Österreich, Bundesministerium für Unterricht2015-10-212015-10-211963http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/2824Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der unter II. der Anlage I wiedergegebenen und unter III. der Anlage I/H genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht.ger207. Verordnung: Lehrpläne für die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen SchulenOther832280534https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1963_207_0/1963_207_0.pdfÖsterreichBerufsbildende höhere SchuleHöhere technische Lehranstalt, ÖsterreichID: gnd/1036662942Gewerbliche BerufsfachschuleLehrplanOnline-Publikationl002u080u010u030u050u070u093k05k03z503