Österreich, Bundesministerium für Unterricht2015-10-212015-10-211963http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/2828Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.ger162. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen: 162. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen SchulenOther832292850https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1963_162_0/1963_162_0.pdfÖsterreichBerufsbildende mittlere SchuleGewerbliche BerufsfachschuleTechnikerschuleWerkkunstschuleSekundarstufe 2LehrplanOnline-Publikationl002u080u010u030u050u070u093k05k03z503