Österreich, Bundesministerium für Unterricht2015-10-212015-10-211963http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/2820Lehrplan gültig ab: 1963-09-01. Mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht.ger135. Verordnung: Lehrpläne für die ersten Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen: 135. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für die 1. Klasse des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen, für die 1. Klasse des Bundesgymnasiums für Slowenen und für die 1. Klasse des musisch-pädagogischen Realgymnasiums erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulentext820249459https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1963_135_0/1963_135_0.pdfÖsterreichBildnerische ErziehungDeutschunterrichtEvangelischer ReligionsunterrichtFremdsprachenunterrichtGeografieunterrichtGeschichtsunterrichtJüdischer ReligionsunterrichtKatholischer ReligionsunterrichtMathematikunterrichtMusikerziehungNaturwissenschaftlicher UnterrichtSlowenischunterrichtSozialkundeunterrichtSportunterrichtWirtschaftslehreAllgemein bildende höhere SchuleBundesgymnasium für SlowenenRealgymnasiumMädchenschuleSekundarstufe 1Schuljahr 5LehrplanOnline-PublikationÖsterreichBerufsbildende höhere SchuleBildungsanstalt für KindergartenpädagogikID: gnd/1027029248LehrerbildungsanstaltSekundarstufe 2Schuljahr 9LehrplanOnline-Publikationl002u080u010u030u070u093k03k05z503