbehaltungsrecht. Handelskauf, Fix- geschäft, Annahmeverzug, Spezifikationskauf, Rügepflicht. Die Geschäfte des Handelsvertreters, des Maklers und des Sensais. Die Handelsgesell- schaften, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- schaften. Begriff und Übersicht der handelsrechtlichen Wertpapiere: das Wechselgesetz, Scheckgesetz, Kraftloserklärungsgesetz 1951. Gewerberecht: Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung und deren Novellen, Be- dingungen des selbständigen Gewerbebetriebes, Gewerbeanmeldung. Umfang und Ausübung der Gewerberechte. Die Gewerbebehörden. Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz der Firma nach HGB.; unlauterer Wettbewerb. Das Patent- recht, das Markenschutzgesetz, Muster und Mo- delle, Urheberrecht. Sozialrecht: Allgemeines über das österrei- chische Sozialrecht, insbesondere Sozialversiche- rungsrecht; das Wichtigste aus der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung der selbstän- dig und unselbständig Erwerbstätigen sowie Grundzüge der Arbeitslosenversicherung. Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrecht, insbeson- dere die wichtigsten Bestimmungen des An- gestelltengesetzes, Lehrlingswesen laut Gewerbe- ordnung. Die Jugendschutzgesetze. Das Kollek- tivvertragsgesetz. Arbeitsverfassungsrecht, das Betriebsrätegesetz. Arbeitnehmerschutzrecht (Ar- beitsinspektionsgesetz). Kurzer Überblick über die Behörden des Arbeitsrechtes. Arbeitsgericht. Die Funktionen der Kammern sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind an praktischen Beispielen zu erläutern. Abgabenrecht: Grundzüge des geltenden Steuerrechtes in Österreich. Das Wichtigste über die Kapitalverkehrssteuern (Gesellschaftssteuern), die Grunderwerbs-, Grund- und Erbschafts- steuer. Das Steuerverfahren: Die Rechtsmittel in Ab- gabensachen nach den Grundsätzen des Verwal- tungsverfahrens. Strafrecht: Verbrechen und Strafe, Grund- legendes (Begriff und Quellen des Strafrechtes, Begriff und Einteilung der Delikte, Wesen und Zweck der Strafe); das Wichtigste über Tat- bestand und Bestrafung. Die wesentlichsten De- likte. Der Strafprozeß: Grundsätze des Verfahrens, Strafgerichte, Schöffen- und Geschworenen- gericht, Jugendgerichtsbarkeit, Rechtsmittel. 1086 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Didaktische Grundsätze: Der Gegenstand Rechtslehre und Staatsbürger- kunde soll einen Überblick über die Stoff- gebiete privatrechtlicher und öffentlich-recht- licher Natur geben. Die Schüler sollen zum juridischen Denken erzogen werden. Der Gegen- stand soll nicht nur der reinen Wissensvermitt- lung dienen, sondern in der Staatsbürgerkunde eine staatsbürgerliche Erziehung zur Demokratie und zur österreichischen Verfassung fördern. Die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sitt- lichen Ordnung muß hervorgehoben werden. Der Lehrer soll von den allgemeinen Grund- begriffen der Rechtslehre und von der Organisa- tion des Staates ausgehen und sich der deduk- tiven Methode bedienen, also vom allgemeinen Oberbegriff auf den Einzel(Unter)begriff übergehen. Die einzelnen Gebiete sollen nicht durch bloßes Aufzählen und Aneinanderreihen von Begriffen behandelt werden. Die juristische Darstellung ist unbedingt durch ausreichende und repräsentative Beispiele der Praxis zu unter- stützen. Die Stoffauswahl ist so durchzuführen, daß die für den Kaufmann besonders notwen- digen und typischen Rechtsgebiete in den Vor- dergrund gestellt werden. Die Staatsbürgerkunde soll die Kenntnis des allgemeinen Staatsrechtes, vor allem der Öster- reichischen Bundesverfassung vermitteln und die wichtigsten Bestimmungen an Hand der Bundes- verfassung erläutern. Das Bürgerliche Recht soll ausführlicher behan- delt werden, da dieses Rechtsgebiet für den Schüler neu ist. Bei den Teilabschnitten: Die Lehre vom Kauf- mann, wirtschaftlich wichtige Verträge, Gewerbe- und Abgabenrecht, muß auf die in der Betriebs- kunde und in anderen kaufmännischen Gegen- ständen bereits vermittelten Kenntnisse derart Rücksicht genommen werden, daß das Gedanken- gut (wiederholend) juristisch und nicht erzäh- lend wie in der Betriebskunde dargestellt wird. Auf die Querverbindungen zu den anderen Fächern ist stets hinzuweisen. Beim Recht der Wertpapiere ist mehr eine Übersicht über die handelsrechtlichen Wert- papiere zu geben, als etwa auf das Wechselgesetz oder Scheckgesetz im einzelnen einzugehen. Gewerberecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Ge- richtswesen und Strafrecht dürfen sich nicht in Einzelheiten verlieren. Sie mögen nur in den Grundzügen vermittelt werden. Die Funktion der Kammern sowie der Standesvertretungen (einschließlich des Österreichischen Gewerk- schaftsbundes) im Gewerbe- und Sozialrecht ist an praktischen Beispielen zu erläutern. Das Ab- gabenrecht erfordert in den einzelnen Abgaben genaue Auswahl und die Anführung typischer Tatbestände, wobei die Umsatzsteuer, Einkom- mensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbe- steuer in erster Linie im Gegenstand Buchhal- tung, Bilanz- und Steuerlehre zu behandeln sind. Die Rechtsmittel in Abgabensachen sind gründ- licher zu behandeln und (in Form einer Wieder- holung) die Bedeutung des Verwaltungsgerichts- hofes darzustellen. Gewählte Beispiele aus dem Wirtschaftsleben sollen die Absicht des Gesetzgebers und die Wechselwirkung zwischen Lehre und Praxis auf- zeigen. Auf die Verschiedenheiten der staatlichen Rechtsordnungen und die Entwicklung inter- nationaler Rechtsnormen ist gelegentlich hin- zuweisen. Besonderes Augenmerk ist auf die wirtschaft- lich wichtigsten Rechtsfragen im täglichen Ge- schäftsverkehr des Kaufmannes zu richten. Neben der Handhabung des ABGB. und des HGB. möge bei einigen Teilabschnitten (zum Beispiel Han- delsregister, Prokura, Grundbuch, Steuerverfah- ren) gelegentlich eine Eingabe an das Gericht, beziehungsweise an eine Verwaltungsbehörde besprochen werden. 17. Volkswirtschaftslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Die für den Kaufmann praktisch wichtigsten Kenntnisse der ökonomischen Prozesse und ge- setzmäßigen Abläufe sowie der wichtigsten volks- wirtschaftlichen Lehrmeinungen, Probleme und Problemlösungen. Weckung des Verständnisses für die Probleme der österreichischen Volks- wirtschaft und der Weltwirtschaft. Lehrstoff: V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Das Bild der modernen Wirtschaft, wirtschaft- liche Grundbegriffe. Vom Wirtschaften, Bedürf- nis, Bedarf, Einteilung der Bedürfnisse, der Güterbegriff, Einteilung der Güter. Gütererzeugung: Produktionsfaktoren, das Zu- sammenwirken der Produktionsfaktoren, Betrieb und Unternehmung, Einteilung der Unterneh- mungen. Konzentrationsformen der Unterneh- mungen (Kartell, Konzern, Trust und ähnliche), Wirtschaftsgemeinschaften. Güterumlauf; Wert und Preis, Markt inklusive Börse, Marktformen (Konkurrenz, Monopol und ähnliches). Aufgaben des Handels einschließlich Außenhandel, Geld, Metallgeld, Papiergeld, Rege- lung des Geldumlaufes, Funktionen des Geldes und des Kredites, Banken. Güterverteilung: Ertrag und Einkom- men, Volkseinkommen, Einkommensverteilung, Grundrente, Arbeitslohn, Zins, Unternehmer- einkommen. Volkswirtschaftliche Gesamtrech- nung. Güterverbrauch: Wesen und Arten des Kon- sums. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1087 Bewegungsvorgänge in der Volkswirtschaft: Aufschwung und Niedergang des Wirtschafts- lebens (Konjunkturlehre). Wirtschaftsordnungsmodelle : Marktwirtschaft, gelenkte Marktwirtschaft, zentral geleitete Wirt- schaft, Gliederung der Volkswirtschaftslehre: Theoretische Volkswirtschaftslehre, angewandte Volkswirtschaftslehre (Volkswirtschaftspolitik), Finanzwissenschaft. Die wichtigsten Lehrmeinungen mit kurzem Rückblick auf Altertum und Mittelalter. Ausgewählte Kapitel aus der Gewerbe- und Industriepolitik, Agrarpolitik, Handelspolitik, Verkehrspolitik, Budget, Währungspolitik und Sozialpolitik. Didaktische Grundsätze: Nach Erläuterung der wichtigsten Begriffe ist der Lehrstoff unter stetiger Bezugnahme auf die konkreten wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse in Österreich, aber auch auf die aktuellen Probleme großer Staaten, großer Wirt- schaftsgemeinschaften und der Weltwirtschaft darzubieten. Die Wahl des Zeitpunktes der Dar- stellung der Lehrmeinungen ist dem Ermessen des Lehrers überlassen. Die Probleme der ver- schiedenen Wirtschaftsauffassungen sind beson- ders hervorzuheben. Bei fortgeschrittenem Ver- ständnis der Volkswirtschaft können auch aktuelle Kurzreferate und Diskussionen ein- geschoben werden. Auf die Querverbindung zu den anderen Fächern ist stets Bedacht zu nehmen und hin- zuweisen. 18. Stenotypie. a) Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 120 bis 150 Silben in der Minute (je nach Eignung) zu schreiben, die eigene Niederschrift sicher zu lesen und wortgetreu in die Langschrift zu übertragen. Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift in ungeteilter Form (§§1 bis 9 der Systemurkunde 1936). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Eilschrift, unter besonderer Berücksichtigung der kaufmännischen Praxis. Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel zuverlässig zu erreichen, ist es notwendig, im I. Jahrgang eine Schreibfertig- keit von 80 bis 100 Silben in der Minute zu er- zielen, wobei auf graphische und systemale Kor- rektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften besonders zu achten ist. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist be- sonders einzuüben. Durch dauernde Fühlung- nahme mit den übrigen Lehrern ist die Verwen- dung der Kurzschrift im Gesamtunterricht (ab II. Jahrgang) sicherzustellen. Im II. Jahrgang hat dem Unterricht der Eil- schrift eine kurze Wiederholung des Lehrstoffes des I. Jahrganges voranzugehen. Nach Tunlich- keit soll versucht werden, bereits im I. Jahrgang mit der Eilschrift zu beginnen. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. b) Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Sichere Beherrschung der Schreibmaschine im 10-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf— jklö) sowie aller Einrichtungen der Schreib- maschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen; Ge- wandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 150, je nach Eignung bis 180 Anschlägen je Minute (das sind rund 50 bis 60 Silben Diktat). Gewandtheit in der selbständigen Abfassung aller in der Praxis vorkommenden Schriftstücke, wie ein- und mehr- seitige Briefe aller gangbaren Formate (einschließ- lich Postkarte, Briefumschlag und Rechnung), Verträge, Dokumenten-Abschriften, Bewerbungs- schreiben, Lebenslauf und ähnliches. Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte), weit- gehende Kenntnis der modernen Vervielfälti- gungsverfahren, Sicherheit im Beschreiben von Wachs- und Metallmatrizen. Erziehung zur pfleg- lichen Behandlung der Schreibmaschine. Kennt- nis der wichtigsten Sondermaschinen (elektrische Schreibmaschinen, Stenographiermaschinen). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Richtige Körper- und Handhaltung; metho- dische Erarbeitung des Griffeldes im 10-Finger- Blindschreiben (Grundstellung asdf—jklö) ein- schließlich Ziffern und Zeichen; Erarbeitung weitgehender Gewandtheit im möglichst fehler- freien und sauberen Abschreiben und im Schrei- ben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von 100 bis 120 Anschlägen in der Minute (das sind rund 30 bis 40 Silben Diktat); richtige An- wendung der Hervorhebungsarten (Unter- streichen, Sperrschrift, Mittestellen und Groß- schreiben); die Zahlen und Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"; Anfertigung 1088 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 von Privatbriefen, von Schriftstücken der kauf- männischen Praxis, die nicht nach den „Richt- linien für Maschinschreiben" genormt sind (Ver- träge, Statuten, Kundenlisten und sonstige Listen, Preisverzeichnisse), Geschäftsbriefe auf genormten Briefvordrucken ohne Aufstellungen; Ausfüllen von Vordrucken; Anfertigung von Rastern und Tabellen mit der Schreibmaschine; Anfertigung mehrerer Durchschläge; Schreiben auf Doppel- bogen mit und ohne Durchschlag. Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtun- gen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind; außerdem Tabulator, Stechwalze, Walzenfreilauf; Gebrauch des Kohle- papiers, Pflege der Schreibmaschine; Behebung kleiner Schäden, II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Nach kurzer Wiederholung aller Buchstaben-, Zeichen- und Zifferngriffe weitere Pflege der Ab- schrift und Ansage mit weitgehender Fehler- herabsetzung und Steigerung der Schreib- geschwindigkeit bis mindestens 150, je nach Eig- nung bis 180 Anschlägen je Minute (das sind 50 bis 60 Silben Diktat). Weitere Einübung der Briefformen nach den „Richtlinien für Maschin- schreiben" bis zu mehrseitigen Abrechnungs- briefen, wie Kostenvoranschlägen und ähnlichem, in allen gangbaren Formaten in engster Zusam- menarbeit mit dem Korrespondenzunterricht, Schriftstücke des Verkehrs mit Behörden auf nicht vorgedrucktem Papier, Bewerbungsschrei- ben, Lebenslauf; Beschriften der Briefumschläge, Anschluß der Anlagen und Ablage der Durch- schläge. Weitgehende Erziehung zur selbständigen Gestaltung von Maschinschriftstücken aller Art. Gebrauch des Linienrädchens. Vervielfältigungs- verfahren: Schreiben auf Wachs- und Metall- matrizen, Korrektur auf Matrizen, Anleitung zur richtigen Wahl des für den besonderen Fall er- forderlichen Verfahrens. Grundsätze der Über- tragungstechnik (Diktiergeräte). Maschinenkunde: Wiederholung (besonders: Papierführung, Hebelwerk, Schrittwerk, Einfärbe- Vorrichtung, Wagenfreilauf, Farbbandwechsel). Didaktische Grundsätze: Das Hauptaugenmerk ist auf unbedingte Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf Erzielung hoher Geschwindigkeit zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden. Dem Charakter der Schule ent- sprechend, sind ausschließlich kaufmännische be- ziehungsweise wirtschaftliche Abschreibe- und Ansagestoffe zu wählen, die geeignet sind, den Persönlichkeitswert des Schülers zu heben (zum Beispiel Herausstellung des Spargedankens, das Budget des Einzelnen, das Budget des Staates). Die letzte Prüfung im II. Jahrgang hat die pflegliche Behandlung der Maschine, die Behebung kleiner Schäden und die Kenntnis der Grundzüge der Übertragungstechnik zum Gegenstand. Form- gestaltungen, die im Maschinschreibunterricht des II. Jahrganges nicht erarbeitet werden konnten, sind im Stenotypieunterricht des III. Jahrganges durchzunehmen. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klas- sifizieren sind. c) Stenotypie-Übungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 120 bis 160 Silben (je nach Eignung) in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und die eigene Niederschrift wortgetreu und form- gerecht fließend in Maschinschrift zu übertragen. Erziehung zur selbständigen Gestaltung schwie- rigerer Schriftstücke nach dem Stenogramm. Lehrstoff: III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Aufnahme von Diktaten und ihre maschin- schriftliche Übertragung in steigenden Geschwin- digkeiten. Selbständige Gestaltung schwierigerer Schriftstücke nach dem Stenogramm. Didaktische Grundsätze: Der Stenotypieunterricht soll die beiden Gegen- stände Kurzschrift und Maschinschreiben sinnvoll zusammenfassen. Die Ansagetexte sollen kauf- männischen beziehungsweise wirtschaftlichen In- haltes sein und die Schüler zu richtigem und ver- antwortungsbewußtem wirtschaftlichem Denken heranführen und besonders jenen Stoffgebieten entnommen werden, die bereits im Maschin- schreibunterricht erarbeitet wurden. Durch dau- ernde Fühlungnahme mit den übrigen Lehrern ist auch im IV. und V. Jahrgang sicherzustellen, daß die Schüler Hausübungen auch anderer Ge- genstände auf der Maschine ins Reine schreiben. Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klas- sifizieren sind. 19. Leibesübungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Setzen eines möglichst hohen Maßes an Ent- wicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung einer optimalen Leistungs- fähigkeit. Ausgleich der gesundheitlichen Schädigungen des Alltagslebens. Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Hal- tungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung. Entfaltung der Freude an der Bewe- gung und Wecken eines gesunden Leistungswil- lens. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1089 Erziehung zur Selbstbeherrschung, zu Hilfs- bereitschaft und zu verantwortungsbewußter Ein- ordnung in die Gemeinschaft. Einsicht in die bio- logische, kulturelle und soziale Bedeutung der Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit. Anbahnen des Verständ- nisses für wertvolle außerschulische Leibesübun- gen. Lehrstoff: I. u n d II. J a h r g a n g (je 2 Wochenstunden): Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungs- übungen. Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungs- und Fußschäden sowie zur Lei- stungsverbesserung bei den Grundübungen und anderen. Übungsgruppen zur täglichen Durch- arbeitung des Körpers. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Anbahnen einer bewußten Arbeit an Haltung und Bewegung auf Grundlage gut ausgewählter Bewegungsaufgaben. Erziehen zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten beim Üben, auch im Hinblick auf die Erfordernisse im Alltag und bei der Arbeit. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen in möglichst verschiedenartigen Formen (auch in einfachen Sportformen) zur Vertiefung und Erweiterung der Bewegungserfah- rung im Laufen, Springen, Steigen, Klettern, Han- geln, Schaukeln, Schwingen, Schwebegehen, Wer- fen, Stoßen, Fangen, Ziehen und Schieben. Schülerinnen: Wettläufe bis 75 m, Kugelstoß bis 4 kg. Schüler: Wettläufe bis 100 m, Dauerläufe bis 2000 m (ohne Schnelligkeitsanforderung), Kugel- stoß bis 6 kg. Einfache Griffe und Schwünge des Ringens und aus dem Judo, kurze Ringkämpfe. Kunststücke: Grundformen des Bodenturnens, wie Rollen, Rad, Handstand, allenfalls auch Über- schläge und Vorübungen zur Bodenkippe. Geräte- künste mit Bevorzugung der schwunghaften For- men und der Gerätesprünge wie Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge, Hock-, Grätsch- und Dreh- sprünge. Sprung-, Wurf- und Fangkünste. Gleich- gewichtskünste. Rudern: Einführungslehrgang. Schwimmen: Nichtschwimmerlehrgang. Für Schwimmer: Verbesserung der Form, Erlernen einer zweiten Schwimmart. Schwimmen mit einiger Ausdauer (ohne Schnelligkeitsanforderun- gen); Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffel- form. Einfache Formen des Wasserspringens. Tau- chen über kurze Strecken. Winterübungen: Rodeln. Lehrgang für An- fänger und Fortgeschrittene im Eislaufen und Schilaufen. Wertungsfahrten im Schilaufen. Spiele und Tänze. Spiele: Vorbereitungsspiele mit verschiedenen Spielgedanken (Zuspielen, Abschießen, Schnap- pen); mittlere Kampfspiele; Einführen in ein großes Kampfspiel (Schlagball, Korball, Flugball und andere, für Schüler auch Fußball). Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (ein- schließlich Vorformen): Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze. Für Schülerinnen: Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen nach einfachen Rhythmen, ebenso räumlich geordnet, auch mit Anpassung an die Partnerin und an die Gruppe. Verbinden dieser Vorformen zu einfachen Tanz- spielen nach gegebener oder improvisierter Musik. Schwünge, auch mit Handgeräten, ebenso zeitlich und räumlich geordnet. Wanderungen und Schikurse. Wanderungen mit einer Gehleistung bis 5 Stun- den für eine Ganztagswanderung. Anleiten zu zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung und zu richtigem Verhalten in der Natur. Orientie- rungsläufe und Geländespiele. Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fort- geschrittene; Verhalten im Gelände und im Heim. Gesundheitslehre. Anleitung zu gesunder Lebensführung, im be- sonderen hinsichtlich Ernährung, Genußgifte, Kleidung, Arbeit und Ruhe, Freizeit. Erste Hilfe. III. b i s V. J a h r g a n g (je 2 Wochenstunden): Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungs- übungen. Ausgleichsübungen soweit erforderlich. Übun- gen zur Leistungsverbesserung, abgestimmt auf ausgewählte Übungszweige und auf den persön- lichen Bedarf. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Anleitung zu bewußter Arbeit an Einzelheiten des Bewegungsvorganges im Sinne einer Fein- formung. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen wie bisher und unter Berück- sichtigung der Sportformen und der persönlichen Eigenheiten in der Ausführungsweise. Schülerinnen: Wettläufe bis 100 m, Kugelstoß 4 kg. Schüler: Wettläufe 100 m (für Geübte auch 1000 m), Dauerläufe ohne Schnelligkeitsanfor- derung bis 2000 m (für Geübte auch bis 5000 m). Kunststücke: Bodenturnen und Gerätekünste in einfachen Übungsverbindungen unter Berück- sichtigung eines flüssigen Bewegungsablaufes. Schwierigere Gerätesprünge. Gleichgewichtskünste in schwierigeren Formen. Rudern: Fortführung des Lehrganges. 1090 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Schwimmen: Feinformung an der individuell günstigen Schwimmart. Dauerschwimmen bis zu 1000 m (ohne Schnelligkeitsanforderung). Wett- schwimmen bis zu 100 m. Wassersprünge vom 1 m- und 3 m-Brett (für Geübte auch von höher). Streckentauchen etwa 10 m, Tieftauchen etwa 3 m. Rettungsschwimmen. Winterübungen: Schilaufen: Vervollkommnen des Fahrkönnens. Einführung in Technik und Taktik des Torlaufes, Abfahrtslaufes und Lang- laufes. Schiwanderungen. Eislaufen: Einige Formen des Schulelaufens und Tanzens. Laufen über längere Strecken. Eis- hockey (Schüler). Spiele und Tänze. Spiele: Einführen in ein weiteres Kampfspiel. Vervollkommnung von Technik und Taktik. Übungen im Schiedsrichtern. Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (ein- schließlich Vorformen),: Weitere Volks- und Gemeinschaftstänze. Für Schülerinnen: Feinere Bewegungsführung im Raum und in der Zeit, allein und in kleineren Gruppen. Selbständiges Gestalten von Bewegungsverbindungen mit Bällen, Schnüren, Reifen und ähnlichen Geräten, mit der Partnerin oder in der Gruppe. Wanderungen und Schikurse. Wanderungen mit einer Gehleistung bis sechs Stunden für eine Ganztagswanderung. Weitere Orientierungsläufe und Geländespiele. Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fort- geschrittene; Verhalten im Gelände und im Heim. Gesundheitslehre. Belehrung über Wert und Notwendigkeit der Leibesübungen für die Volksgesundheit. Didaktische Grundsätze: Der Lehrstoff ist nach den besonderen Ver- hältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muß der Gesamterfolg einer vielseitigen Aus- bildung gewährleistet sein. Der allgemeine und besondere Übungsbedarf ist zu berücksichtigen. Schulplan und Jahrespläne sind ausuzarbeiten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist zu nützen. Die Schüler sind zu selbständiger Arbeit (Gruppen- und Riegenturnen) und zum Hilfe- geben anzuleiten. Die Schiausbildung wird in den meisten Fällen an Schikurse gebunden sein. Das Erlernen des Schwimmens ist, wenn nötig, durch Ein- richtung von Nichtschwimmerlehrgängen (auch durch Zusammenziehung von Schülern aus mehreren Klassen) anzustreben. Den Fragen der Verkehrserziehung ist entsprechende Beachtung zu schenken. Über den lehrplanmäßigen Unterricht hinaus sind freiwillige Übungsgemeinschaften (Neigungs- gruppen) sowie die Erwerbung des Österreichi- schen Sport- und Turnabzeichens (ÖJSTA, ÖSTA) zu fördern. Die Leibesübungen der Schülerinnen sind grundsätzlich von Frauen zu führen. 20. Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Erkennen der Einsatzmöglichkeiten und der Vorteile von Büromaschinen und aller Art zur rationelleren Abwicklung der Verwaltungsarbeit im Betrieb. Die Aneignung praktischer Fertigkeiten, die eine raschere und wirtschaftlichere Eingliederung der Absolventen in die Praxis ermöglichen sollen. Selbständige Durchführung vorgelegter Übungs- beispiele an den verschiedenen Büromaschinen. Lehrstoff: III. J a h r g a n g (30 Unterrichtsstunden): Kurzer historischer Überblick über die Ent- wicklung der Büromaschinen. Einteilung und Besprechung der Organisationsmittel, unter be- sonderer Berücksichtigung der Rechenmachinen, Erklärung der Tastatur. Durchführung schema- tischer Beispiele auf allen Arten von Rechen- maschinen, Besprechung der Bürohilfsmaschinen und der sonstigen Organisationsmittel (aus- genommen Buchungsmaschinen), verbunden mit einschlägigen praktischen Übungen. Sicherheits- technische Vorschriften beim Gebrauch von Büro- maschinen. IV. J a h r g a n g (30 Unterrichtsstunden): Kurze theoretische und praktische Gesamt- wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes des III. Jahrganges. Durchführung angewandter Beispiele auf Maschinen (einschließlich Bürohilfs- maschinen) aus Kaufmännischem Rechnen, Buch- haltung, Schriftverkehr, Mathematik. Kurze — auf dem normalen Buchhaltungs- unterricht aufbauende — Wiederholung der Durchschreibebuchhaltung, unter besonderer Berücksichtigung der Maschinbuchhaltung. Er- klärung der Arten von Buchungsmaschinen. Hinweise auf organisatorische Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Maschinbuchhaltung. Grundzüge der Datenverarbeitung (Lochkarten- verfahren). Praktische Arbeit auf den Haupttypen der Buchungsmaschinen (soweit im Lehrbüro vorhanden). Übersicht über die Einsatzmöglich- keiten der Organisationsmittel, speziell der Büro- maschinen. Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel innerhalb der kurzen Zeit zu erreichen, werden theoretische Vorträge ein- zuschränken sein. Auf die praktische Ausbildung an der Maschine bei ständiger Förderung des 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1091 Verständnisses für die Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes ist bewußt Wert zu legen. Die Funktion des Lehrbüros wird ständig auf die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse auszurichten sein und darf keinesfalls auf die Einweisung in Fertigkeiten beschränkt werden. Bei den prak- tischen Arbeiten an den Maschinen ist eine Gruppeneinteilung erforderlich, da von keiner Maschinentype eine so große Zahl vorhanden ist, daß für jeden Schüler eine gleichartige Maschine zur Verfügung steht. Die Übungen an den Maschinen erfolgen auf Grund vorgelegter Beispiele, die auf die jeweilige Type weitgehend Bedacht nehmen. Ermüdungs- erscheinungen durch einseitige (da ungewohnte) Beschäftigung können durch Auflockerung im Ablauf des Ausbildungsprogramms gehemmt werden, in das demonstrative Vorführungen anderer Büromaschinen (zum Beispiel Diktier- geräte) entsprechend eingebaut werden sollen. B. Freigegenstände. 1. Dritte lebende Fremdsprache (einschließlich Kaufmännischer Schriftverkehr). a) Eine romanische Sprache (Französisch, Italie- nisch oder Spanisch): b) oder eine slawische Sprache (Russisch, Slowe- nisch oder Serbokroatisch): Bildungs- und Lehraufgabe: Wie beim Pflichtgegenstand Englisch. Lehrstoff: II. bis V. J a h r g a n g (je 3 Wochenstunden): Sinngemäß wie beim Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache. Didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtgegenstand Englisch. 2. Philosophischer Einführungsunterricht. Bildungs- und Lehraufgabe: Dem besonderen Lehrziel der Handelsakade- mien entsprechend, muß der philosophische Ein- führungsunterricht von zwei Gesichtspunkten ausgehen: 1. Vermittlung der Einsicht, daß die unter dem sittlichen Gebot stehende wissenschaftliche Ar- beit das beste Mittel der Vernunft zur Auf- findung der Wahrheit liefert. 2. Vermittlung der erkenntnistheoretischen und praktischen Grundlagen für eine Berufsaus- übung. Die Wirtschaft verlangt nicht nur die technische Rationalisierung, sondern eine weit- gehende Kenntnis der psychologischen Mög- lichkeiten für die wirtschaftlichen Belange. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Logik: Die logischen Denkformen. Der Begriff, sein Wesen, seine Merkmale und die wichtigsten Arten; Definition und Einteilung. Der Begriff und seine Verbindung zum Denken; das Urteil, sein Wesen und seine wichtigsten Arten; Wahr- scheinlichkeit, Wahrheit und Gewißheit; der Schluß, sein Wesen und die höheren Gedanken- gefüge; Fehl- und Trugschlüsse; Denkgesetze, das Denken und die Sprache. Intelligenz, ihre Ver- teilung in der Masse und das Verständnis für Werbemittel. Methodenlehre: Heuristik, Beschreibung und Erklärung. Beobachtung um das wissenschaftliche Experiment. Methoden und Fehlerquellen des Experimentes. Das wissenschaftliche Gesetz und seine Eigenart. Psychologie: Einteilung: Gegenstand und Aufgabe der Psy- chologie. Einteilung der psychischen Vorgänge und Zustände in seelischen Funktionen und seelischen Kräften. Verbindung zur Wirtschafts- werbung (Kapitel der unwillkürlichen Aufmerk- samkeit). Die seelischen Kräfte: Die Triebe, Gefühle und Interessen als Motive des Handelns. Zusammen- wirken der Triebe als entscheidende Grundlage der Werbung. Die seelischen Funktionen: Aufbau in Wahr- nehmung, Gedächtnis und Denken. Einteilung und Beschreibung. Entstehung der Wahrneh- mung. Das Sehen, Hören und der Geruch. Beziehung zur Werbung (Farbsehen, die Be- deutung der Farben für die Werbung). Gefühls- wert der Farben. Allgemeines und Grundsätz- liches über das Gedächtnis (Vorstellungen und Assoziationen), Umfang und Dauer des Ge- dächtnisses, Technik des Lernens, Faktoren zur Stärkung der Gedächtniswirkung der Werbung. Wirkung von Trieb, Gefühl und Wille auf den Erlebnisablauf. Die Aufmerksamkeit, die Enge des Bewußtseins. (Lenkung der Aufmerksamkeit auf die Werbung. Blickfang und Blickführung). Die Persönlichkeit: Theorie der Persönlichkeit, Möglichkeiten der Charaktere und Persönlich- keitsdiagnose, Tiefenpsychologie und Ausdrucks- psychologie. Didaktische Grundsätze: Im Hinblik auf die vorwiegend praktische Ausrichtung des Philosophieunterrichtes wird es sich empfehlen, die jungen Menschen nicht mit metaphysischen Problemen dieses Gegenstandes zu belasten. Es scheint das Beste erreicht, wenn der Schüler die Möglichkeiten und Grenzen des 1092 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 wissenschaftlichen Erkennens und somit auch des eigenen Lernens aufgezeigt erhält. Er wird da- durch zur Bereitschaft erzogen, sein Verhalten nach erkannten Grundsätzen zu ordnen. Beim Psychologievortrag empfiehlt es sich, bei jedem neuen Abschnitt zuerst das Wesen und die Haupterscheinungen der seelischen Erlebnisse oder des Verhaltens übersichtlich darzulegen und an Hand von Beispielen und Erlebnisbeschreibun- gen auf die praktischen Anwendungen hinzulei- ten. Am zweckmäßigsten erscheint es, die ange- wandte Psychologie für die Werbung heranzu- ziehen, weil damit auch die psychologischen Kenntnisse für spätere berufliche Wirksamkeiten gegeben werden. 3. Kulturpflege (Arbeitsgemeinschaft). Bildungs- und Lehraufgabe: Erkenntnis der Grundlagen der Gegenwarts- kultur unter besonderer Betonung österreichi- scher Kulturwerte. Lehrstoff: IV. und V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Mensch und Kulturgüter: Musikpflege (Volks- musik, ernste und leichte Musik, moderne Mu- sik), Kunstbetrachtung (Malerei, Bildhauerei, Baukunst, Wohnkultur, industrielle Form- gebung) in der Vergangenheit und in der Gegen- wart, Brauchtum (lebendiges Brauchtum pflegen und wiederbeleben, Volkstanz). Mensch und Natur: Naturschutz (Pflanzen- und Tierschutz, Naturparke, Naturschönheiten und Naturliebe), Freizeitgestaltung in der Natur (Sport in der Natur, zum Beispiel Wandern, Bergsteigen, Schifahren usw.). Mensch und Umwelt (Mitmensch): Aufgaben und Stellung von Mann und Frau in unserer heutigen Gesellschaft, Gestaltung der Beziehun- gen des jungen Menschen zu Familie, Schulge- meinschaft und der zukünftigen Betriebsgemein- schaft (Human relations, Sozialethik, ethische Formen der Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen im Betriebsleben), Freizeit- gestaltung. Persönlichkeitsformung: Anleitung zu rich- tigem Selbstbewußtsein durch Selbsterkenntnis,- Selbstbeherrschung, Pünktlichkeit, Ordnungs- liebe und den Umgang mit Menschen. Anstands- lehre auf allen Gebieten und in allen Lebens- lagen. Kleidung, Ernährung, Hygiene, Kosmetik, Körperpflege; sicheres Auftreten durch richtige Haltung und Bewegung; richtige Handhabung von Berufsutensilien. Anleitung zu rationellem Arbeiten, Meiste- rung unangenehmer Arbeit und von unangeneh- men Aufgaben zu positiver Arbeitseinstellung. Arbeitsfreude fördern! Bedeutung der Gesundheit und ihre Erhaltung, Berufs- und Gesellschaftskrankheiten. Didaktische Grundsätze: Wesentliches Merkmal für die nutzbringende Behandlung des Lehrstoffes dieses Gegenstandes ist Aktualität und Lebensnähe. An die Interes- sen der Schüler ist anzuknüpfen. Praktische De- monstration, Veranschaulichung unter Heranzie- hung aller zur Verfügung stehenden Mittel, wie Wandbilder, Diapositive, Kurzfilme, Schallplat- ten und andere. Die Schüler sollen an der Er- arbeitung des Lehrstoffes aktiv mitarbeiten, zum Beispiel durch Musizieren, durch praktisches Üben von Anrede, Vorstellen, Grüßen, Tisch- decken, Servieren und anderes. Der Lehrstoff wird in einer Arbeitsgemein- schaft erarbeitet. Seine Gliederung wird den ört- lichen Verhältnissen (Ausbildung des Lehrers, vorhandene Hilfsmittel) anzupassen sein. Eine Notengebung entfällt. Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreichem Besuch der Arbeitsgemeinschaft im Zeugnis den Vermerk „teilgenommen". 4. Übungen im chemischen und Warenkunde- laboratorium. Bildungs- und Lehraufgabe: Fertigkeit in der Prüfung von Waren auf ihre Güte und Reinheit sowie der Erkennung von Fälschungen unter Anwendung von chemischen, physikalischen und mikroskopischen Prüfungs- methoden. Lehrstoff: III. J a h r g a n g , IV. J a h r g a n g u n d V. J a h r g a n g (je 2 Wochenstunden): Nach Durchführung chemischer, physikalischer und mikroskopischer Vorübungen, welche die Sinne der Übenden schulen und ihre Geschicklich- keit erhöhen sollen, werden — der vorhandenen Lehrmittel- und Geräteausstattung entsprechend — Untersuchungen von Waren vorgenommen. Nach Möglichkeit sind sie den im Unterricht bereits durchgenommenen Stoffgebieten anzupassen, wo- bei jeweils nur die einfacheren Prüfungsmetho- den geübt werden sollen. Bei der mikroskopi- schen Untersuchung von Waren sind auch mikro- chemische Reaktionen anzuwenden. Didaktische Grundsätze: Die praktischen Übungen sind im Zusammen- hang mit dem Unterricht in der Chemie und Warenkunde durchzuführen und haben die dort behandelten Stoffgebiete zu ergänzen. Der Ge- brauch der verschiedenen Geräte, Apparate und sonstigen Werkzeuge ist zu üben. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1093 5. Fremdenverkehrslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Erkenntnis des Wesens und Aufbaues des Fremdenverkehrs unter besonderer Berücksichti- gung des österreichischen Fremdenverkehrs. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Kurze Darstellung der geographischen und wirtschaftlichen Grundlagen des Fremdenver- kehrs. Die hemmenden und fördernden Fakto- ren des Fremdenverkehrs: politische, wirtschaft- liche sowie soziale, kulturelle und religiöse Fak- toren. Fremdenverkehrseinrichtungen, Mittel und Wege des österreichischen Fremdenverkehrs (die Reisebewegung von und nach Österreich). Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Fremdenver- kehrs und die zukünftige Entwicklung. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht hat unter Bedachtnahme auf den facheinschlägigen Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde und der Kaufmännischen Betriebskunde zu erfolgen. Die Ergebnisse durch- geführter Exkursionen und Studienreisen sind zur praxisnahen Unterrichtsgestaltung heranzu- ziehen. Die Fremdenverkehrslage des Schulortes hat als Ausgangspunkt praktischer Erörterungen des Fremdenverkehrs zu dienen. 6. Englische Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 90 bis 100 Silben in der Minute (je nach Eignung) zu schreiben, die eigene Nieder- schrift sicher zu lesen und wortgetreu in die Langschrift beziehungsweise Maschinschrift zu übertragen. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift in Anpassung an die Kurzschrift laut System- urkunde vom Jahre 1936, gemäß Lehrplan für Kurzschrift, I, 18. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Gründliche Wiederholung und Festigung des Lehrstoffes. Schnellschreibübungen, Niederschrift, Lesen und wortgetreue Übertragung von Ge- schäftsbriefen in englischer Sprache. Didaktische Grundsätze: Auf die graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschrif- ten ist besonderes Augenmerk zu lenken. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist einzu- üben. 7. Hauswirtschaft für Mädchen. Bildungs- und Lehraufgabe: Erweckung des Verständnisses für die Bedeu- tung richtiger Haushalts- und Lebensführung. Einführung in die Aufgaben und Pflichten der haushaltsführenden berufstätigen und nicht- berufstätigen Frau. Fähigkeit, Speisen und Speisenfolgen für be- stimmte Gelegenheiten unter Berücksichtigung richtiger Zusammensetzung nach gesundheit- lichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Grund- sätzen zusammenzustellen und zuzubereiten. Kenntnis der verschiedenen Arten des Tisch- deckens, des Anrichtens und Servierens der Spei- sen und Getränke im Haushalt. Lehrstoff: III. o d e r IV. J a h r g a n g (4 Wochenstunden): a) Die Einteilung des Wirtschaftsgeldes für die Bedarfsgüter, gestuft nach ihrer Not- wendigkeit. b) Einkauf, Kalkulation, Buchführung im Haushalt. c) Wesentliches aus der Ernährungs- und Nah- rungsmittellehre, richtige Vorratswirtschaft, einfache Konservierungsmethoden bei mög- lichster Schonung des Nahrungsmittels (Vitamin- und Mineralstoffgehalt, Farbe und Geschmack). d) Richtige Zusammenstellung und Bereitung von Normal-, Kinder- und Krankenkost unter Berücksichtigung des Berufes, der Marktlage, des Einkommens, des Nähr- wertes und der Herstellungsdauer. Richtige Arbeitseinteilung. Auf die Zubereitung der Speisen der Schnellküche ist ganz besonde- rer Wert zu legen. e) Allgemeine Regeln zur Bereitung von Krankenkost, einfache Diätformen, wie Schonkost, Fieberdiät. Kostformen bei Magen- und Darmerkrankungen. f) Servierkunde: Tischdecken für verschiedene Mahlzeiten und Gelegenheiten. Servier- regeln, Kenntnis der gebräuchlichsten Speisegeräte, deren richtige Verwendung und Handhabung. g) Benehmen bei Tisch — als Gast und als Gastgeber. h) Hauswirtschaftliche Arbeiten, richtige Haushaltsführung, zweckmäßige Ausstat- tung; Einrichtungen, Instandhaltung und Reinigung der Wohnung sowie Pflege und Reinigung der Gebrauchsmittel, wie Klei- der, Wäsche, Leder, Silber und ähnliche. 1094 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Didaktische Grundsätze: Der Kochtag gliedert sich in: 1. Die Vorbesprechung. 2. Die Überlegung zur eigentlichen Arbeit (Wiederholung der Rezepte). 3. Die Zubereitung der Speisen. 4. Die Mahlzeit. 5. Die Nachbesprechung: Kritik der Speisen, Besprechung von Fehlern und Schwierig- keiten, Auswertung der Erfahrung. 6. Die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die Inventur. Die Speisen beziehungsweise die Speisenfolgen sind nach Möglichkeit so zusammenzustellen, daß die Schülerinnen ständig beschäftigt sind. Um die Unterrichtszeit voll auszunützen, sind natürliche Arbeitspausen auszufüllen, zum Bei- spiel mit der Herstellung von Gerichten der Schnell-, Kinder- und Krankenküche, mit dem Vorbacken von Kuchen- und Tortenmassen, mit organisatorischen Arbeiten, wie Inventur der Lebensmittel und der Küchengeräte oder mit hauswirtschaftlichen Arbeiten. Besonderes Augenmerk ist auf Pünktlichkeit und Ordnung, auf zeitsparende Arbeitseintei- lung und überlegtes, selbständiges, schnelles Ar- beiten zu legen. Es soll den Mädchen die Wich- tigkeit und der Ernst hauswirtschaftlicher Arbei- ten bei jeder Gelegenheit vor Augen geführt werden. Alle Erläuterungen sind unter den Grundsatz einer sparsamen und planvollen Haus- haltsführung zu stellen. Die Auswahl des Lehrstoffes richtet sich selbst- verständlich nach der Eignung der Schülerinnen und der vorhandenen Schuleinrichtung. Die Be- urteilung bezieht sich auf alle Leistungen (Vor- besprechung, praktische Arbeit, theoretischen Unterricht und Führung der Hefte). 8. Übungen in Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Vervollkommnung des im Pflichtgegenstand Bürotechnik Gelernten durch Übungen. Lehrstoff. V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Pflichtgegenstand Bürotechnik. Didaktische Grundsätze: Übungen in Bürotechnik werden zweckmäßi- gerweise nur an solchen Lehranstalten durchge- führt werden können, die über ein eigenes Lehr- büro verfügen. Die Anlernung an den verschie- denen Büromaschinen und Apparaten kann durch entsprechende Übung (im Sinne des Lehrziels größerer Vervollkommnung) vertieft werden. 9. Stenotypie. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie beim Pflichtgegenstand Stenotypie. Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Aufteilung des Lehrstoffes sinngemäß wie beim Pflichtgegenstand Stenotypie. Didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtgegenstand Stenotypie. 10. Leibesübungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie beim Pflichtgegenstand Leibesübungen. Lehrstoff: I. b i s V. J a h r g a n g (je 2 Wochenstunden): Aufteilung des Lehrstoffes sinngemäß wie beim Pflichtgegenstand Leibesübungen. Didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtgegenstand Leibesübungen. Der Gegenstand ist möglichst an einem unter- richtsfreien Nachmittag in der Wochenmitte ab- zuhalten. 11. Aktuelle Fachgebiete. (Bis zwei Wochenstunden je Klasse.) Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertig- keiten auf bestimmten nach dem jeweiligen Stande der Wirtschaft oder sonstigen im Hin- blick auf die Berufsausbildung aktuellen Fach- gebieten. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist nach Möglichkeit in semi- naristischer Weise zu führen, so daß der Schüler möglichst zu einer selbständigen Arbeit angelei- tet und herangezogen wird. Im Falle eines prak- tischen Unterrichtes ist die Arbeit in Gruppen anzustreben. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1095 Anlage B/2 LEHRPLAN DER HANDELSAKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. A. Allgemeines Bildungsziel. Die Handelsakademie für Berufstätige hat im Sinne des § 75 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen. B. Allgemeine didaktische Grundsätze. Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). m. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT AN DER HANDELS- AKADEMIE FÜR BERUFSTÄTIGE. (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs, 2 des Religionsunterrichtsgesetzes.) 1. Religion. Siehe Anlage B/1. IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHR- STOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHUL- STUFEN (JAHRGÄNGE), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE. A. Pflichtgegenstände. 2. Deutsch. Bildungs- und Lehraufgabe wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). IV. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). 1096 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge und didaktische Grundsätze wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Schularbeiten: Je 3 im I. bis V. Jahrgang. 3. Englisch (einschließlich Kaufmännischer Schrift- verkehr). Bildungs- und Lehraufgabe wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (3 Wochenstunden). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden). III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr). IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden, davon 1 Wochenstunde Kaufmännischer Schriftver- kehr). Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge und Didaktische Grundsätze wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Schularbeiten: je 3 im I. bis V. Jahrgang. 4. Zweite lebende Fremdsprache (einschließlich Kaufmännischer Schriftverkehr). (Eine romanische oder eine slawische Sprache.) a) Eine r o m a n i s c h e S p r a c h e (Französisch, Italienisch oder Spanisch) Bildungs- und Lehraufgabe wie bei Englisch im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Sinngemäß wie für den I. Jahrgang im Lehr- plan der Handelsakademie (Anlage B/1). III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Sinngemäß wie für den II. Jahrgang der Han- delsakademie (Anlage B/1). IV. J a h r g a n g (4 Wochenstunden,. davon 2 Wochenstunden Kaufmännischer Schriftver- kehr): Sprechübungen und Wortschatz: Wie im III. Jahrgang, doch steht bei der Zu- sammenstellung und bei der Einübung des Wort- und Phrasenschatzes die Wirtschaftssprache im Vordergrund (Gespräche beim Kauf und Ver- kauf). Zusammenstellung der kaufmännischen Terminologie nach Sachgebieten. Lesestoff: Proben aus der neueren Literatur, die zur wei- teren Einführung in das wirtschaftliche Leben des Landes beziehungsweise seiner Überseegebiete dienen; lebendige Darstellungen, die Personen und Ereignisse aus der Geschichte des Landes be- handeln; Texte wirtschaftsgeschichtlicher Art und solche aus dem modernen kaufmännischen Leben. Einfachere Artikel aus Zeitungen und Zeitschrif- ten, namentlich solcher wirtschaftlichen Inhaltes (mit Betonung der Handelsbeziehungen zu Öster- reich). Kurzgeschichten und Gedichte. Einiges über be- deutende Dichter. Sprachlehre: Der Gebrauch des Konjunktivs und der in- direkten Rede, ferner Behandlung solcher Sprach- erscheinungen, zu deren Besprechung das Lesen und die schriftlichen Arbeiten Anlaß geben. Kaufmännischer Schriftverkehr: Auf Grund von Musterbriefen und planmäßi- gen Zusammenstellungen Aneignung der wichtig- sten Redewendungen des kaufmännischen Briefes; Anleitung zur selbständigen Abfassung einfacher Briefe aus dem Waren- und Zahlungsverkehr, möglichst in vollständigen Geschäftsfällen. An- fragen, Angebote, Bestellungen, Ausführung von Bestellungen, Rechnungen, Zahlungen (Barsen- dungen, Scheckverkehr, normaler Wechselverkehr, Übersendung von Kontoauszügen), Empfangs- bestätigungen. An Hand von Briefen, Katalogen, kaufmännischen Geschäftsstücken und Prospek- ten: Übungen im Verständnis kaufmännischer Schriftstücke und handelstechnische Erläuterungen in der Fremdsprache. Unregelmäßigkeiten im Warengeschäft (Ablehnung von Aufträgen, Ur- genzen, Widerruf von Bestellungen, einfache Mängelrügen) und im Zahlungsverkehr (Mahn- briefe); Rundschreiben. An Hand von Briefen, Katalogen, kaufmännischen Geschäftsstücken und Prospekten: Übungen im Verständnis kaufmänni- scher Schriftstücke und handelstechnischer Erläu- terungen in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im III. Jahrgang, dazu kleine Aufsätze aus dem Erlebniskreis des Schülers; Übertragung wirt- schaftlicher Texte ins Deutsche, dazu schwierige Diktate (Themen aus dem Wirtschaftsleben, Musterbriefe), Abfassung von Geschäftsbriefen (anfangs an Hand von Angaben in der Fremd- sprache, später nach Angaben in deutscher Sprache). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1097 Didaktische Grundsätze: Sinngemäß wie bei Englisch im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). b) E i n e s l a w i s c h e S p r a c h e (Russisch, Slowenisch oder Serbokroatisch): Bildungs- und Lehraufgabe: Wie bei Englisch im Lehrplan der Handels- akademie (Anlage B/1). Lehrstoff: II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie für den I. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Sinngemäß wie für den II. Jahrgang im Lehr- plan der Handelsakademie (Anlage B/1). IV. J a h r g a n g (4 Wochenstunden, davon 2 Wochenstunden Kaufmännischer Schrift- verkehr): Sprechübungen und Wortschatz: Wie im III. Jahrgang, doch steht bei der Zusammenstellung und bei der Einübung des Wort- und Phrasenschatzes die Wirtschaftssprache im Vordergrund (Gespräche beim Kauf und Ver- kauf). Zusammenstellung der Terminologie der Wirtschaftssprache nach Sachgebieten. Bei begabten Klassen Versuch im freien Vor- trag mit allfälliger Wechselrede (Bevorzugung wirtschaftlicher Themen). Lesestoff: Proben aus der neueren Literatur, die zur weiteren Einführung in das wirtschaftliche Leben des Landes dienen; Texte wirtschafts- geschichtlicher Art und solche aus dem modernen Wirtschaftsleben; Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, besonders wirtschaftlichen Inhaltes. Kurzgeschichten und Gedichte. Nicht zu kurze Proben aus Schriftwerken des 19. und 20. Jahr- hunderts, die sich mit der geistigen und materiel- len Kultur, insbesondere mit dem Handel und der Industrie des Landes beschäftigen. Sprachlehre: Ausgehend vom Lesestoff und von den Sprech- übungen, Ergänzungen der Formen und Satz- lehre. Schriftverkehr: Auf Grund von Musterbriefen und planmäßi- gen Zusammenstellungen Aneignung der wichtig- sten Redewendungen des Briefes in der Wirt- schaft, Anleitung zur selbständigen Abfassung einfacher Briefe aus dem Waren- und Zahlungs- verkehr, möglichst in vollständigen Geschäfts- fällen: Anfragen, Angebote, Bestellungen, Aus- führung von Bestellungen, Rechnungen, Zahlun- gen (Barsendungen, Scheckverkehr, normaler Wechselverkehr, Übersendung von Kontoaus- zügen). Unregelmäßigkeiten im Warengeschäft (Ablehnung von Anträgen, Urgenzen, Widerruf von Bestellungen, einfache Mängelrügen) und im Zahlungsverkehr (Mahnbriefe). Rundschreiben. Empfangsbestätigungen. An Hand von Briefen, Katalogen, wirtschaftlichen Geschäftsstücken und Prospekten: Übungen im Verständnis wirtschaft- licher Schriftstücke und handelstechnischer Er- läuterungen in der Fremdsprache. Schriftliche Arbeiten: Wie im III. Jahrgang; dazu schwierigere Dik- tate. Wiedergabe des Inhaltes von Gehörtem und Gelesenem. Diktate (wirtschaftliche Themen, Musterbriefe), Abfassung von Geschäftsbriefen (anfangs an Hand von Angaben in der Fremd- sprache, später nach Angaben in deutscher Sprache). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Schularbeiten: Je 3 im I. bis V. Jahrgang. 5. Geschichte und Sozialkunde (einschließlich Wirtschaftsgeschichte). Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (3 Wochenstunden): Wie für den II. bis IV. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 6. Geographie und Wirtschaftskunde (einschließ- lich Wirtschaftsgeographie). Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Allgemeine Geographie mit besonderer Be- tonung der Faktoren der Wirtschaft; die Bedeu- 1098 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 tung der Oberflächengestaltung, des Klimas, des Wetters und der Bodengestaltung. Land und Meer, Pflanzen- und Tierwelt, der Mensch. Wirt- schaft und Welthandel. Spezielle Geographie: Afrika, Australien, Ozeanien, Arktis und Ant- arktis mit besonderer Betonung der wirtschaft- lichen Verhältnisse. Nord- und Südamerika (USA eingehend), UdSSR, Ostasien, Süd- und Vorder- asien, mit besonderer Berücksichtigung der wirt- schaftlichen Verhältnisse. II. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Die Staaten Europas, mit besonderer Berück- sichtigung der bedeutenderen Handelspartner Österreichs und unter Betonung der wirtschaft- lichen Verhältnisse. III. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Österreich: Die wirtschaftliche Bedeutung der Bundesländer unter Berücksichtigung der Land- schaftseinheiten, des Bodens und des Klimas, Wirtschaftsgüter nach Eigenproduktion, Produk- tionsstätten, Bedarf. Bedarfsdeckung durch Ein- fuhr, Ausfuhr, Handelspartner, Verkehrswege (Bedeutung des Transitverkehrs für Österreich). Österreichs Anteil am internationalen Welt- markt. Österreich als Fremdenverkehrsland (Handhabung von Kursbüchern). Österreichs An- teil am Kulturschaffen in Vergangenheit und Ge- genwart und an der Weltwirtschaft. Weltpro- duktion, Welthandel und Weltverkehr. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage 2). 7. Naturgeschichte. Bildungs- und Lehraufgabe wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage 2). Lehrstoff: I, J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage 2). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage 2). 8. Chemie. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage 2). Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie für den II. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage 2). V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie für den III. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage 2). Didaktische Grundsätze: Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsaka- demie (Anlage 2). 9. Warenkunde und Technologie. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage 2). Lehrstoff: II. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Nahrungsmittel: Die Ernährung, Getreide, Hülsenfrüchte; Mahlprodukte und ihre Herstel- lung; Back- und Teigwaren, Zucker und Stärke, Honig und Kunsthonig; Obst, Südfrüchte, Ge- müse und ihre Konservierung; Milch und Mol- kereiprodukte; Eier, Fleisch, Fische und ihre Konservierung. Fette und Öle, Gewürze, Genuß- mittel. Holz und seine Verarbeitung, Kork, Textil- rohstoffe (Natur- und Kunstfaser), Spinnerei und Garne, Weberei und Gewebe. Papier- industrie, Druckverfahren. Ätherische Öle und Harze, Kunststoffe, Kautschuk und verwandte Waren. Lederwaren und ihre Rohstoffe, Pelze. III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Die Brennstoffe. Die Metalle; das Eisen und die wichtigsten in der Technik gebrauchten Metalle, ihre Legie- rungen. Die mechanisch-technologischen Verarbei- tungsprozesse (Gießerei, Oberflächenbearbeitung) und die dadurch hergestellten Zwischenprodukte und Fertigwaren (Walzwaren, Drähte, Rohre). Die Arbeiten des Zusammenfügens (Gasschmelz- schweißung, Elektro- und Thermitschweißen, Nieten und Löten), Korrosion, Korrosionsschutz. Industrie der Steine: Baumaterialien und ihre Bearbeitung, Schleif- und Poliermittel, technisch wichtige Minerale (Kalk, Asbest, Graphit), Glas- und Tonwaren (Schmucksteine). Didaktische Grundsätze: Sinngemäß wie im Lehrplan der Handels- akademie (Anlage B/1). 10. Physik. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie für den III. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1099 V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie für den IV. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1); 11. Mathematik (einschließlich Wirtschaftsmathe- matik). Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: III. J a h r g a n g ( 3 Wochenstunden): Wie für den I. und II. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). IV. J a h r g a n g . ( 3 Wochenstunden): Wie für den III. und IV. Jahrgang im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage B/1). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Schularbeiten: je 3 im I. bis V. Jahrgang. 12. Kaufmännisches Rechnen. Wie gleicher Unterrichtsgegenstand im Lehr- plan der Handelsakademie (Anlage B/1). Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: Je 3 im I. bis V.Jahrgang. 13. Kaufmännische Betriebskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). III. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 14. Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). V. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage. B/1). Schularbeiten: Je 3 im I. bis V. Jahrgang. 15. Kaufmännischer Schriftverkehr. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Die organisatorischen Grundlagen und tech- nischen Einrichtungen für die Behandlung der ein- und ausgehenden Post. Moderne Ablage- methoden. 1100 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Die äußere Form der kaufmännischen Schrift- stücke, Wesen und organisatorische Bedeutung der Formatnormung und der formellen Gliede- rung. Der Inhalt der kaufmännischen Schriftstücke: Gliederung des Briefinhaltes, Sprache, Stil. Ein- führung in den mit einfachen Kaufverträgen des Orts- und Ferngeschäftes verbundenen Schriftver- kehr (Anfrage, Angebot, Bestellung, Lieferschein und Rechnungserteilung). Unter besonderer Be- dachtnahme auf die Erfordernisse des Groß- handels sind wiederholende Angebote, Rück- fragen, Auftragsbestätigungen, Schlußbriefe, Ver- sandanzeigen, Änderung beziehungsweise Wider- ruf erteilter Bestellungen, Ablehnungen von Auf- trägen und Urgenzen abzufassen. Postversand, Bahnversand und Frachtbrief. Die Formen des Zahlungsverkehrs; Inkasso, Barerlag; der bare, halbbare und unbare Zahlungsverkehr innerhalb der einzelnen Gironetze unter möglichster Ver- wendung von Originalformularen. Der wechsel- mäßige Ausgleich. II. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Trassierung und Remittierung für eigene und fremde Rechnung; Trattenaviso, Akzepteinho- lung. Domizilierung, Wechselinkasso. Die regel- widrige Erfüllung des Kaufvertrages: Mängel- rüge (Beanstandung der Qualität, Menge, Ver- packung, Rechnung), Lieferverzug; Annahmever- zug, Zahlungsverzug. Der mit dem Mahnwesen verbundene Schriftverkehr, der Postauftrag, die Mahnklage. Unregelmäßigkeiten im Wechselverkehr: Pro- longation, Protest, Regresse. Das Kreditansuchen: Erkundigungs- und Aus- kunftsbriefe. Der Schriftverkehr mit Kredit- instituten; Errichtung von Giro- und Konto- korrentkonten, Einräumung von Kontokorrent- und Wechseldiskont-, Akzept-, Bürgschafts- und Lombardkrediten, Forderungszession, Kredit- brief, Dokumentenakkreditiv. III. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Der Schriftverkehr im Außenhandelsgeschäft unter Berücksichtigung der jeweils für Import und Export angewandten Vertragstechnik und unter Einschluß des sich ergebenden bankmäßigen Schriftverkehrs. In gesonderter oder mit dem Außenhandelsgeschäft vereinter Darstellung: Der Schriftverkehr mit Handelsvertretern und mit dem Kommissionär, Spediteur und der Ver- sicherung. Innerbetriebliche Schriftstücke in Gewerbe und Industrie bezüglich des Materials, des Personals und der Aufträge. Es sind durch Verwendung von Vordrucken aus dem Wirtschaftsleben, wie Bedarfsmeldung, Materialentnahmescheinen, Materialkarteien, Lohnlisten, Zeitkarten, Stück- listen und ähnlichen, Übungen durchzuführen, welche der Festigung des Verständnisses für die Bedeutung der Buchhaltungs- und Kalkulations- unterlagen zweckdienlich sind. Darstellung der bestehenden Zusammenhänge. IV. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Die mit Betriebsgründungen und Betriebsüber- nahmen verbundenen Eröffnungsanzeigen. Die allgemeine Werbung durch Inserate, Kataloge, Preislisten, Rundschreiben. Das individuelle Wer- bungsschreiben. Bewerbung bei Anbotaus- schreibungen mit Vorlage von Kostenvoran- schlägen. Die Verbindung mit Berufsverbänden und Be- hörden. . Gewerbeanmeldung, Erteilung von Handlungsvollmachten, Anmeldung von Kon- kurs- und Ausgleichsforderungen. Der Schrift- verkehr mit den gesetzlichen Berufsvertre- tungen, den Sozialversicherungsträgern (An- und Abmeldung von Arbeitnehmern) und mit der Finanzbehörde, insbesondere Anträge auf Frist- verlängerung für die Abgabe von Steuererklä- rungen, Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen, Bilanzänderungen und Bilanzberichtigungen, Rechtsmittel. V. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Der Schriftverkehr zwischen Unternehmer und Personal: Bewerbungsschreiben, Stellungnahme des Unternehmers hiezu, Dienstzeugnisse. Gesell- schaftsvertrag (Vorweisung von Mustern). Übun- gen im Lesen und selbständigen Verfassen von Marktberichten auf Grund der Veröffent- lichungen in der Tages- und Fachpresse. Wieder- holung des Stoffes früherer Jahrgänge. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Schularbeiten: Je 3 im I. bis V. Jahrgang. 16. Staatsbürgerkunde und Rechtslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Der Mensch als Persönlichkeit. Der Mensch in der Gemeinschaft: Die Menschenrechte. Der Mensch als Person: Natürliche und juristische Person, Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Allgemeine Staatslehre: Begriff der Staatslehre und des Staatsrechtes, knappe Darstellung der Geschichte der Staats- auffassungen und Staatsformen. Geschichte inter- nationaler Organisationen. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1101 Staatselemente: Staatsgebiet, Staatsvolk (Erwerb der Staats- bürgerschaft, Pflichten und Rechte des Staats- bürgers mit Betonung der Grund- und Freiheits- rechte). Staatsgewalt (Lehre der Gewaltentrennung), Staatsorgane. Besondere Darstellung der demo- kratischen Staatsformen und Vergleich Österreichs mit anderen Demokratien. Staatenverbindung. Die österreichische Bundesverfassung: Historischer Überblick. Allgemeine Bestimmungen der Ver- fassung: (Kompetenz). Die Gesetzgebung des Bundes (Nationalrat, Bundesrat), Bundesver- sammlung, Teilnahme des Volkes an der Bundes- gesetzgebung. Vollziehung des Bundes: Bundes- präsident, Bundesregierung und Bundesministe- rien, unmittelbare und mittelbare Bundesver- waltung; Budget, Bundesheer, Gerichtsbarkeit. Gesetzgebung und Vollziehung der Länder. Die Bundeshauptstadt Wien. Gemeinden. Rech- nungshof, Verfassungs- und Verwaltungsgerichts- hof. Rechtslehre: Grundzüge der allgemeinen Rechtslehre: Rechtsbegriff, Rechtsordnung, Arten des Rechtes, Gesetz, Verordnung, Notverordnung, Gewohn- heitsrecht. Die Rechtsquellen, Inhaltsübersicht über das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Personenrecht: Die Person: Rechts- und Hand- lungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (insbesondere Vor- mundschaft); einiges über Entmündigung und Todeserklärung. Familienrecht, Abschluß und Wirkung, Schei- dung und Endigung der Ehe (unter besonderer Berücksichtigung des Güterrechtes); die wichtig- sten Ehehindernisse. Eltern und Kinder. Erbrecht: Grundbegriffe, Erbvertrag, letzter Wille, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil, Ver- lassenschaftsverfahren. Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Innehabung, Er- werbung und Schutz. Grundbuch, Dienstbar- keiten, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht. Schuldrecht, Forderungen auf Grund von Rechtsgeschäften, auf Grund erlittener Schäden und auf Grund des Gesetzes. Erfordernisse für einen gültigen Vertrag. Schuldnerverzug und Gläubigerverzug, Irrtum, Zwang, List, Gewähr- leistung, Angeld, Reugeld, Vertragsstrafe. Vertragsfiguren: Schenkung, Verwahrung, Leihe, Darlehen, Bevollmächtigung, Tausch und Kauf, Miete und Pacht. Dienstvertrag, Werkver- trag, Versicherungsvertrag, Gesellschaftsvertrag nach ABGB. Sicherung, Änderung und Endigung einer Forderung: Bürgschaft, Neuerungsvertrag, Ver- gleich, Abtretung, Anweisung, Aufhebung einer Verbindlichkeit, Verjährung und Ersitzung. Die zivile Gerichtsbarkeit: Aufbau, Instanzen- zug und Zuständigkeit der Gerichte, ordentliche Gerichte und Sondergerichte, der Zivilprozeß, Rechtsmittel, die Zwangsvollstreckung, die außer- streitige Gerichtsbarkeit. Insolvenzrecht: Ausgleich und Konkurs, An- fechtungsordnung, Grundsätze des Verwaltungs- verfahrens. Verkehrsrecht. Handelsrecht: Kaufmannsbegriff, Handels- bevollmächtigte. Die Handelsgeschäfte: Einteilung, Auslegung, Form, Erfüllung, Auslegungsregeln (Bedeutung der Handelsgebräuche und des Stillschweigens, Sorgfaltspflicht und Haftung. Kontokorrentver- kehr). Kaufmännisches Pfandrecht, kaufmänni- sches Zurückbehaltungsrecht. Handelskauf, Fix- geschäft, Annahmeverzug, Spezifikationskauf, Rügepflicht. Die Geschäfte des Handelsvertreters, des Maklers und des Sensais. Die Handelsgesell- schaften, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- schaften. Begriff und Übersicht der handelsrechtlichen Wertpapiere: das Wechselgesetz, Scheckgesetz, Kraftloserklärungsgesetz. II. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Gewerberecht: Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung und deren Novellen, Be- dingungen des selbständigen Gewerbebetriebes, Gewerbeanmeldung. Umfang und Ausübung der Gewerberechte. Die Gewerbebehörden. Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz der Firma nach HGB; unlauterer Wettbewerb. Das Patent- recht, das Markenschutzgesetz, Muster und Mo- delle. Urheberrecht. Sozialrecht: Allgemeines über das öster- reichische Sozialrecht, insbesondere Sozialver- sicherungsrecht. Das Wichtigste aus der Kranken- versicherung, der Pensionsversicherung, der Un- fallversicherung der selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie Grundzüge der Arbeits- losenversicherung. Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrecht, insbeson- dere die wichtigsten Bestimmungen des Ange- stelltengesetzes, Lehrlingswesen laut Gewerbe- ordnung. Die Jugendschutzgesetze. Das Kollek- tivvertragsgesetz. Arbeitsverfassungsrecht, das Betriebsrätegesetz. Arbeitnehmerschutzrecht (Ar- beitsinspektionsgesetz). Kurzer Überblick über die Behörden des Arbeitsrechtes. Arbeitsgericht. Die Funktionen der Kammern sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind an praktischen Beispielen zu erläutern. Abgabenrecht: Grundzüge des geltenden Steu- errechtes in Österreich. Das Wichtigste über die Kapitalverkehrsteuern (Gesellschaftssteuern), die Grunderwerbs-, Grund- und Erbschaftssteuern. Das Steuerverfahren. Die Rechtsmittel in Ab- gabensachen nach den Grundsätzen des Verwal- tungsverfahrens. 1102 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Strafrecht: Verbrechen und Strafe, Grund- legendes (Begriff und Quellen des Strafrechtes, Begriff und Einteilung der Delikte, Wesen und Zweck der Strafe); das Wichtigste über Tat- bestand und Bestrafung. Die wesentlichsten De- likte. Der Strafprozeß: Grundsätze des Verfahrens, Strafgerichte, Schöffen- und Geschwornengericht, Jugendgerichtsbarkeit, Rechtsmittel. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 17. Volkswirtschaftslehre. Wie gleicher Unterrichtsgegenstand im Lehr- plan der Handelsakademie (Anlage B/1). 18. Stenotypie. a) Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). II. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel zuverlässig zu erreichen, ist es notwendig, im I. Jahrgang eine Schreibfertig- keit von 80 bis 100 Silben in der Minute zu er- zielen, wobei auf graphische und systemale Kor- rektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften besonders zu achten ist. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist beson- ders einzuüben. Durch dauernde Fühlungnahme mit den übrigen Lehrern ist die Verwendung der Kurzschrift im Gesamtunterricht (ab II. Jahr- gang) sicherzustellen. Im II. Jahrgang hat dem Unterricht der Eil- schrift eine kurze Wiederholung des Lehrstoffes des I. Jahrganges voranzugehen. Nach Tunlich- keit soll versucht werden, bereits im I. Jahr- gang mit der Eilschrift zu beginnen. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Klasse anzu- passen. Die Systemrichtigkeit und die Genauig- keit der Übertragung haben den Vorzug gegen- über die Schreibgeschwindigkeit. Fortlaufende schriftliche Übungen, die zu klassifizieren sind. b) Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: I. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Richtige Körper- und Handhaltung; metho- dische Erarbeitung des Griffeldes im 10-Finger- Blindschreiben (Grundstellung asdf—jklö) ein- schließlich Ziffern und Zeichen; Erarbeitung weit- gehender Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von an- nähernd 100 Anschlägen in der Minute (das sind rund 30 Silben Diktat); richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperr- schrift, Mittestellen und Großschreiben); die Zahlen und Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"; Anfertigung von Schrift- stücken der kaufmännischen Praxis, die nicht durch die „Richtlinien für Maschinschreiben" ge- normt sind, wie Verträge, Statuten, Kunden- und sonstige Listen, Preisverzeichnisse; Ausfüllen von Vordrucken; Anfertigung von Rastern und Ta- bellen mit der Schreibmaschine; Anfertigung mehrerer Durchschläge; Schreiben auf Doppel- bogen mit und ohne Durchschlag. Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtun- gen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind; außerdem Tabulator, Stechwalze, Walzenfreilauf; Gebrauch des Kohle- papieres, Pflege der Schreibmaschine; Behebung kleiner Schäden. II. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). c) Stenotypie-Übungen. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: III. J a h r g a n g (1 Wochenstunde): Aufnahme von Diktaten und ihre maschin- schriftliche Übertragung in steigenden Geschwin- digkeiten. Selbständige Gestaltung schwierigerer Schriftstücke nach dem Stenogramm. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1103 19. Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: III. u n d IV. J a h r g a n g (je 20 Unterrichts- stunden): Wie für den III. und IV. Jahrgang im Lehr- plan der Handelsakademie (Anlage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). B. Freigegenstände. 1. Philosophischer Einführungsunterricht. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Lehrstoff: IV. u n d V. J a h r g a n g (je 1 Wochenstunde): Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan der Handelsakademie (An- lage B/1). 2. Übungen in Stenotypie. Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Pflichtgegenstand Stenotypie. Vertiefung der Kenntnisse in Stenotypie. Lehrstoff: III. J a h r g a n g (2 Wochenstunden): Wie im Lehrplan für Stenotypie. Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan für Stenotypie. 3. Aktuelle Fachgebiete. (Bis zwei Wochenstunden je Klasse.) Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse, beziehungsweise praktischer Fertig- keiten auf bestimmten nach dem jeweiligen Stande der Wirtschaft oder sonstigen im Hinblick auf die Berufsausbildung aktuellen Fachgebieten. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist nach Möglichkeit in semina- ristischer Weise zu führen, sodaß der Schüler möglichst zu einer selbständigen Arbeit angeleitet und herangezogen wird. Im Falle eines prak- tischen Unterrichtes ist die Arbeit in Gruppen anzustreben. 1104 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Anlage C/1 LEHRPLAN DES ABITURIENTENLEHRGANGES AN HANDELSAKADEMIEN. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUND- SÄTZE. Der Abiturientenlehrgang an Handels- akademien hat im Sinne des § 75 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisations- gesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, in einem einjährigen Bildungsgang Personen, die die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule oder einer berufsbildenden höheren Schule anderer Art erfolgreich abgelegt haben, zusätzlich eine höhere kaufmännische Bil- dung für alle Zweige der Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes zu vermitteln, sie hiebei zum wirtschaftlichen Denken zu erziehen und vorhandene Erkenntnisse über den Wert der Arbeit zu vertiefen. Die audio-visuellen Hilfs- mittel (Tonband, Lichtbild und Schulfilm, Schul- funk und Schulfernsehen) und Fachexkursionen sind für die lebensnahe Gestaltung und als wert- volle Ergänzung des Unterrichtes anzuwenden. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE. A) Pflichtgegenstände. 1. Kaufmännische Betriebskunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die Organisation und das Leben der wirtschaftlichen Betriebe, Kenntnis der Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs, Erkennen der vielfältigen wirtschaftlichen Zu- sammenhänge und der Stellung des einzelnen Be- triebes im gesamten Wirtschaftsgeschehen. Ent- wicklung und Schulung des wirtschaftlichen Denkens. Lehrstoff (4 Wochenstunden): Allgemeine Einführung: Die Betriebe und ihre Aufgaben im Dienste der Wirtschaft, Arten der Betriebe (Leistung, Größe, Standort), Eigen- und Fremdkapital, An- lage- und Umlaufvermögen. Der betriebliche Kreislauf. Einführung in die Elemente des wirtschaft- lichen Verkehrs: Der Ein- und Verkauf der Güter; die Gegenstände des wirtschaftlichen Ver- kehrs. Arten der Waren. Das Wesentliche über Anfrage, Angebot und den Abschluß und den Inhalt des Kaufvertrages; Usancen, Verpackung und Aufmachung. Die Übernahme und Prüfung der Ware durch den Käufer. Bemängelungen. Der Liefer- und Annahmeverzug. Die Zahlung: Der Barerlag und die Zahlungsvermittlung durch die Post. Der Bankscheck. Die Kaufmännische Anwei- sung. Die Überweisung. Der Scheck- und Über- weisungsverkehr der österreichischen Kreditin- stitute. Begriff und Arten des Kredits (Sicherstellung, Verwendung, Dauer), Kreditkosten. Der ge- zogene und der eigene Wechsel, Wechselbestand- teile, Akzept, Zirkulation. Haftung, Wechsel- bürgschaft, Inkasso, Wechselprolongation, Pro- test und Regreß. Die wirtschaftlichen Aufgaben des Wechsels. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1105 Die Unternehmungen: Der Unterschied zwischen „Unternehmung" und „Betrieb". Arten der Unternehmung. Das Wichtigste über die Rechtsformen der Unter- nehmungen. Die Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels. Einzelhandels- und Großhandelsbetrieb: Wirt- schaftliche und rechtliche Grundlagen. Betriebs- mittel. Kapitalbeschaffung, Einkauf, Lagerhal- tung, Verkauf, Werbung, Organisation. Die Be- triebsformen der Großbetriebe, des Einzelhan- dels. Der Umsatz im Handelsbetrieb. Umschlags- dauer, Mindestlager. Kosten und Kalkulations- zuschlag. Gewinnzuschlag und Handelsspanne. Gewinn und Rentabilität. Liquidität. Die Handelsvermittler: der Kommissionär, der selbständige Handelsvertreter, der Makler. Die Marktorganisationen: Märkte, Messen, Warenbörsen. Auktionen, Einschreibungen, Lieferungsaus- schreibungen, Musterlager, Ausstellungen. Die Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Personenbeförderung: Die Post: Die Brief- und Paketbeförderung. Der Tele- gramm-, Telephon- und Fernschreibverkehr. Die Eisenbahn: Die Arten der Güterversendung. Der Fracht- brief. Die Eisenbahntarife im Güterverkehr. Die Fuhrwerksbetriebe, die Betriebe der Bin- nen- und Seeschiffahrt und die Luftverkehrs- betriebe. Die Speditionsbetriebe: Der Sammelladever- kehr. Die Nebenleistungen. Die Organisation eines Speditionsbetriebes. Die Lagerhausbetriebe: Die Arten der Lager- häuser. Der Lagerschein, Lagerhaustarife. Die Organisation eines Lagerhausbetriebes. Die Versicherungsbetriebe: Wesen und Arten der Versicherung. Der Versicherungsvertrag. Die Organisation eines Versicherungsbetriebes. Die Betriebe der gewerblichen Auskunfteien. Sonstige Dienstleistungsbetriebe: Inkassobüros. Frachtenrevisions- und Reklamationsbüros. Die Gütererzeugungsbetriebe: Der Handwerksbetrieb: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Betriebsmittel. Material- beschaffung. Fertigung und Verkauf. Kosten- gestaltung und Preisberechnung. Der Industriebetrieb: Entwicklung und Bedeu- tung des industriellen Mittel- und Großbetriebes. Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Auf- bau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Ma- terialeinkauf, Lagerhaltung und Fertigung (Ar- beitsteilung und Arbeitsvereinigung; Einzel-, Serien- und Massenerzeugung; Rationalisierung, Typisierung, Normung, Spezialisierung, Automa- tion, Arbeitsentlohnung und Lohnsysteme; Grundsätze wissenschaftlicher Betriebsführung). Vertrieb, Kostengestaltung und Preisberechnung. Die Organisation eines industriellen Groß- betriebes: Die Betriebe der Kreditinstitute. Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Aufbau des Vermögens und Kapitalbeschaffung. Die Bedeutung von Investitionen und ihrer Fi- nanzierung. Das Einlagengeschäft. Die Arten der Kreditgewährung: Der Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Akzept-, Aval- und Hypothekar- kredit. Kreditversicherungen und Kreditüber- wachung. Die Wertpapiere und die Wertpapierbörsen. Die Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinsti- tute: Kommissionsgeschäfte, Verwahrung und Ver- waltung von Wertpapieren, Inkassogeschäft. Emissionsgeschäfte und Beteiligungen. Die Formen der Kreditinstitute nach dem Be- triebsgegenstand. Zusammenschlüsse von Unternehmungen: Kartelle, Interessengemeinschaften, Konzerne, Die Fusion von Unternehmungen, Trusts und Holdinggesellschaften. Sanierung und Auflösung von Unternehmun- gen. Die freiwillige Liquidation. Der Ausgleich. Der Konkurs. Die Außenhandelsbetriebe: Wesen und Bedeutung des Export-, Import- und Transithandels. Die Formen der Außenhan- delsbetriebe. Der Vertragsabschluß im Außen- handel. Die Fracht- und Verschiffungspapiere. Die Seeversicherung. Die Arten des Zahlungs- ausgleichs im Außenhandel. Dokumenten- akkreditiv. Rembourskredite. Devisen, Devisenbewirtschaftung. Zwischen- staatliche Handels- und Zahlungsabkommen. Die Zölle. Zolltarife und Zollverfahren. Zoll- papiere. Öffentliche Institutionen und Verbände (wie Kammern). Didaktische Grundsätze: In den Abiturientenlehrgängen steht dem Leh- rer so wenig Zeit zur Verfügung, daß eine wohl- abgewogene Einteilung des gesamten Lehrstoffes unbedingt notwendig ist. Um Doppelgeleisig- keiten zu vermeiden, sind einzelne Abschnitte des für die Handelsakademie vorgeschriebenen Lehrstoffes aus Betriebskunde überhaupt gestri- chen (zum Beispiel die Einführung in das Wesen der Wirtschaft, Firma, Handelsregister, Handels- gesellschaften, Vollmachten usw.) beziehungs- weise sollen sie nur in gekürztem Umfange be- 1106 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 handelt werden (zum Beispiel das Wesen und die Bedeutung des Außenhandels, zwischenstaatliche Handels- und Zahlungsabkommen, Zölle, Zu- sammenschlüsse von Unternehmungen, Konkurs usw.). In beiden Fällen handelt es sich um Stoff- gebiete, die ohnedies — wenn auch zum Teil in anderem Zusammenhang — in der Volkswirt- schaftslehre und in der Kaufmännischen Rechts- lehre und Staatsbürgerkunde gebracht werden. Mit Rücksicht auf die zuletzt genannten Stoff- teile wird es dem Lehrer der Kaufmännischen Be- triebskunde in Abiturientenlehrgängen zur Pflicht gemacht, nicht nur mit den Lehrern des. Kaufmännischen Rechnens, des Kaufmännischen Schriftverkehrs und der Buchhaltung, sondern auch mit jenen der Volkswirtschaftslehre sowie der Rechtslehre und Staatsbürgerkunde stets in enger Fühlung zu bleiben, um eine möglichst ra- tionelle Ausnützung der verfügbaren Zeit und eine optimale Ausbildung der Hörer zu erzielen. Es muß auf eine allgemeine Betriebswirt- schaftslehre als Zusammenfassung und Vertie- fung verzichtet werden. Die im Rahmen des V. Jahrganges der Handelsakademie erstmalig oder gründlicher zu behandelnden Stoffteile (Marktanalyse und Marktbeobachtung; Kapital-, Geld- und Warenmarkt; Werbeplanung und Werbestatistik; Debitoren-, und Kreditoren- umschlag; Wirtschaftlichkeit, Betriebskennziffern, Betriebsstatistik und Betriebsvergleich; insbeson- dere die verschiedenen Risken) sind vom Lehrer der Betriebskunde im Abiturientenlehrgang bei der Behandlung der verschiedenen Betriebsarten an geeigneter Stelle zu bringen. Der Lehrstoff aus Betriebskunde wird den Hörern vorgetragen. Es soll aber auch im Abi- turientenlehrgang der Lehrer den Unterricht durch Fragen beleben, die fallweise aufgeworfen werden, um das Interesse der Studierenden zu fesseln. In vielen Fällen wird die Heranziehung von Anschauungsmaterial (Wertpapiere, Form- blätter) von großem Nutzen sein. Der Besuch von Betriebsstätten wird als wertvolle Ergän- zung empfohlen. 2. Kaufmännisches Rechnen. Bildungs- und Lehraufgabe: Auf vollem Verständnis beruhende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung aller im Wirtschaftsleben vorkommenden Berechnungen, bei ständiger Berücksichtigung der Praxis. Lehrstoff (5 Wochenstunden): Die wichtigsten kaufmännischen Rechenvor- teile. Abgekürzte Multiplikation und Division. Die Anwendung der Grundrechnungsarten auf das Rechnen mit benannten Zahlen. Resolvieren und Reduzieren, beschränkt auf die metrischen und auf die wichtigsten englischen und amerika- nischen Maße und Gewichte sowie auf die wich- tigsten Geldsorten. Die Schlußrechnung als An- wendung der Proportion, ihre kaufmännische Anschreibung und ziffernsparende Ausrechnung. Die einfache und die zusammengesetzte Durch- schnittsrechnung und die einfacheren Fülle der Mischungsrechnung. Die Verteilungsrechnung. Die Prozentrechnung in allen ihren Arten und Formen. Der Kettensatz. Die Zinsrechnung in allen Arten und Formen; die Terminrechnung. Die Diskontrechnung nach österreichischer Usance; die Wechseldiskontierung nach den Be- stimmungen der Österreichischen Nationalbank. Die Berechnung der Kosten des Diskontkredi- tes. Die Kontokorrentrechnung nach der engli- schen Methode mit einfachen, doppelten und wechselnden Zinssätzen und das Saldokonto- korrent. Die Verzinsung von Spareinlagen. Die Valuten-, Devisen- und Effektenrechnung nach den in Österreich geltenden Usancen; die wichtigsten ausländischen Kursnotierungen. Ren- dite der Wertpapiere. Kursreduktionen und Kurs- paritäten; der Nettoausgleich von Schulden und Forderungen an das Ausland, beschränkt auf einfache Fälle. Darstellung der Grundzüge der Ausgleichs- und Differentialarbitrage. Die Edelmetall- und Münzrechnung, beschränkt auf die einfachsten Fälle; die Kursnotiz auf den wichtigsten Börseplätzen. Die Warenrechnung; Lieferungs-, Ein- und Verkaufsrechnungen, Speditionsrechnungen, Be- rechnungen über Zölle und Abgaben. Qualitäts- maße und deren Umrechnungen; Preisparitäten. Die Warenkalkulation: Bezugs-, Verkaufs- und Produktionskalkulation in allen Arten und Formen; Kalkulationsaufschlag und Kalkulations- faktor; Lohnverrechnungen; einfache Betriebs- kennziffern, Betriebsstatistik. Didaktische Grundsätze: Die Behandlung des Lehrstoffes wird sich meistens auf die logische Überlegung stützen. Der ständigen Anwendung der kaufmännischen Rechenvorteile ist zur Erhöhung der Gewandt- heit besonderes Augenmerk zuzuwenden. Ebenso sind die Studierenden zur Einhaltung einer netten, übersichtlichen äußeren Form unentwegt anzuhalten. Bei allen Ansätzen, die sich (wie Kursparitäten, Gebühren, Spesensätze und dergleichen) öfters ändern, ist kein Gewicht auf das Auswendiglernen dieser Ansätze zu legen, jedoch unbedingt und ständig das Nachschlagen derartiger Ansätze aus den jeweils geltenden Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen und dergleichen zu üben, sodaß der Hörer auch in seiner späteren Praxis zur Ermittlung solcher Ansätze (nach den gel- tenden Verlautbarungen) befähigt wird. Die betriebswirtschaftliche Sammlung der Schulen muß daher stets die neueste Auflage derartiger Veröffentlichungen enthalten, deren Vorweisung 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1107 und Benützung erst den Unterricht im Kauf- männischen Rechnen praxisnahe gestaltet. 5 Schularbeiten. 3. Kaufmännischer Schriftverkehr. Bildungs- und Lehraufgabe: Befähigung, auf Grund der Kenntnisse in den einzelnen Sachgebieten die mit dem Wirtschafts- verkehr verbundenen Schriftstücke in fachlich und sprachlich richtiger Weise abzufassen. Fer- tigkeit, gebräuchliche Formblätter der einzelnen Sachgebiete fachgemäß zu behandeln. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Der außer- und innerbetriebliche Aufgaben- bereich des kaufmännischen Schriftverkehrs; die Beziehungen zwischen der Organisation des Schriftverkehrs und der Betriebsgröße. Die organisatorischen Grundlagen und technischen Einrichtungen für die Behandlung der ein- und ausgehenden Post. Form und Inhalt der kauf- männischen Schriftstücke. Darstellung des mit dem Kaufvertrag ver- bundenen Schriftverkehrs im Orts- und Fern- geschäft. Unter besonderer Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Großhandels sind zu erläutern: Anfrage, Angebot und dessen Wieder- holung. Rückfrage, Bestellung, Bestellungs- widerruf beziehungsweise -änderung, Auftrags- ablehnung, Auftragsbestätigung, Schlußbrief, Lieferschein, Versandanzeige, Rechnungserteilung, Urgenz, Post- und Bahnzustellung, Frachtbrief. Die Formen des Zahlungsverkehrs: Inkasso, Barerlag, Barsendung, Giroverkehr, wechsel- mäßiger Ausgleich, Trattenaviso, Akzept- einholung. Domizilierung. Wechselinkasso. Der Übung im Ausfertigen von Postanweisungen (unter Einbeziehung der Postnachnahme), von Erlagscheinen, von Schecks und Überweisungen bei Postsparkasse und Banken und von Wechseln ist in engster Fühlungnahme mit der Betriebs- kunde besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die regelwidrige Erfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer: Mängelrüge, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug, Mahnwesen. Unregelmäßigkeiten im Wechselverkehr (auf Prolongation und Regreß beschränkt). Kreditansuchen; Erkundigungs- und Aus- kunftsbriefe. Der Schriftverkehr im Bankbetrieb. Die Eröffnung von Konten. Außenhandelsgeschäft (unter Berücksichtigung der jeweils für Import und Export angewandten Vertragstechnik und unter Einschluß des sich ergebenden bankmäßigen Schriftverkehrs). Schriftverkehr mit den Finanz- behörden. Eröffnungsanzeigen, Rundschreiben, Werbebriefe. Bewerbungsschreiben, Dienstzeugnisse. Didaktische Grundsätze: Das bedeutende stoffliche Ausmaß stellt beson- dere Anforderungen an die Zeitökonomie. Mit lebensnahen Beispielen ist dem Hörer das Sach- gebiet möglichst rasch zu erschließen. Die durch den Reifegrad bedingte Ausdrucksfähigkeit ist in Verbindung mit dem vermittelten Fachwissen durch möglichst selbständiges Arbeiten auszu- werten. Es wird daher unbedingt erforderlich sein, nach Einführung in die Formvorschriften und nach der Vorführung einiger Musterschrift- stücke dem Hörer die Notwendigkeit selbstän- diger Entwürfe als Hausarbeiten vor Augen zu führen, diese während des Unterrichtes zu besprechen und ihre häusliche Reinschrift anzu- ordnen. Der äußeren Form ist während der ganzen Ausbildungszeit besonderes Interesse zu widmen. Die Richtlinien des Österreichischen Kuratoriums für Wirtschaftlichkeit sind hervor- zuheben. Die praxisfremde Verwendung von Heften ist zu vermeiden. An ihre Stelle treten lose Briefbogen, welche mit den erforderlichen vorgedruckten Teilen ausgestattet und in geeig- neten Mappen aufbewahrt werden sollen. Die Querverbindung mit dem Maschinschreibunter- richt ist zu beachten. Die organische Zusammen- gehörigkeit mit den übrigen kaufmännischen Wissensgebieten ist verstärkt zu betonen. Aus zeitlichen Gründen sind die Erläuterungen der innerbetrieblichen Schriftstücke des Gewerbe- und Industriebetriebes dem Buchhaltungsunter- richt, die Lektüre von Marktberichten der Tages- und Fachpresse und die anschließenden Übungen der Betriebskunde zu überlassen. Fragen der Organisation ist besonderes Inter- esse zu widmen. Der Verwendung des Form- blattes ist jene Stellung im Unterricht ein- zuräumen, welche durch seine Bedeutung für das Wirtschaftsleben bedingt ist. 3 Schularbeiten. 4. Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Notwendigkeit buch- halterischer Aufzeichnungen, Beherrschung des Systems der doppelten Buchhaltung, Sicherheit in der Kontierung und im Abschluß bei ver- schiedenen Unternehmungsformen, Verständnis für den Zusammenhang der Aufzeichnungen sowie Erzielung einer gefälligen äußeren Form. Fähigkeit, Bilanzen aufzustellen und ihr Er- gebnis für die Betriebsführung und Besteuerung auszuwerten. Lehrstoff (6 Wochenstunden): Zweck und Aufgaben der Buchhaltung, Belege und die Darstellungsmittel. Einführung in das System der doppelten Buch- haltung. Das Grundbuch und seine Formen. Die Hilfsbücher und ihr Zusammenhang mit den übrigen Aufzeichnungen. Ausarbeitung eines ein- monatigen Geschäftsganges mit schwierigen Buchungsfällen in einem der gebräuchlichen Durchschreibeverfahren. Verbuchung im Kom- missionsgeschäft, Grundzüge der Bankbuch- 1108 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 haltung (unter Berücksichtigung der Fremd- währungsbuchhaltung). Die Gesellschaftsbuch- haltung unter besonderer Berücksichtigung der OHG und der AG. Die Verbuchung im Fertigungsbetriebe in engster Verbindung mit der industriellen Kalku- lation. Ausarbeitung eines Betriebsabrechnungs- bogens und dessen Auswertung. Lohnbuchhal- tung. Bilanzlehre. Wesen und Technik der Bilanz, die wichtigsten Bilanzierungsgrundsätze. Die Be- wertung in der Bilanz: Nach Handelsgesetzbuch und Steuerrecht. Hinweis auf Sonderbilanzen. Grundzüge der Bilanz- und Betriebsanalyse. Buchhaltung und Bilanz in ihren Beziehungen zur Besteuerung. Ermittlung der Besteuerungs- grundlage und Ausfertigung der Steuererklärun- gen für die wichtigsten Steuergattungen. Besondere Hinweise auf die rechtlichen Folgen mangelhafter Buchführung. Didaktische Grundsätze: Zur Einführung sind vornehmlich T-Haupt- buchkonten zu verwenden und die Beispiele schematisch zu verkürzen. Die Übungsbeispiele sind jedoch so praxisnahe als möglich zu gestalten. Der Buchhaltungsunterricht ist in engster An- lehnung an den Unterricht in der Kaufmänni- schen Betriebskunde und an die anderen kauf- männischen Unterrichtsfächer zu führen und ein einmonatiger Geschäftsgang als Übungskontor auszuarbeiten. Vorweisungen, die Handhabung von Buchhaltungsgeräten und das Buchungslesen sind zu pflegen. 5 Schularbeiten. 5. Staatsbürgerkunde, Rechtslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Die Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Ver- ständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten erforderlich sind. Die Erschließung des Sinnes für Wesen und Wert der rechtsstaatlichen Demo- kratie. Die Weckung des Willens zu sozialem Verhalten und zu politischer Mitverantwortung und Mitarbeit. Die Vertiefung der staatsbürger- lichen Erziehung mit dem Ziel der Festigung der Vaterlandsliebe zu Österreich. Angemessene Beherrschung der für den Wirt- schaftsverkehr wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur. Vertrautheit mit den wichtigsten Bestimmungen aus dem österreichischen Verfassungs- und Ver- waltungsrecht. Kenntnis der für den Kaufmann wichtigen Bestimmungen aus dem bürgerlichen Recht, dem Handels- und Wechselrecht, dem Gewerbe-, Arbeits-, Sozial-, Abgaben- und Straf- recht. Handhabung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und der einschlägigen Gesetzestexte. Lehrstoff (3 Wochenstunden): Allgemeine Staatslehre (als Wiederholung): Be- sondere Darstellung der demokratischen Staats- formen und Vergleich Österreichs mit anderen Demokratien. Staatenverbindung. Geschichte internationaler Organisationen. Die österreichische Bundesverfassung (als Wiederholung); Vollziehung des Bundes: Bundes- präsident, Bundesregierung, Bundesminister; un- mittelbare und mittelbare Bundesverwaltung; Bundesheer; Gerichtsbarkeit. Gesetzgebung und Vollziehung der Länder. Die Bundeshauptstadt Wien. Gemeinden. Rechnungshof, Verfassungs- und Verwaltungs- gerichtshof. Rechtslehre: Grundzüge der allgemeinen Rechtslehre: Rechtsbegriff, Rechtsordnung, Rechtsquellen. Inhaltsübersicht über das Allgemeine Bürger- liche Gesetzbuch. Personenrecht: Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich be- deutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (insbesondere Vormundschaft); einiges über Ent- mündigung und Todeserklärung. Familienrecht: Eherecht (unter besonderer Berücksichtigung des Güterrechtes); Eltern und Kinder. Erbrecht: Grundbegriffe, Erbvertrag, letzter Wille, gesetz- liche Erbfolge und Pflichtteil, Verlassenschafts- verfahren. Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Innehabung. Erwerbung und Schutz. Grundbuch. Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht. Schuldrecht: Forderungen auf Grund von Rechtsgeschäften, auf Grund erlittener Schäden und auf Grund des Gesetzes. Erfordernisse für einen gültigen Ver- trag. Schuldnerverzug und Gläubigerverzug; Ge- währleistung; Angeld, Reugeld, Vertragsstrafe. Vertragsfiguren: Schenkung, Verwahrung, Leihe, Darlehen, Bevollmächtigung, Tausch und Kauf, Miete und Pacht. Dienstvertrag, Werkver- trag, Versicherungsvertrag;. Gesellschaftsvertrag nach ABGB. Sicherung, Änderung, und Endigung einer Forderung: Bürgschaft, Neuerungsvertrag, Ver- gleich, Abtretung, Anweisung, Aufhebung einer Verbindlichkeit, Verjährung und Ersitzung. 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1109 Die Zivilgerichtsbarkeit: Aufbau, Instanzenzug und Zuständigkeit der Gerichte, ordentliche Gerichte und Sondergerichte, der Zivilprozeß, Rechtsmittel, die Zwangsvoll- streckung; die außerstreitige Gerichtsbarkeit. Insolvenzrecht: Ausgleich und Konkurs. Handelsrecht: Kaufmannsbegriff, Handelsbevollmächtigte. Die Handelsgeschäfte: Einteilung, Auslegung, Form, Erfüllung, Auslegungsregeln (Bedeutung der Handelsgebräuche und des Stillschweigens, Sorg- faltspflicht und Haftung. Kontokorrentverkehr). Kaufmännisches Pfandrecht, kaufmännisches Zu- rückbehaltungsrecht, Handelskauf, Fixgeschäft, Annahmeverzug, Spezifikationskauf, Rügepflicht. Die Geschäfte des Handelsvertreters, des Maklers und des Sensais. Die Handelsgesellschaften, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Be- griff und Übersicht der handelsrechtlichen Wert- papiere: das Wechselgesetz, Scheckgesetz. Gewerberecht: Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbe- ordnung, Bedingungen des selbständigen Ge- werbebetriebes, Gewerbeanmeldung, Umfang und Ausübung der Gewerberechte. Die Gewerbe- behörden. Gewerblicher Rechtsschutz: Schutz der Firma nach Handelsgesetzbuch; unlauterer Wettbewerb. Das Patentrecht, Markenschutz, Muster und Modelle, Urheber- recht. Sozialrecht:: Allgemeines über das österreichische Sozialrecht, insbesondere des ASVG. Das Wichtigste aus der Krankenversicherung der Arbeiter und Angestell- ten, der Pensionsversicherung der Arbeiter, der Angestellten und der Selbständigen sowie aus der Unfallversicherung und der Arbeitslosenver- sicherung. Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrecht, insbesondere die wich- tigsten Bestimmungen des Angestelltengesetzes, Lehrlingswesen. Jugendbeschäftigungsgesetz. Das Kollektivvertragsgesetz, das Betriebsrätegesetz. Arbeitnehmerschutzrecht (Arbeitsinspektions- gesetz). Kurzer Überblick über die Behörden des Arbeitsrechtes. Arbeitsgericht. Die Funktionen der Kammern sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind an praktischen Beispielen zu erläutern. Abgabenrecht: Grundzüge des geltenden Steuerrechtes in Österreich. Das Wichtigste über die Kapitalver- kehrsteuern (Gesellschaftssteuern), die Grund- erwerbs-, Grund- und Erbschaftssteuer. Das Steuerverfahren. Die Rechtsmittel in Abgaben- sachen nach den Grundsätzen des Verwaltungs- verfahrens. Strafrecht : Verbrechen und Strafe, Begriff und Quellen des Strafrechtes, Begriff und Einteilung der Delikte, Wesen und Zweck der Strafe; das Wichtigste über Tatbestand und Bestrafung. Die wesentlichsten Delikte. Der Strafprozeß: Grundsätze des Verfahrens, Strafgerichte, Schöffen- und Geschwornen- gericht, Jugendgerichtsbarkeit, Rechtsmittel. Didaktische Grundsätze: Die Unterrichtsgegenstände Staatsbürgerkunde und Rechtslehre sollen einen Überblick über die an sich zersplitterten Stoffgebiete privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur geben. Dabei soll die Wissensvermittlung auf die in der allgemein- bildenden Höheren Schule erworbenen Kennt- nisse, namentlich in der Staatsbürgerkunde und Geschichte Rücksicht nehmen und die Hörer und Hörerinnen in gedrängter Form mit jenen juristischen Tatbeständen vertraut machen, die ein in der Wirtschaft tätiger Mensch rechtlich er- fassen und beurteilen soll. Unter Hervorhebung des Handelsrechtes soll der Unterricht ein konzentriertes Fachwissen auf juristischem Gebiet vermitteln. Die einzelnen Teilabschnitte des Lehrplanes sollen aber nicht durch bloßes Aufzählen und Aneinanderreihen von Begriffen gelehrt, sondern unter Verwen- dung strenger juristischer Definitionen und typischer Tatbestände dargestellt werden. Da die knappe Stundenzahl eine besonders sorgfältige Stoffauswahl erfordert, muß eine systematische Darstellung zugunsten einer aus- führlichen Besprechung der für den Kaufmann besonders entscheidenden Fragen zurücktreten. Die Lehre vom Kaufmann, die Hilfspersonen des Kaufmannes, wirtschaftlich wichtige Ver- träge, das Recht der Wertpapiere, das Gewerbe- recht und das Abgabenrecht bilden die wichtig- sten Teile. Auf die in der Betriebswirtschaft ver- mittelten Kenntnisse ist Rücksicht zu nehmen. Das Arbeits- und Sozialrecht und die Zivil- gerichtsbarkeit sind in gedrängter Form darzu- stellen. Die gelegentliche Besprechung eines Zeitungs- artikels, ein Besuch im Handelsregister oder Grundbuchgericht ist zu empfehlen. Die Handhabung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur gelegentlich zu üben. Auf die Verschiedenheit der staatlichen Rechts- ordnungen und Entwicklung internationaler Rechtsnormen ist gelegentlich hinzuweisen. 6. Volkswirtschaftslehre. Bildungs- und Lehraufgabe: Die für den Kaufmann praktisch wichtigsten Kenntnisse der ökonomischen Prozesse und ge- 1110 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 setzmäßigen Abläufe sowie der wichtigsten volks- wirtschaftlichen Lehrmeinungen, Probleme und Problemlösungen. Weckung des Verständnisses für die Probleme der österreichischen Volkswirtschaft und der Weltwirtschaft. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Das Bild der modernen Wirtschaft, wirtschaft- liche Grundbegriffe. Vom Wirtschaften, Bedürf- nis, Bedarf, Einteilung der Bedürfnisse, der Güterbegriff, Einteilung der Güter. Gütererzeugung: Produktionsfaktoren, das Zu- sammenwirken der Produktionsfaktoren, Be- trieb und Unternehmung, Einteilung der Unter- nehmungen. Konzentrationsformen der Unter- nehmungen (Kartell, Konzern, Trust und ähn- liche), Wirtschaftsgemeinschaften. Güterumlauf; Wert und Preis, Markt inklusive Börse, Marktformen (Konkurrenz, Monopol und ähnliche). Aufgaben des Handels einschließ- lich Außenhandel, Geld, Metallgeld, Papiergeld, Regelung des Geldumlaufes, Funktionen des Geldes und des Kredites, Banken. Güterverteilung: Ertrag und Einkommen, Volkseinkommen, Einkommensverteilung, Grund- rente, Arbeitslohn, Zins, Unternehmereinkom- men. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Güterverbrauch: Wesen und Arten des Kon- sums. Bewegungsvorgänge in der Volkswirtschaft: Aufschwung und Niedergang des Wirtschafts- lebens (Konjunkturlehre). Wirtschaftsordnungsmodelle : Marktwirtschaft, gelenkte Marktwirtschaft, zentral geleitete Wirt- schaft. Gliederung der Volkswirtschaftslehre: Theo- retische Volkswirtschaftslehre, angewandte Volks- wirtschaftslehre (Volkswirtschaftspolitik), Finanz- wissenschaft. Die wichtigsten Lehrmeinungen mit kurzem Rückblick auf Altertum und Mittelalter. Ausgewählte Kapitel aus der Gewerbe- und Industriepolitik, Agrarpolitik, Handelspolitik, Verkehrspolitik, Budget, Währungspolitik und Sozialpolitik. Didaktische Grundsätze: Nach Erläuterung der wichtigsten Begriffe ist der Lehrstoff unter stetiger Bezugnahme auf die konkreten Einrichtungen und Verhältnisse in Österreich, aber auch auf die aktuellen Probleme großer Staaten, großer Wirtschaftsgemeinschaften und der Weltwirtschaft darzubieten. Die Wahl des Zeitpunktes der Darstellung der Lehr- meinungen ist dem Ermessen des Lehrers über- lassen. Die Probleme der verschiedenen Wirtschafts- auffassungen sind besonders hervorzuheben. Bei fortgeschrittenem Verständnis der Volkswirt- schaft können auch aktuelle Kurzreferate und Diskussionen eingeschoben werden. Auf die Querverbindungen zu den anderen Fächern ist stets Bedacht zu nehmen und hinzuweisen. 7. Warenkunde. Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Waren. Die Rohstoffe und die aus diesen und den Erzeugnissen der Industrie durch Formveränderungen (mechanisch- technologische Vorgänge) hergestellten Halb- und Ganzfabrikate. Verständnis für die hervorragend- sten Industrien, ihr Zusammenhang mit dem Welthandelsverkehr. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Die Metalle: Das Eisen und die wichtigsten in der Technik gebrauchten Metalle, ihre Legie- rungen; die mechanisch-technologischen Verarbei- tungsprozesse. Energiequellen. Steinindustrie: Baumaterialien und ihre Be- arbeitung, Schleifmittel. Schmucksteine, Glas- und Tonwaren. Nahrungsmittel: Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte, ihre Herstellung und Verwen- dung; Stärke, Zucker, Honig und Kunsthonig, Obst und Gemüse. Milch und Molkereiprodukte, Eier, Fleisch, Fische, Fette und Öle, Fettindustrie. Genußmittel: Gewürze, sonstige Genußmittel. Holz und seine Verarbeitung; Papier. Textilrohstoffe: Spinnerei und Garne, Weberei und Appretur, Kunstfasern, Kunststoffe. Kautschuk und verwandte Waren; Lederwaren und ihre Rohstoffe, Pelze. Didaktische Grundsätze: Die Warenkunde soll auf den bereits im früheren Unterrichte gewonnenen Grundlagen des naturwissenschaftlichen und chemischen Unterrichtes aufbauen. Ebenso soll der Unter- richt in der Warenkunde durch entsprechende Zusammenarbeit der Fachlehrer mit dem in der Wirtschaftsgeographie in Verbindung gebracht werden. Es sind Interesse und Verständnis für technische Vorgänge und besonders für die industriell wichtigen Prozesse zu erwecken. Die Warenkunde ist nicht bloß lehrbuchmäßig vorzutragen und zu prüfen, sondern es sollen in weitestem Ausmaß Anschauungsmittel verwendet werden. Die warenkundlich-technologische Samm- lung und der Besuch von geeigneten Betrieben werden den Unterricht lebensnahe gestalten. 8. Wirtschaftsgeographie. Bildungs- und Lehraufgabe: Anbahnung des Verständnisses für die Stellung und Bedeutung der Wirtschaft im Leben der Völker. Die großen Wirtschaftsreiche der Erde. Die Wirtschaftsgüter und Österreichs Stellung im Rahmen dieser Güter. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Der wirtschaftende Mensch und die natürlichen Gegebenheiten (der Mensch in seinem Verhältnis zum Boden, zu Wetter und Klima, zur Pflanzen- und Tierwelt des geographischen Raumes, zum 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1111 Meer und zu den Menschen anderer Länder). Die Wirtschaftsstruktur und die Weltstellung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjet- union, der Britischen Nationengemeinschaft, der Französischen Union. Die Weltwirtschaftsgüter und ihre Bedeutung für Österreich: Weltproduktion, Produktions- länder und -stätten, Erzeugung in Österreich, Be- darf, Bedarfsdeckung, Österreichs Beitrag zur Weltwirtschaft im Rahmen des zu besprechenden Wirtschaftsgutes, Handelspartner und Handels- wege (mit besonderer Berücksichtigung der See- fahrt, des Flugdienstes und des Transitverkehrs). Didaktische Grundsätze: Eine Besprechung der rein geographischen Faktoren unterbleibt in Anbetracht der Vorbil- dung der Hörer; das Hauptgewicht ist auf die wirtschaftlichen Tatsachen und auf den Weltver- kehr zu legen. 9. Wirtschaftsmathematik. Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der wichtigsten Gebiete der Wirt- schaftsmathematik, die für die praktischen Be- dürfnisse des Wirtschaftslebens in Betracht kommen. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Die Zinseszins- und Rentenberechnung. Til- gungspläne von Anleihen. Tilgung einer in Obligationen zerlegten Anleihe. Emissionskurse, Rendite, Kursparität, Konvertierung von An- leihen. Elemente der mathematischen Statistik. Anwendungen der linearen Gleichungen auf lineare Programme. Kosten-, Nachfrage- und Gewinnfunktionen: Extremwertaufgaben aus der mathematischen Wirtschaftstheorie. Didaktische Grundsätze: Der mathematische Unterricht ist möglichst praxisnahe zu führen. Es ist auch Wert darauf zu legen, den gesamten Lehrstoff den verwandten Unterrichtsfächern, besonders dem kaufmän- nischen Rechnen, anzupassen und den Anwen- dungsgebieten des praktischen Lebens dienstbar zu machen. 3 Schularbeiten. 10. Stenotypie. a) Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 100 Silben in der Minute zu schrei- ben, die eigene Niederschrift sicher zu lesen und wortgetreu in die Langschrift zu übertragen. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift mit Einschluß des § 9 der Systemurkunde vom Jahre 1936. Didaktische Grundsätze: Auf die graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist einzuüben. Die Abschlußprüfung hat eine dem Lehrziel entsprechende Ansage in der Dauer von 3 Minuten zu umfassen. Verschieden- artige Anfangskenntnisse der Hörer sind durch Gruppenunterricht oder Klassenteilung zu be- rücksichtigen. 3 Schularbeiten. b) Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Weitgehende Beherrschung der Tastatur im 10-Finger-Blindschreiben, der Hervorhebung der Ziffern und Zeichen; einige Gewandtheit im Abschreiben und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von ungefähr 120 bis 150 Anschlägen in der Minute (45 Silben je Minute Diktat). Fähigkeit, einfache kaufmän- nische Schriftstücke anzufertigen. Lehrstoff (3 Wochenstunden): Methodische Erarbeitung der Tastatur (Grund- stellung a s d f —ölk j ) mit anschließenden Übungen im Abschreiben und nach Diktat, wobei besonders auf Fehlerlosigkeit und Sauberkeit der Schrift zu achten ist. Alle Arten der Hervor- hebung (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestel- len, Großschreiben), Sicherheit in der richtigen Anwendung der Ziffern und Zeichen, Einführung in die Gestaltung kaufmännischer Briefe nach den „Richtlinien für Maschinschreiben", und zwar Ganzbriefe, Halbbriefe (hoch und quer),. Post- karten, Briefumschläge, Aufstellungen (mit Durchschlägen und ohne Durchschläge). Wich- tigste Kenntnisse der Maschinenkunde und der Vervielfältigungsverfahren. Didaktische Grundsätze: Das Hauptaugenmerk ist auf unbedingte Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf die Erzielung hoher Geschwindig- keiten zu legen. Als Abschreibe- und Ansagetexte sind ausschließlich solche kaufmännischen bezie- hungsweise wirtschaftlichen Inhaltes zu wählen. 6 Schularbeiten. 11. Bürotechnik. Bildungs- und Lehraufgabe: Erkennen der Einsatzmöglichkeiten und der Vorteile von Büromaschinen und Organisations- mitteln aller Art zur rationelleren Abwicklung der Verwaltungsarbeit im Betrieb. Die Aneignung praktischer Fertigkeiten, die eine raschere und wirtschaftlichere Eingliederung der Absolventen in die Praxis ermöglichen sollen. Selbständige Durchführung vorgelegter Übungs- beispiele an den verschiedenen Büromaschinen. 1112 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Lehrstoff (45 Unterrichtsstunden): Kurzer historischer Überblick über die Ent- wicklung der Büromaschinen, Einteilung und Be- sprechung der Organisationsmittel mit beson- derer Berücksichtigung der Rechenmaschinen, Erklärung der Tastatur. Durchführung schema- tischer Beispiele auf allen Arten von Rechen- maschinen, Besprechung der Bürohilfsmaschinen und der sonstigen Organisationsmittel, verbun- den mit einschlägigen praktischen Übungen. Durchführung angewandter Beispiele auf Ma- schinen (einschließlich Bürohilfsmaschinen) aus den Stoffgebieten Kaufmännisches Rechnen, Buch- haltung, Schriftverkehr, Mathematik. Kurze — auf dem normalen Buchhaltungs- unterricht aufbauende — Wiederholung der Durchschreibebuchhaltung, unter besonderer Be- rücksichtigung der Maschinbuchhaltung. Erklä- rung der Arten von Buchungsmaschinen. Hin- weise auf organisatorische Vorkehrungen im Zu- sammenhang mit der Maschinenbuchhaltung. Grundzüge der Datenverarbeitung (Lochkarten- verfahren). Praktische Arbeit auf den Haupt- typen der Buchungsmaschinen (soweit im Lehr- büro vorhanden). Übersicht über die Einsatz- möglichkeiten der Organisationsmittel, speziell der Büromaschinen. Sicherheitstechnische Vor- schriften beim Gebrauch von Büromaschinen. Didaktische Grundsätze: Um das Lehrziel innerhalb der kurzen Zeit zu erreichen, werden theoretische Vorträge auf ein Mindestmaß einzuschränken sein. Das Haupt- gewicht ist auf die praktische Ausbildung an der Maschine bei ständiger Förderung des Verständ- nisses für die Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes zu legen. Die Funktion des Lehrbüros wird stän- dig auf die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse auszurichten sein und darf sich keinesfalls auf Fertigkeitsübungen beschränken. Bei den praktischen Arbeiten an den Maschinen ist eine Gruppeneinteilung erforderlich, da von keiner Maschinentype eine so große Anzahl vor- handen ist, daß für jeden Hörer eine gleichartige Maschine zur Verfügung steht. Die Übungen an den Maschinen erfolgen auf Grund vorgelegter Beispiele, die auf die jeweilige Type weitgehend Bedacht nehmen. Ermüdungs- erscheinungen durch einseitige (da ungewohnte) Beschäftigung können durch Auflockerung im Ablauf des Ausbildungsprogrammes gehemmt werden, indem demonstrative Vorführungen anderer Büromaschinen (zum Beispiel Diktier- geräte) entsprechend eingebaut werden. B. Freigegenstände. 11. Kaufmännischer Schriftverkehr in einer Fremdsprache. (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slo- wenisch oder Serbokroatisch.) Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in die fremde Wirtschaftssprache. Sicheres Verständnis schwieriger Wirtschaftstexte mit Hilfe des Wörterbuches, sicheres Verständnis weniger schwieriger Texte aus dem Wirtschafts- leben ohne Benützung eines solchen. Bekannt- schaft mit dem Wirtschaftsleben des fremden Landes. Kenntnis von Phrasen aus dem Waren- und Bankgeschäft. Auffrischung des Wortschatzes aus Sachgebieten, die in das Wirtschaftsleben hineinreichen (Post, Bahn, Verkehr, Bank, Börse, Reisebüro, Maße und Gewichte u. dgl.). Ge- legentlich kurze Übungen (auch Rücküber- setzungen) zur Wiederholung des Wichtigsten aus der Grammatik. Übersetzungen ins Deutsche, reichliche Konversation über den gelesenen Stoff. Verkaufsgespräche. Aneignung der wichtigsten Redewendungen aus dem Kaufmännischen Schriftverkehr. Fähigkeit, die gebräuchlichsten kaufmännischen Briefe zu übersetzen und selbständig abzufassen. In beschei- denem Umfang Aneignung von Fachausdrücken aus einzelnen Branchen (Textil-, Möbel-, Ma- schinen-, Leder-, Papierbranche, Fremdenver- kehr), soweit dies für den Korrespondenten er- forderlich ist. Lehrstoff (3 Wochenstunden): Wiederholung des Wichtigsten aus der Gram- matik an Hand von Beispielen, die den gelesenen Texten entnommen sind. Lektüre einer Zeit- schrift (Wirtschaftszeitung), einer Tageszeitung oder von Fachbüchern. Referate der Hörer über längere Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, wobei wirtschaftliche Themen zu bevorzugen sind. Übungsgespräche im Waren-, Bank- und Reise- geschäft. Planmäßige Übungen zur Gewinnung eines festen Vorrates von Wörtern und Wendun- gen aus der Wirtschaftssprache. Kaufmännischer Schriftverkehr: Einführung in die kaufmännische Termino- logie und Phraseologie; Anleitung zur selbstän- digen Abfassung von Geschäftsbriefen und Be- kanntmachung mit den wichtigsten Formularen. Der Kaufmännische Schriftverkehr ist in gleichem Umfang wie in der an der Handelsakademie ge- lehrten Fremdsprache durchzunehmen. Didaktische Grundsätze: Voraussetzung für den Besuch dieses Gegen- standes sind entsprechende Vorkenntnisse. Etwa durch einen Monat, bis im Unterricht aus dem deutschen kaufmännischen Schriftverkehr die all- gemeine Einleitung gegeben ist, Auffrischung des Wortschatzes von Sachgebieten, die in das Wirt- schaftsleben hineinreichen (Post, Bahn, Verkehr, Bank, Börse, Reisebüro, Maße und Gewichte u. dgl.) und Lektüre einer Wirtschafts- oder Tageszeitung. Diese Lektüre ist während des ganzen Schuljahres neben dem kaufmännischen Schriftverkehr fortzusetzen. Nach Ermessen des 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 1113 Lehrers sind an Hand der Lektüre gelegentlich die Hauptschwierigkeiten der Grammatik (Wortstel- lung, Präpositionen, Nominalformen) zu bespre- chen. Kurze Referate der Hörer über Teile des behandelten Lehrstoffes, beziehungsweise über Wirtschaftsartikel (mindestens zwei Referate in der Dauer von sieben bis zehn Minuten je Hörer) erleichtern die Aneignung der fachlichen Rede- wendungen. Diese sind nach Sachgebieten schrift- lich niederzulegen und immer wieder heranzu- ziehen. 2. Übungen im Warenkundelaboratorium. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, Waren auf ihre Güte und Reinheit hin zu prüfen sowie Fälschungen unter Anwen- dung von physikalischen und mikroskopischen Prüfungsmethoden zu erkennen. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Nach Durchführung physikalischer und mikroskopischer Vorübungen, welche die Sinne der Übenden schulen und ihre Geschicklichkeit erhöhen sollen, werden — der vorhandenen Lehrmittel- und Geräteausstattung der Anstalt entsprechend — physikalische und mikroskopi- sche Warenprüfungen vorgenommen. Nach Möglichkeit sind diese dem im Warenkunde- unterricht bereits durchgenommenen Stoff- gebiete anzupassen, wobei jeweils nur die ein- facheren Prüfungsmethoden geübt werden sollen. Bei der mikroskopischen Untersuchung von Waren ist auch von der Anwendung mikro- chemischer Reaktionen Gebrauch zu machen. Didaktische Grundsätze: Die praktischen Übungen sind im engsten Zusammenhang mit dem Unterricht in der Warenkunde durchzuführen und haben stets nur die dort behandelten Stoffgebiete zu umfassen. Es ist auch auf die Handhabung der verschiede- nen Geräte, Apparate und sonstiger Werkzeuge sowie deren Reinigung und Aufbewahrung Rücksicht zu nehmen. Der Hörer ist daran zu gewöhnen, seinen Arbeitsplatz in Ordnung zu halten. 3. Englische Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, 60 bis 80 Silben in der Minute zu schreiben, die eigene Niederschrift sicher zu lesen und wortgetreu in die Langschrift zu über- tragen. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift der englischen Kurz- schrift in Anpassung an die deutsche Kurzschrift (Schriftform 1936). Schnellschreibübungen. Nie- derschrift. Lesen und wortgetreue Übertragung von Geschäftsbriefen. Didaktische Grundsätze: Auf die graphische und systemale Korrekt- heit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Nieder- schriften ist besonderes Augenmerk zu lenken. Die mechanische Beherrschung der Kürzel ist einzuüben. 4. Stenotypie-Übungen. a) Übungen in Kurzschrift. Bildungs- und Lehraufgabe: Steigerung und Vertiefung der im Pflicht- gegenstand Kurzschrift erworbenen Fähigkeiten. Lehrstoff (2 Wochenstunden): Übungen unter Zugrundelegung wirtschaft- licher Texte. Didaktische Grundsätze: Die Übungen werden wohl nur für Hörer mit Vorkenntnissen fruchtbringend sein. Die Didaktischen Grundsätze für den Pflichtgegen- stand Kurzschrift sind hiebei anzuwenden. b) Übungen in Maschinschreiben. Bildungs- und Lehraufgabe: Steigerung und Vertiefung der im Pflicht- gegenstand Maschinschreiben erworbenen Fähig- keiten. Lehrstoff (3 Wochenstunden): Übungen unter Zugrundelegung wirtschaft- licher Texte. Didaktische Grundsätze: Die Übungen werden wohl nur für Hörer mit Vorkenntnissen fruchtbringend sein. Die Didaktischen Grundsätze für den Pflichtgegen- stand Maschinschreiben sind hiebei anzuwenden. 5. Aktuelle Fachgebiete. (Bis zwei Wochenstunden je Klasse.) Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse, beziehungsweise praktischer Fertig- keiten auf bestimmten nach dem jeweiligen Stande der Wirtschaft oder sonstigen im Hin- blick auf die Berufsausbildung aktuellen Fach- gebieten. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist nach Möglichkeit in semi- naristischer Weise zu führen, sodaß der Schüler möglichst zu einer selbständigen Arbeit angelei- tet und herangezogen wird. Im Falle eines prak- tischen Unterrichtes ist die Arbeit in Gruppen anzustreben. 1114 40. Stück — Ausgegeben am 10. Juli 1963 — Nr. 143 Anlage C/2 LEHRPLAN DES ABITURIENTENLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE AN HANDELSAKADEMIEN. I. STUNDENTAFEL. (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände.) II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL. Der Arbiturientenlehrgang für Berufstätige an der Handelsakademie hat im Sinne des § 75 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schul- organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, Personen, die die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden Höheren Schule oder einer berufsbildenden Höheren Schule anderer Art erfolgreich abgelegt haben und in das Berufs- leben eingetreten sind, zusätzlich eine höhere kaufmännische Bildung zu vermitteln. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGEN- STÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE. Bildungs- und Lehraufgabe: In allen Gegenständen wie im Lehrplan des Abiturientenlehrganges an Handelsakademien (Anlage C/1). Lehrstoff: Unter Berücksichtigung der Stundentafel wie im Lehrplan des Abiturientenlehrganges an Han- delsakademien (Anlage C/1). Didaktische Grundsätze: Wie im Lehrplan des Abiturientenlehrganges an Handelsakademien (Anlage C/1).