Pfeifer, WilhelmWohlrabe, Wilhelm; Roehl, Wilhelm2017-03-082017-03-081905http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/3682In Fraktur, Volltexterkennung nur teilweise möglich; Lehrplan gültig ab: 1905-10-15. Auf Grundlage der Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 und der Anweisung zur Ausführung der A. B. im Regierungsbezirk Merseburg vom Jahre 1886. Der Religionsunterricht hat die religiösen Lernstoffe aufgenommen, welche für die Schulen der Provinz Sachsen festgelegt worden sind.gerEinrichtungs-, Lehr- und Stoffplan für Halbtags-, einklassige und zweiklassige Schulen [3., verbesserte Auflage des Lehrplanes von W. Roehl]Other881442658http://curricula-depot.gei.de/bitstream/handle/WeißenfelsProvinz SachsenDeutschlandDeutschunterrichtGeografieunterrichtGesangunterrichtGeschichtsunterrichtHandarbeitsunterrichtMathematikunterrichtStereometrieNaturwissenschaftlicher UnterrichtReligionsunterrichtSportunterrichtZeichenunterrichtVolksschuleEinklassige SchuleZweiklassige SchuleID: gnd/1051424011HalbtagsschuleGrundschuleSekundarstufe 1l000u080u010u030u050u093k01k02s00s02z200dlc