Österreich, Bundesministerium für Unterricht und KunstÖsterreich, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2016-12-052016-12-051978http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/3358Lehrplan gültig ab: 1978-09-01. Der Lehrplan tritt - jeweils mit Ausnahme der darin ... genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht - stufenweise zum 1. September in Kraft: 1978 hinsichtlich des I. Jahrganges HAK/der 1. Klasse HAS, 1979 hinsichtlich des II. Jahrganges HAK/der 2. Klasse HAS, 1980 hinsichtlich des III. Jahrganges HAK/der 3. Klasse HAS, 1981 hinsichtlich des IV. Jahrganges HAK und 1982 hinsichtlich des V. Jahrganges HAKger106. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 106. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über die Lehrpläne für die Handeslakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung [Stand:] 15. August 1978]text872716325ÖsterreichBerufsbildende mittlere SchuleHandelsschuleBerufsbildende höhere SchuleHandelsakademieSekundarstufe 2l002u080u010u030u050u070u093k05k03z504dlc