106. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 106. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über die Lehrpläne für die Handeslakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung [Stand:] 15. August 1978]

Thumbnail Image

Date

1978

Authors

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wiss. und Kunst

Abstract

Description

Lehrplan gültig ab: 1978-09-01. Der Lehrplan tritt - jeweils mit Ausnahme der darin ... genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht - stufenweise zum 1. September in Kraft: 1978 hinsichtlich des I. Jahrganges HAK/der 1. Klasse HAS, 1979 hinsichtlich des II. Jahrganges HAK/der 2. Klasse HAS, 1980 hinsichtlich des III. Jahrganges HAK/der 3. Klasse HAS, 1981 hinsichtlich des IV. Jahrganges HAK und 1982 hinsichtlich des V. Jahrganges HAK

Keywords

Citation

Collections

Endorsement

Review

Supplemented By

Referenced By