Österreich, Bundesministerium für Unterricht2016-12-062016-12-061963http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/3368Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.ger59. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen: 59. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; IX. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht [Ausgegeben] Wien, am 1. August 1963]text872930238ÖsterreichBerufsbildende mittlere SchuleGewerbliche BerufsfachschuleTechnikerschuleWerkkunstschuleSekundarstufe 2l002u080u010u030u050u070u093k05k03z503dlc