Österreich, Bundesministerium für Unterricht und KunstÖsterreich, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2016-12-052016-12-051977http://curricula-depot.gei.de/handle/11163/3360Lehrplan gültig ab: 1977-09-01. Die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, BGBl. Nr. 207/1963, in der Fassung der Verordnungen 97/1965, 270/1965, 26/1967, 183/1969, 156/1970, 355/1971, 489/1973 und 490/1973 tritt mit 1. September 1977 stufenweise außer Kraft.ger130. Verordnung: Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 130. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 29. Juli 1977, BGBl. Nr. 492/1977, über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; V. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung [Stand:] 1. November 1977]text872720063ÖsterreichBerufsbildende höhere SchuleGewerbeschuleHöhere technische Lehranstalt, ÖsterreichID: gnd/1036662942Sekundarstufe 2l002u080u010u030u050u070u093k05k03z504dlc